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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]In der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg finden ab sofort je nach Bedarf Sprechtage für Unternehmer und Existenzgründer mit Beratern der Investitionsbank des Landes Brandenburg statt.

Dieser Sprechtag wird  am ersten Dienstag im Monat (bei Bedarf)  durch die Berater der Invesitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) ab 10:00 Uhr betreut.

ILB-Sprechtage:
Die Termine erfolgen nach individueller Terminabsprache.

Anmeldung
Für die Beratungstage ist es erforderlich, dass Sie sich zu diesen Terminen anmelden.
Um einen individuellen Termin zu vereinbaren, wenden sich Interessenten bitte an die:

Investitionsbank des Landes Brandenburg
Kommunikation/ Förderberatung
Förderberaterin Frau Juliane Willauschus
Babelsberger Straße 21, 14473 Potsdam
Telefon: 0331 660-1585, Fax: 0331 6606-1585
E-Mail: juliane.willauschus@ilb.de

oder

Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg
Frau Jördis Kaczmarek
Bahnhofstraße 12, 15230 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 5619-120, Telefax: 0335 5619-123
E-Mail: joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

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Kleine Beträge, schnelle Bearbeitung

Um die Nachfrage nach Mikrobeteiligungen zu bedienen und kleinen und jungen Unternehmen bessere Finanzierungschancen zu ermöglichen, startet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Mitteln aus den ESF und ERP nun den Mikromezzaninfonds-Deutschland über 35 Millionen Euro. Die Beteiligungen zwischen 10.000 bis zu 50.000 Euro werden über die Mittelständischen Beteiligungs­gesellschaften (MBG) der jeweiligen Bundesländer ausgereicht und so eine zügige Bearbeitung gewährleistet.  Neben kleinen Betrieben und Existenzgründern richtet sich der Fonds auch an Unternehmen, die ausbilden, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit, Unternehmen, die von Frauen geführt werden oder von Menschen mit Migrationshintergrund. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen.

Warum Mikrobeteiligungen?

Sehr kleine und junge Unternehmen benötigen oft nur Beträge zwischen 10.000 und 50.000 Euro für die Finanzierung ihrer Vorhaben. Gerade in dieser Größenklasse ist es für sie bislang aber besonders schwer, an Kredite oder klassisches Beteiligungskapital zu kommen. Kreditinstitute und klassische Beteiligungsgesellschaften scheuen die aufwendigen Vorhabensprüfungen, denn selbst bei erfolgversprechenden unternehmerischen Ideen stehen bei diesen Beteiligungsbeträgen die Prüfungskosten in keinem positiven Verhältnis.

Unabhängig bei unternehmerischen Entscheidungen bleiben

Mit der Bereitstellung von Beteiligungskapital, die als stille Beteiligungen ausgereicht werden, erhalten die Kapitalgeber weder Stimm- noch Einflussnahmerechte wie sie Mitgesellschaftern zustehen würden. Der Unternehmer/die Unternehmerin bleibt also unabhängig in den unternehmerischen Entscheidungen. Die Laufzeit für die Beteiligung aus dem Fonds liegt bei bis zu 10 Jahren. Ein weiterer Vorteil: Es müssen keine Sachsicherheiten – z.B. Grundbesitz oder andere Vermögenswerte – zur Absicherung des Beteiligungsgebers gestellt werden.

Weitere Informationen unter: www.mbg-bb.de und www.mikromezzaninfonds-deutschland.de.

Quelle: MBG Berlin-Brandenburg

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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Kleine und mittlere Unternehmen können für ihre Leasingfinanzierungen Bürgschaften bekommen. Grund dafür ist das Programm „Leasing Bürgschaft“.  Insgesamt 120 Millionen Euro aus dem Europäischen Investitionsfonds sollen bis zu 200 Millionen Euro an Leasing-Investitionen ermöglichen. Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg unterzeichnete für alle Bürgschaftsbanken das Abkommen mit dem Europäischen Investitionsfonds.

Die Programmdetails für „Leasing Bürgschaft“
Das neue Programm ist an die Arbeit der Leasingunternehmen angepasst: Über die Websitewww.leasing-buergschaft.de bietet es ein rechnergestütztes Verfahren, das schlanke Prozesse und schnelle Entscheidungen garantiert.

Wer kann einen Antrag stellen?

Anträge stellen die Leasinggesellschaften für ihre Leasingkunden über die Websitewww.leasing-buergschaft.de . Anhand des Investitionsorts wird der Antrag automatisch an die zuständige Bürgschaftsbank weitergeleitet.

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von unter 43 Millionen Euro.

Was wird gefördert?

Leasingfinanzierungen für Leasinggüter mit einer Laufzeit zwischen 12 und 120 Monaten.

Wie wird gefördert?

Bürgschaften von 30 oder 60 Prozent für Leasing-Investitionen bis maximal 500.000 Euro. Die Leasinggesellschaften erhalten je nach Investitionsvolumen und nach Bereitstellung der notwendigen Informationen innerhalb von zwei oder höchstens fünf Bankarbeitstagen eine Entscheidung.

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier oder beim Verband Deutscher Bürgschaftsbanken.

 

Quelle: ZDH im Dezember 2013[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Gesundheitsförderung und Suchtprävention in Klein- und Kleinstbetrieben stehen im Mittelpunkt einer aktuellen Broschüre, die der Fachverband Sucht e.V entwickelt hat. Der Leitfaden ist u.a. in Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte, Handwerker-Fonds Suchtkrankheit entstanden und bietet praxisorientierte Informationen mit entsprechenden Fallbeispielen zum Umgang mit substanzbezogenen Störungen. Abgehandelt werden:

  • Suchtprobleme am Arbeitsplatz erkennen
  • Handlungsmöglichkeiten für Inhaber und Führungskräfte
  • Suchtbehandlung und berufliche Wiedereingliederung
  • Externe Ansprechpartner und weiterführende Informationen

In Form von Merkblättern werden zudem Hinweise zu gesetzlichen Regelungen, Auffälligkeiten einer Suchtproblematik und zur Gesprächsführung gegeben.

Die Broschüre Suchtprobleme in Klein- und Kleinstbetrieben: ein praxisorientierter Leitfaden für Führungskräfte kann kostenlos beim Handwerker-Fonds Suchtkrankheit bezogen werden (E-Mail: info@handwerker-fonds.de) oder im Internet unterwww.sucht.de heruntergeladen werden.

Quelle: ZDH im Januar 2014[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

In fast jedem Betrieb stecken Verbesserungspotenziale. Spüren Sie diese mit dem neu entwickelten und kostenlosen Betriebs-Check auf. Anhand eines ausführlichen Fragebogens wird zuerst die IST-Situation Ihres Unternehmens ermittelt. Die Antworten der Befragung bilden die Grundlage für eine gezielte Bewertung der aktuellen Situation Ihres Betriebes.

Für Bereiche, in denen Verbesserungspotenziale identifiziert wurden, werden ganz konkrete, praktikable und exakt auf Ihr Unternehmen zugeschnittene Handlungsempfehlungen erarbeitet. Unterstützt durch die Betriebsberater der HWK können diese dann gemeinsam in die Praxis umgesetzt werden.

 

Was ist ein Betriebs-Check?

Ein Betriebs-Check ist eine Bestandsaufnahme eines Unternehmens. Dabei wird betrachtet, was in einem Unternehmen gut läuft, was noch zu optimieren ist, und welche Bereiche eventuell noch gar nicht beachtet wurden. Die meisten Betriebs-Checks betrachten meist das Zahlenwerk eines Unternehmens, also die aktuelle finanzielle Lage. Viel tief greifender und nachhaltiger ist es jedoch beim Betriebs-Check die strategische Ausrichtung des Unternehmens zu betrachten. Dies gibt wesentliche Aussagen darüber, ob das Unternehmen mittel- und langfristig auf die richtige Strategie setzt, oder auch nicht.

 

Für wen ist ein Betriebs-Check wichtig?

Alle diejenigen, die gewerblich tätig sind, sollten in regelmäßigen Abständen ihre Unternehmensstrategie prüfen und gegebenenfalls anpassen. Die Unternehmensgröße spielt keine Rolle. Je nach Branche macht ein Betriebs-Check alle 6 bis 12 Monate Sinn und sichert so den unternehmerischen Erfolg. Leider besteht immer noch weit verbreitet die Meinung, dass Selbstständige und Freiberufler keine Unternehmensstrategie und Unternehmensziele brauchen und sie beschäftigen sich fast gar nicht mit diesen Thema.

Ein Betriebs-Check kann hier auch sehr hilfreich sein, schnell und dennoch nachhaltig eine individuelle Unternehmensstrategie und Unternehmensziele zu definieren.

 

Vereinbaren Sie mit den Betriebsberatern einen Termin für den kostenfreien Betriebs-Check!

 

Frankfurt (Oder)

Frau Melchert, Telefon: 0335 5619-121 und
Herr Schulz, Telefon: 0335 5619-126

Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg

Abteilung Gewerbeförderung
Bahnhofstraße 12
15230 Frankfurt (Oder)

Sprechzeiten
Montag – Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00
oder nach vorheriger Vereinbarung

Hennickendorf

Herr Stadie, Telefon: 033434 439-27

Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg
Berufsbildungsstätte Hennickendorf
Beratungsbüro Gewerbeförderung
Rehfelder Straße 50
15378 Hennickendorf

Sprechzeiten
Montag – Donnerstag: 08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00
oder nach vorheriger Vereinbarung

Eberswalde

Herr Stadie, Telefon: 033434 439-27

Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg
Beratungsbüro Eberswalde
Freienwalder Straße 44/45
16225 Eberswalde

Sprechzeiten
Mittwoch: 10:00  – 14:00 Uhr
nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 033434 439-27

Prenzlau

Herr Stadie, Telefon: 033434 439-27

in der Kreishandwerkerschaft Uckermark
Dr.-W.-Külz-Straße 40
17291 Prenzlau

Sprechzeiten
Mittwoch: 10:00 – 14:00 Uhr
nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 033434 439-27

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Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) plant zur Unter-stützung deutscher Unternehmen im nächsten Jahr mehr als 202Messebeteiligungen in 38 Ländern. Im Rahmen des Programms können sich Unternehmen, die auf einer Auslandsmesse ausstellen möchten, auf deutschen Gemeinschaftsständen zu günstigen Konditionen präsentieren. Mit dieser Förderung unterstützt das BMWi kleine und mittlere exportorientierte Unternehmen bei der Erschließung von Auslandsmärkten. Das Programm für 2015 hat einen Etat von voraussichtlich 42,5 Mio. EUR.

Süd-, Ost- und Zentral-Asien bleiben auch im kommenden Jahr die wichtigsten Zielregionen im Auslandsmesseprogramm. Dort sind Beteiligungen an 81 Messen geplant, darunter 40 in China und Hongkong. Weitere Zielregionen sind u. a. die europäischen Länder außerhalb der EU mit 45 Messen, davon 35 in Russland, sowie der Nahe und Mittlere Osten (25), Nordamerika (18), Lateinamerika (17) und Afrika mit 11 Beteiligungen.

Nähere Informationen: www.auma.de

BRANDENBURG INTERNATIONAL 2015

Im Download-Bereich finden Sie eine Auswahl geplanter Auslandsaktivitäten der ZukunftsAgentur Brandenburg (ZAB), der Industrie- und Handelskammern (IHK) und der Handwerkskammern (HwK) im Land Brandenburg für das Jahr 2015.

Bitte teilen Sie uns durch Ankreuzen mit, welche Maßnahmen Sie interessieren. Wir informieren Sie dann über die Einzelheiten und laden Sie gezielt dazu ein.

Einladung zur „Roadshow“ mit 6 Informationsveranstaltungen der Spitzenverbände mit dem Bundesministerium der Finanzen

Berlin – Düsseldorf – Hamburg – Frankfurt – München  – Stuttgart

Das heute geltende EU-Zollrecht soll seit langem modernisiert werden. Der neue Unionszoll-kodex (UZK) soll nun ab 1. Mai 2016 in der Praxis Anwendung finden. Die entsprechenden Durchführungsbestimmungen (delegierter Rechtsakt und Durchführungsrechtsakt) befinden sich noch in der Beratung und sollen spätestens im September 2015 fertiggestellt sein. An-schließend müssen noch die nationalen Vorschriften angepasst werden.

Da aber die Umsetzung der erforderlichen IT-Prozesse erst Ende 2020 abgeschlossen sein wird, ist für den Übergangszeitraum ein weiterer (Übergangs-)Rechtsakt notwendig, dessen Entwurf gerade auf europäischer und nationaler Ebene in der Abstimmung ist. Somit müssen sich Unternehmen künftig mit vier Vorschriften, nämlich dem UZK, dem delegierten und dem Durchführungsrechtsakt und dem Übergangsrechtsakt parallel auseinandersetzen.

Die Anwendung des UZK wird erhebliche Auswirkungen auf die betriebliche Praxis haben: Unternehmensinterne Prozesse müssen angepasst, bestehende Bewilligungen und Bürg-schaften umgestellt werden. Unternehmen sollten sich bereits jetzt auf die bevorstehenden Änderungen des Zollrechts einstellen.
Daher laden die Spitzenverbände der Deutschen Wirtschaft (AVE, BDI, BGA, DIHK und DSLV) zu sechs Informationsveranstaltungen ein, die mit hochkarätigen Referenten aus dem Bundesministerium der Finanzen besetzt sind.

Themenschwerpunkte sind unter anderem:
•    Unionszollkodex und Durchführungsvorschriften
•    Stand der Umsetzung, Termine
•    Übergangsvorschriften
•    Die wichtigsten Änderungen im Überblick

In Diskussionsrunden stehen Ihnen die Referenten des UZK-Teams aus dem Bundesministerium der Finanzen für Ihre Fragen zur Verfügung. Weitere Informationen können Sie dem beigefügten Flyer entnehmen.

Zielgruppe: Die Veranstaltungen richten sich an Geschäftsführer, Import- und Exportleiter, Versandleiter sowie Entscheider und Verantwortungsträger in der Logistik.

Anmeldung
1.    Berlin am 07.Septemberer 2015:
Für die kostenfreie Eröffnungsveranstaltung im Haus der deutschen Wirtschaft in Berlin kön-nen Sie sich bis zum 31. Juli 2015 bei Frau Christin Barrach per E-Mail (barrach.christin@dihk.de) oder per Fax (+ 49 30 20308 52315) anmelden. Weitere Informa-tionen finden Sie hier.
Für die übrigen, kostenpflichtigen Veranstaltungen kann die Anmeldung auf der Internetseite der jeweiligen, gastgebenden Kammer vorgenommen werden:
2.    Düsseldorf am 08.09.2015: Anmeldung hier
3.    Hamburg am 10.09.2015: Anmeldung hier
4.    Frankfurt a.M. am 11.09.2015: Anmeldung hier
5.    München am 14.09.2015: Anmeldung hier
6.    Stuttgart am 15.09.2015: Anmeldung hier
Sollten Sie noch Fragen zu der UZK-Roadshow haben, steht Ihnen Herr Marcus Schwenke als Ansprechpartner gerne jederzeit zur Verfügung:
Marcus Schwenke
Abteilungsleiter Import

Bundesverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen e.V. (BGA)
Am Weidendamm 1 A
10117 Berlin
Telefon 030 59 00 99-594
Telefax 030 59 00 99-494
Marcus.Schwenke@bga.de

 

Vom 28.-30. Januar 2016 wird in Salzburg die Monumento stattfinden. Der ZDH hat im Rahmen des Auslandsmesseprogramms der Bundesregierung erstmals für diese Messe einen „German Pavillon“ mit Firmengemeinschaft und Informationszentrum angemeldet.

Die Teilnahme an der Firmengemeinschaft ist ab 780,00 EURO (min. 6 Quadratmeter inkl. Standbau) möglich. Eine günstige Möglichkeit für Handwerker oder Handwerkseinrichtungen, die nur mit Informationsmaterial vor Ort präsentsein möchten, ist die Teilnahme am Informationszentrum. Eine solche Teilnahme kostet 290,00 EURO pro Teilnehmer. (Alle Beträge zuzüglich gegebenenfalls in- und ausländischer Steuern).

Der „German Pavillon“ kann durchgeführt werden, wenn sich bis zum Anmeldeschluss mindestens 10 Firmen angemeldet haben (Erstdurchführung).

Interessierte Unternehmen können sich anmelden bei der zuständigen Durchführungsgesellschaft:
Messe Leipzig International
Oliver Seifert, Jana Kowollik
o.seifert@LM-international.com / j.kowollik@LM-international.com
Tel: +49 341 678-7923/7927
Fax: +49 341 678-7912

Für nähere Auskünfte steht auch Frau Hennig von der Handwerkskammer Leipzig zur Verfügung, die das Projekt handwerksseitig betreut:
Handwerkskammer Leipzig
Berit Hennig
hennig.b@hwk-leipzig.de
Tel.: +49 341 2188-305
Fax: +49 314 2188-349
Details entnehmen Sie bitte den Anmeldeunterlagen im Downloadbereich (rechts).Anmeldeschluss ist der 18. September 2015.

Interessieren Sie sich für Baumarkt Schweiz und überlegen schon immer selbst in der Schweiz tätig zu werden? Wenn ja, sollten Sie sich darauf gut vorbereiten und im Vorfeld alle Fragen klären. Da die Schweiz kein Mitglied der Europäischen Union ist, gelten dort andere Rechte und Pflichten. Deshalb sollte man sich schon vorher mit den dort geltenden Meldebestimmungen, Arbeits- und Lohnbedingungen sowie Steuerregelungen vertraut machen.

Unser Kurzseminar für Einsteiger gibt einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte, die bereits im Vorfeld zu beachten sind, wenn deutsche Firmen in der Schweiz arbeiten wollen.

Termine sind jeweils in: Frankfurt (Oder) am 17.08.2015 um 14:00 Uhr, Hennickendorf am 19.08.2015 um 13:00 Uhr und Eberswalde am 20.08.2015 um 13:00 Uhr.

Wir warten auf Ihre verbindliche Rückmeldung mittels des Antwortbogens (rechts im Downloadbereich) bis zum 10.08.2015 (bitte kreuzen Sie auch den Ihnen passenden Termin).