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Aus der Ratgeberreihe des ZDH geht ein neuer Flyer zum Thema „Energetisch sanieren und bauen lohnt sich“ hervor.
Hier werden Fakten zu Förderprogrammen, Zuschüssen und mehr kompakt zusammengetragen.
Der kostenfreie Flyer kann beim Beauftragten für Innovation und Technologie, Henrik Klohs, angefordert werden.

Kontakt:
Henrik Klohs
Tel.: 0335 5619-122
E-Mail: henrik.klohs@hwk-ff.de

Am 1. April 2010 wurde das elektronische Nachweisverfahren eingeführt. Seitdem sind Entsorgungsnachweise (bestehend aus Deckblatt Entsorgungsnachweis, Verantwortliche Erklärung, Annahmeerklärung sowie Behördliche Bestätigung) auf elektronischem Wege zu führen. Darüber hinaus gibt es ein Ergänzendes Formblatt, welches zur Andienung sowie Festlegung von Verfahrensbevollmächtigung oder Beauftragung verwendet wird.

Es hat sich gezeigt, dass doch erheblicher Klärungsbedarf zu den Themen Signaturen und deren Reihenfolge sowie Möglichkeiten und Festlegung von Verfahrensbevollmächtigung oder Beauftragung bestand. Aus diesem Grund hat die SBB zusammen mit den Ländern Brandenburg und Berlin ein Merkblatt entwickelt, das diese Themen behandelt und Ihnen Sicherheit im Umgang mit Signaturen und bei der Verfahrensbevollmächtigung oder Beauftragung gibt.

Sie finden dieses Merkblatt im Anschluss oder auf der Webseite der SBB unterhttp://www.sbb-mbh.de/publikationen/merkblaetter/

Die Löwen Energie UG aus Braunschweig gibt mit ihrem Berechnungsprogramm auf www.energiesteuer.de Unternehmen des produzierenden Gewerbes den notwendigen Durchblick und vereinfacht die Antragstellung zur Ökosteuer-Rückerstattung enorm.

Die hohe Dynamik der Gesetzgebung bei der Energie- und Stromsteuer – verbunden mit dem unübersichtlichen Erstattungsprozedere gegenüber dem Hauptzollamt – stellt für viele Unternehmen eine große Hürde dar. Oft werden dadurch die vom Gesetzgeber vorgesehenen Steuerentlastungen gar nicht oder nur unvollständig realisiert.

Unter der Adresse www.energiesteuer.de steht nun ein kostenfreies Berechnungsprogramm bereit, mit dem auf unkomplizierte Weise alle energiesteuerlich relevanten Tatbestände erfasst werden können.

Auf Basis der Verbrauchsdaten des Unternehmens ermittelt der Online-Rechner eine detaillierte individuelle Übersicht aller möglichen Steuerentlastungen und erzeugt per Knopfdruck die notwendigen Antragsformulare. Darüber hinaus können mit Hilfe des automatischen Rechtstandvergleichs die Auswirkungen aktueller Gesetzesänderungen abgeschätzt werden.

Für Unternehmen, die sich eher selten mit der komplexen Materie auseinandersetzen, stellt dieses Programm eine wertvolle Hilfe dar. Aber auch Unternehmen, die mit dem Thema Strom- und Energiesteuer vertraut sind, dient der Rechner der Kontrolle der eigenen Erstattungsanträge oder hilft bei der Finanzplanung zukünftiger Erstattungen.

Elektronische Abwicklung von Verwaltungsverfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg (EAPBbg)

Im Land Brandenburg können Sie seit Umsetzung der EU-Dienstleistungsrichtlinie Verfahren zur Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit elektronisch über den Einheitlichen Ansprechpartner für das Land Brandenburg (EAPBbg) als Verfahrensmittler abwickeln. Der EAPBbg koordiniert das Verwaltungsverfahren zwischen Ihnen als Dienstleister und den zuständigen Behörden und betreut Sie während des gesamten Verfahrens. Sie können über den EAPBbg Verfahren zu gewerblichen Tätigkeiten, zu Handwerksberufen oder zu freien Berufen wie z.B. Rechtsanwalt, Steuerberater oder Architekt elektronisch abwickeln.

Erreichbar ist der EAPBbg über das Portal https://eap.brandenburg.de.

Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) beherrschen zunehmend unseren beruflichen und privaten Alltag, und sie verbrauchen insgesamt immer mehr Energie und Ressourcen. Obwohl die Potenziale zur Energieeinsparung beim Alltagsgut Computer besonders groß sind, fehlen auf der CeBIT 2012 Computer, die ihren ökologisch-technischen Vorsprung durch einen Blauen Engel mit dem Zusatz „schützt das Klima“ kenntlich machen. Das erschwert es, energieeffiziente Desktop PCs, Notebooks und Bildschirme zu erkennen. Wenn alle darauf umsteigen, können pro Jahr zwischen fünf und sieben Terawattstunden Strom eingespart werden. Das entspricht der Stromerzeugung von etwa zwei mittelgroßen Kohlekraftwerken. So könnten Emissionen von drei bis fünf Millionen Tonnen CO2 pro Jahr vermieden werden.

Diese Zahlen sind das Ergebnis einer vom Bundesumweltministerium geförderten Arbeit des Öko-Instituts, bei der es Kriterien für das Umweltzeichen Blauer Engel mit dem Zusatz „schützt das Klima“ entwickelt hat. Mit diesem Zeichen können die Hersteller von Arbeitsplatzcomputern, Laptops oder Monitoren besonders energieeffiziente und umweltfreundliche Geräte auszeichnen lassen. Der Experte für umweltfreundliche IKT des Öko-Instituts, Siddharth Prakash, stellt mit Bedauern fest: „Noch gibt es keinen einzigen Hersteller, der sich um den Blauen Engel mit seinen aktuell geltenden Anforderungen beworben hat. Es wäre wünschenswert, dass sich die Industrie stärker für den Umwelt- und Klimaschutz stark macht und Geräte auf den Markt bringt, die energiesparend, langlebig und schadstoffarm sind.“

Energiesparen am Arbeitsplatz

Mit dem Umweltzeichen ausgezeichnete Desktop PCs verbrauchen zwischen 50 und 75 Prozent weniger Energie als marktübliche Computer. Geht man von einem Bestand von 45 Millionen Arbeitsplatzrechnern in Deutschland aus – 32 Millionen in den privaten Haushalten und 13 Millionen im Bürobereich – ergeben sich Energieeinsparungen zwischen 2,9 und 4,5 Terawattstunden (TWH) Energie, wenn die Verbraucher gezielt gekennzeichnete Geräte kaufen.
Bei den tragbaren Computern sind die Einsparpotenziale mit 60 Prozent in einer vergleichbaren Größenordnung. Pro Gerät können Verbraucherinnen und Verbraucher jährlich zwischen 20 und 30 Kilowattstunden sparen. Bei insgesamt 47 Millionen Laptops in Deutschland (19 Millionen in den privaten Haushalten und 28 Millionen im Bürobereich) können etwa 0,94 bis 1,4 TWh eingespart werden.
Effektivere Computerbildschirme brauchen rund 40 Prozent weniger Energie. Hochgerechnet auf den Gesamtbestand in Deutschland ergibt sich ein Einsparpotenzial von circa einer TWh pro Jahr.
Mit der Bedeutung des IT-Bereichs wachsen Energiebedarf und zugleich auch die Einsparmöglichkeiten; eine klare Kennzeichnung sparsamer Produkte hilft Betrieben und Privatleuten, die optimale Ausstattung zu finden.

Forschung für effizientere IKT

Auch wenn sie immer effizienter werden, brauchen moderne IKT insgesamt immer mehr Energie und Ressourcen. Einschließlich Infrastrukturen und Endgeräte hat die IKT im Jahr 2010 etwa 55 bis 60 TWh Strom verbraucht, über 10 Prozent des deutschen Gesamtstrombedarfs, Tendenz steigend. Hier setzt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit seinem (2011 gestarteten) Programm „Energieeffiziente IKT für Mittelstand, Verwaltung und Wohnen – IT2Green“ an. Es fördert mit rund 30 Millionen Euro zehn Verbundprojekte, die systemübergreifende Lösungen zur Steigerung der Energieeffizienz von IKT erforschen, entwickeln und erproben. Das Technologieprogramm wird vom 6. bis zum 10. März auf der CeBIT am Messestand des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie in Halle 26 (Stand G50) präsentiert.

Eine Information der AiF Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e. V.

Projektergebnisse aus der Industriellen Gemeinschaftsforschung

Barcode, RFID oder QR-Code? Vor dieser Entscheidung stehen die Unternehmen oft, wenn sie eine moderne Identifikationstechnologie (ID) für ein innovatives Produkt oder eine neue Dienstleistung wählen müssen. Abhilfe bietet ein softwarebasierter Technologiekalender, der am Forschungsinstitut für Rationalisierung e. V. (FIR), einer Forschungsvereinigung der AiF, entwickelt wurde. Die Anwender von Auto-ID Technologien – insbesondere im Maschinen- und Anlagenbau, in der Medizintechnik und der Transportlogistik – können die unterschiedlichen Varianten in Umsetzungsszenarien durchspielen lassen und erhalten eine unkomplizierte sowie belastbare Einschätzung.

Weil gerade für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine Fehlinvestition jeglicher Art ein großes Risiko darstellt, bietet eine zuverlässige Entscheidungsgrundlage mehr Sicherheit und Handlungsspielraum. Die Innovationsgeschwindigkeit im IT-Sektor ist rasant und es ist vor allem für KMU schwer, den Markt zu überschauen und für sie relevante Produkte zu erkennen und zu nutzen. Der Technologiekalender schafft Orientierung. Er ordnet unterschiedliche ID-Technologien entsprechend ihrem Reifegrad zu und bildet den jeweiligen Lebenszyklus ab. Junge Technologien mit Entwicklungspotenzial werden als solche identifiziert und von aussterbenden Technologien unterschieden. So können Entwickler die auf dem Markt vorhandenen Informationstechnologien mit geringem Ressourceneinsatz bewerten und mit der richtigen Auswahl Prozesse verbessern – beispielsweise bei der Automatisierung der Warenannahme oder beim Diebstahlschutz – oder neu entwickeln. Denkbar wäre zum Beispiel, dass Endverbraucher von Zuhause aus prüfen können, ob das ausgesuchte Regal im Möbelgeschäft auch tatsächlich auf Lager ist, bevor man sich auf den Weg macht, es abzuholen.

Der softwarebasierte Technologiekalender wurde in einem Projekt der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) entwickelt. Dafür, dass IGF-Ergebnisse möglichst nah an den praktischen Bedarf der Wirtschaft reichen, sorgen Wirtschaftsvertreter in den projektbegleitenden Ausschüssen. Das unter dem Namen „ID-Select“ laufende Forschungsvorhaben wurde von sieben Unternehmen begleitet aus den Fachgebieten Produktion, Elektrotechnik, Energiewirtschaft, Automatisierungstechnik und Betriebswirtschaft. „Die direkte Beteiligung an IGF-Projekten bietet den Unternehmen den großen Vorteil, die Anwendung der neuesten Forschungserkenntnisse noch während der Projektphase im eigenen Betrieb zu prüfen. Das bedeutet technologischen Vorsprung. Nicht zu unterschätzen ist auch der Austausch mit anderen Unternehmen entlang der Wertschöpfungskette, die sich um das Vorhaben versammeln“, betont Professor Volker Stich, Geschäftsführer des FIR.

Ein Teil der Forschungsergebnisse floss in eine weitere Entwicklung des Instituts, die gerade in diesen Tagen als eins der Leuchtturmprojekte auf der diesjährigen CeBIT gezeigt wird: Ein Logistik-Demonstrator führt vor, wie die Auftragsabwicklung im Unternehmen der Zukunft funktionieren kann. Die unterschiedlichen Systeme zur Planung der Unternehmensressourcen (ERP-Systeme) entlang der Lieferkette werden über den Standard myOpenFactory® miteinander verbunden und der elektronische Informationstransfer macht die Prozesse in Einkauf, Produktion und Vertrieb deutlich effizienter.

Solche Basisinnovationen sind aber nur in Gemeinschaftsforschung zu bewältigen, mit möglichst vielen an der technologischen Entwicklung interessierten Unternehmen. Ihre Erfahrungen und Bedürfnisse sind die Grundlage der IGF. Dank öffentlicher Mittel aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) können sich mittelständische Unternehmen ohne hohen finanziellen Aufwand an den IGF-Projekten beteiligen.

Ansprechpartner Projekt
FIR e. V. an der RWTH Aachen
Sebastian Kropp, Telefon: +49 241 47705-509, sebastian.kropp@fir.rwth-aachen.de

Über die AiF

Die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen „Otto von Guericke“ e. V. ist ein 1954 gegründetes, industriegetragenes Innovationsnetzwerk zur Förderung von Forschung und Entwicklung im Mittelstand. Es verknüpft die Interessen von Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Die AiF ist die führende nationale Organisation zur Förderung angewandter Forschung und Entwicklung für den deutschen Mittelstand. Aufgabe ist es, als Dachverband von rund 100 Branchenverbänden die Volkswirtschaft Deutschlands in ihrer Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig zu stärken. Die AiF als gemeinnütziger Verein ist Träger der Industriellen Gemeinschaftsforschung und betreut gemeinsam mit der AiF Projekt GmbH und der AiF F·T·K GmbH, ihren einhundertprozentigen Tochtergesellschaften, weitere Förderprogramme der öffentlichen Hand. Im Jahr 2011 setzte die AiF rund 675 Millionen Euro an öffentlichen Fördermitteln ein.

 

Die Bundesregierung wählte vier Regionen aus, die im Rahmen des Programms „Schaufenster Elektromobilität” gefördert werden. Bis 2020 sollen eine Million Elektrofahrzeuge auf Deutschlands Straßen fahren. Die Demonstrations- und Pilotvorhaben werden in den nächsten drei Jahren mit rund 160 Millionen Euro vom Wirtschafts-, Umwelt-, Forschungs- und Verkehrsministerium gefördert.

Beim „Schaufenster Elektromobilität“ handelt es sich um groß angelegte regionale Demonstrations- und Pilotvorhaben, in denen Elektromobilität gebündelt und international gezeigt werden soll. In diesem Wettbewerb wurden nun die besten Schaufenster-Konzepte ausgewählt: „Living Lab BWe mobil“ (Baden-Württemberg), „Internationales Schaufenster der Elektromobilität“ (Berlin/Brandenburg), „Unsere Pferdestärken werden elektrisch“ (Niedersachsen) und „Elektromobilität verbindet“ (Bayern/Sachsen). Die Entscheidung beruht auf den Empfehlungen einer 13-köpfigen Jury aus Wissenschaftlern und Fachverbänden, die aus 23 Bewerbungen die vier Vielversprechensten aussuchte. Als „Schaufenster“ wurden die Vorhaben ausgewählt, in denen die innovativsten Elemente der Elektromobilität an der Schnittstelle von Energiesystem, Fahrzeug und Verkehrssystem deutlich, auch international, sichtbar wurden.

Die komplette Meldung lesen Sie auf der Website des BINE Informationsdienstes.

Nachrichten aus der Energieforschung vom BINE Informationsdienst

Neues Netzwerk hilft, Energieeffizienz in Bäckereien zu steigern

Das Netzwerk „EnEff-Bäckerei“ will dazu beitragen, dass Backwaren energieeffizienter hergestellt werden können. Dafür sollen neue Anlagen und Prozesse entwickelt und eine Unternehmens-Datenbank aufgebaut werden. Die neue Online-Plattform vernetzt Technikhersteller, Wissenschaftler und Bäcker und stellt die Ziele, Aktivitäten und Partner vor. Koordiniert wird die Plattform vom Forschungsdienstleister ttz Bremerhaven.
Die komplette News lesen Sie unterhttp://www.bine.info/hauptnavigation/themen/news/broetchen-effizienter-backen/

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Der Aufbau einer selbstständigen Existenz ist ein sehr komplexer Vorgang und unterscheidet sich grundsätzlich gegenüber dem Wechsel einer Arbeitsstelle als Arbeitnehmer.

Von grundsätzlicher Bedeutung ist dabei, dass die Gründerperson ihren sozialen Status wechselt. Die bisher so vertraute bzw. als solche gar nicht wahr genommene „Rund-um-Sicherung“ durch den Staat entfällt in wesentlichen Teilen und muss eigenverantwortlich neu organisiert werden.

Das beginnt bei der Krankenversicherung einschließlich Krankentagegeldversicherung. Vielen Gründern ist nicht bewusst, dass es eine gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für den Unternehmer nicht gibt. Diese muss die Gründerperson separat vereinbart werden.

Weitere Versicherungen, die im Zusammenhang mit jeder Gründung zu klären sind, wären zum Beispiel Altersvorsorge/Rentenversicherung, Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung, Unfallversicherung und seit dem 01.02.2006 sogar die nunmehr mögliche freiwillige Versicherung im Rahmen der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung.

Allein diese Aufzählung macht deutlich, wie hoch der Informationsbedarf jeder Gründerperson allein im Bereich der sozialen Absicherung ist. Bei allen diesen Versicherungen muss sich die Gründerperson nicht nur zwischen verschiedenen Versicherungsanbietern entscheiden, sondern steht grundsätzlich vor der Entscheidung ob sie

a) freiwilliges Mitglied in den entsprechenden gesetzlichen Versicherungen bleibt oder

b) zu einer privaten Versicherungsvariante wechselt oder

c) eine Kombination aus a) und b) für sich als optimale Variante erachtet.

Für nicht wenige Existenzgründer ergibt sich in verschiedenen Versicherungsarten aufgrund mangelnder Kenntnis bzw. fehlender finanzieller Mittel leider eine vierte Variante:

d) die eine oder andere Versicherungsart bleibt unversichert mit den entsprechenden Folgen für den Fall der Fälle. Erinnert sei hier z.B. an entsprechende finanzielle Lücken bei der Altersvorsorge.

Vor dem Beginn des Gründungsvorhabens in diesem weiten Feld eine objektive und neutrale Information zu erhalten kann die notwendigen Entscheidungsprozesse sehr vereinfachen. Es ist deshalb jedem Existenzgründer und jeder Existenzgründerin zu empfehlen bei der Arbeit am Gründungskonzept den Themenkreis soziale Absicherung von Anfang an in alle Überlegungen mit einzubeziehen.

Schon allein deshalb, weil die notwendige soziale Absicherung der eigenen Unternehmerperson mit einbezogen werden muss.

Um hierzu die notwendigen Basisinformationen zum Einstieg in dieses wichtige Thema zu vermitteln empfehlen wir Ihnen die Vereinbarung eines Termins für eine kostenfreie Beratung bei einem Betriebsberater der Handwerkskammer in Ihrer Nähe – in Frankfurt (Oder), Hennickendorf, Eberswalde oder Prenzlau.

Für einen telefonischen Erstkontakt wählen Sie bitte 0335 5619-120.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

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Jungunternehmern kommt heute eine entscheidende Bedeutung zu. Sie können Marktnischen leichter besetzen und sich flexibler auf verändernde Marktgegebenheiten einstellen. Sie schaffen neue Arbeitsplätze in der Region und sichern den Fortbestand des Handwerks in der Zukunft.

Deshalb sieht die Abteilung Gewerbeförderung eine wichtige Aufgabe darin, Existenzgründer zu beraten und in die Selbstständigkeit zu begleiten.

Die Beratung durch die Betriebsberater der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg bietet Informationen, Unterstützung, Motivation und „kritisches Hinterfragen“ zum Gründungsvorhaben.

Gemeinsam werden Fragen beantwortet wie:

  • Unternehmensform
  • Rentabilitätsrechnung
  • Liquiditätsplanung
  • Kapitalbedarf
  • Finanzierungs- und Fördermittel
  • Marketing und Vertrieb

Sind alle Fragen in Vorbereitung der Existenzgründung beantwortet, so kann mit Hilfe der Betriebsberater das Existenzgründungskonzept gemeinsam erarbeitet werden.

Wenn Sie Fragen zum Thema Existenzgründung haben oder einen Gesprächstermin vereinbaren wollen so erreichen Sie uns

  • in Frankfurt (Oder) unter 0335 5619-120 oder
  • in unserem Beratungsbüro Eberswalde unter 03334 24041 sowie
  • im Beratungsbüro Hennickendorf unter 033434 439-27.

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