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Potsdam. „Die Aufwandsentschädigung für polnische Berufspendler trägt entscheidend dazu bei, das Wirtschaftsleben in Brandenburg aufrecht zu halten. Uns kommt es darauf an, den Unternehmen mit polnischen Grenzpendlern die nötige Unterstützung in einem möglichst unkomplizierten Verfahren zukommen lassen.“ Das erklärte Wirtschafts- und Arbeitsminister Jörg Steinbach. „Ich möchte nochmals an die polnischen Pendler appellieren, in Brandenburg zu bleiben. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum Funktionieren unserer Wirtschaft.“

Nach den gestern abgestimmten Regelungen bekommen Unternehmen, die polnische Grenzpendler beschäftigen ab sofort eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 65 Euro pro Tag. Hinzu kommen 20 Euro täglich für jedes sich im Land Brandenburg aufhaltende Familienmitglied der Beschäftigten. Damit soll der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand zum Beispiel für Unterbringung in Hotels oder Pensionen, Verpflegung oder sonstige Mehrkosten pauschal ausgeglichen werden. Berufspendler unterliegen ab heute einer 14-tägigen Quarantäne in Polen. Sie könnten dann nicht mehr in Brandenburg arbeiten.

„Die Auszahlung der Unterstützung wird durch die am Betriebssitz zuständigen Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern an die Unternehmen erfolgen“, erklärte Wirtschafts- und Arbeitsminister Jörg Steinbach. Nicht kammerangehörige Unternehmen wie insbesondere Einrichtungen des Gesundheitswesens und landwirtschaftliche Betriebe erhalten die Unterstützung durch die regional zuständigen Industrie- und Handelskammern. Formulare, mit denen die Unternehmen bei der jeweiligen Kammer ihren Unterstützungsbedarf anzeigen, stehen in Kürze zur Verfügung.

 

Zum Procedere: Die Kostenübernahme seitens des Landes erfolgt rückwirkend ab dem heutigen 27. März und so lange, wie die ursächlichen Quarantäne-Maßnahmen der polnischen Seite für die Betroffenen in Kraft sind; längstens aber für (zunächst) drei Monate.

 

Die Erstattung für die Mehraufwendungen für die polnischen Beschäftigten (und ggf. ihrer Familienangehörigen), die ansonsten ihren Wohnsitz in Polen haben und täglich gependelt wären, erfolgt nachträglich. Die Arbeitgeber der Pendler bekommen die Mehraufwendungen dann erstattet.

 

Minister Steinbach appellierte an alle betroffenen Unternehmen: „Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld, wir werden schnellstmöglich informieren, sobald die Anzeige bei den Kammern möglich ist und alle erforderlichen Informationen über unsere Website zugänglich machen.“

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Zur Antragstellung der Soforthilfe finden Sie hier das Antragsformular, Ausfüllhilfen, die Richtlinien und in den FAQs werden Ihnen häufig gestellte Fragen beantwortet. Bei Bedarf unterstützen unsere Betriebsberater bei der Antragstellung.[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]Antrag

Antrag[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]Ausfüllhilfen

Beispielantrag GmbH_inkl_Anlagen_23.03.2020

2020-03-25 Verfahrensablauf Antragstellung[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]Richtlinie

24.03.2020_Richtlinie Soforthilfe_Corona[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]Erklärung „De-minimis“-Beihilfen

Erklärung_De-minimis[/vc_column_text][vc_separator][vc_column_text]FAQ Soforthilfe-Corona


Was mache ich, wenn ich bereits versandte Unterlagen ändern (z. B. falsche Kontonummer oder Schadenshöhe angegeben) oder vergessene Unterlagen (z. B. Kopie Personalausweis) nachsenden möchte?

Bitte geben Sie in der zweiten E-Mail an uns unbedingt in der Betreffzeile folgenden Inhalt an: „Nachtrag zur E-mail vom XX.XX.2020, Uhrzeit YY:YY Uhr, Absenderadresse muster@xy.de“


Wer ist antragsberechtigt?

Gewerbliche Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten, Freiberufler sowie Soloselbstständige ohne Beschäftigte mit Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Brandenburg sind antragsberechtigt.

Wer ist nicht berechtigt?

 Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten

 Unternehmen, die vor der Krise (11.03.2020) bereits in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren

 Fischerei oder Aquakultur im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 104/2000 des Rates tätig sind

 Unternehmen, die in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind (davon nicht betroffen sind Unternehmen, die in der Verarbeitung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind)

 

Was ist ein Schaden?

Der Schadensbegriff ist weitläufig zu definieren. Es kann sich beispielsweise um Umsatzeinbußen, Lohn- oder Mietkostenfortzahlungen sowie Zins- und Tilgungsleistungen handeln.

 

Handelt es sich bei der Abfrage zur Höhe des entstandenen Schadens um eine IST Betrachtung oder können auch zu erwartende Schäden eingetragen werden?

Schäden, die ab dem 11.03.2020 eingetreten sind und ggf. in den kommenden 3 Monaten (bis zum 11.06.2020) erwartet werden, können angegeben werden. Die zu erwartenden Schäden sind plausibel zu schätzen (Planung).


Was ist ein Beschäftigter/ein Vollzeitäquivalent?

Es handelt sich um sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze mit branchenüblicher Wochenarbeitszeit. Teilzeitkräfte werden proportional zu ihrer Arbeitszeit gezählt (z. B. 0,5 Dauerarbeitsplätze bei einer Halbtagskraft). Arbeitnehmer in Elternzeit, Minijobber, Auszubildende sowie Studenten zählen entsprechend der wöchentlichen Arbeitszeit ebenfalls zu den Beschäftigten im Sinne dieser Richtlinie.

 

Zähle ich als Soloselbstständiger oder Freiberufler zu den Beschäftigten (Erwerbstätigen)?
Nein, eine Beschäftigung ist die nicht selbstständige Arbeit, insbesondere in einem Arbeitsverhältnis (SGB IV §7), insofern muss bei der Abfrage eine 0 eingetragen werden. Die Antragstellung erfolgt als Soloselbstständiger ohne Beschäftigte.

 

Werden bei der Prüfung meiner Beschäftigtenzahlen auch die Beschäftigten von Beteiligungen meines Unternehmens in und außerhalb von Brandenburg addiert (KMU-Prüfung)?

Nein, die Prüfung erfolgt Betriebsstätten bezogen auf der Basis eines aktuellen Lohnjournals des antragstellenden Unternehmens. Beteiligungen des Unternehmens finden keine Berücksichtigung.

 

Wenn ich mehrere Betriebsstätten in Brandenburg habe, kann ich dann auch mehrere Anträge stellen?

Ja ich kann für jede Betriebsstätte einen separaten Antrag stellen. Mehrere Betriebsstätten in einer politischen Gemeinde werden jedoch als eine Betriebsstätte betrachtet. Die Summe der möglichen Zuschüsse ist aufgrund der De-minimis-Regelung jedoch unternehmensbezogen zu betrachten und bei 200.000 Euro begrenzt.

 

Kann ich als gemeinnütziger Verein einen Antrag stellen?

Nein, sofern keine wirtschaftliche Tätigkeit (wirtschaftlicher Zweckbetrieb) nachgewiesen werden kann.

 

Kann ich auch als nebenberuflich Selbstständiger einen Antrag stellen?

Ja, sofern eine Gewerbeanmeldung bzw. ein Steuerbescheid zur freiberuflichen Tätigkeit vorliegt.

 

Was wird im Textfeld „Grund der existenzbedrohlichen Lage“ erwartet?

Eine konkrete Beschreibung der Ursache des Liquiditätsengpasses (z. B. behördliche Anordnung der Schließung, Abhängigkeit von Zulieferern, siehe Musterantrag).

 

Muss ich den erhaltenen Zuschuss versteuern?

Bitte besprechen Sie Ihre individuelle Situation mit einem Steuerberater.

 

Muss/ kann ich nachweisen, dass das Unternehmen zum 11.03.2020 wirtschaftlich stabil war?

Ja, im Rahmen einer subventionserheblichen Eigenerklärung (siehe Antragsformular).

 

Was passiert, wenn ich nicht alle Unterlagen eingereicht habe?

Anträge können nur unter dem Vorbehalt vollständiger Unterlagen bearbeitet werden. Die fehlenden Unterlagen werden durch die ILB nachträglich angefordert. Sollten Sie die angeforderten Unterlagen nachsenden, geben Sie in jedem Fall die von der ILB erteilte Antragsnummer in der Betreffzeile der E-Mail an.

 

Können der Handelsregisterauszug und/oder die Gewerbeanmeldung nachgereicht werden?

Nein, diese sind zwingend notwendig bei der Antragsstellung. Ohne diese Dokumente kann der An-trag nicht bearbeitet werden. Handelsregisterauszüge sollten nicht älter als 6 Monate sein. Ist das doch der Fall, benötigen wir einen Vermerk (handschriftlich), dass die Angaben unverändert gültig sind. Gewerbeanmeldungen und Steuerbescheide können durchaus älter sein.

 

Erhalte ich eine Antragseingangsbestätigung?

Ja, sofern die E-mail an die korrekte Adresse soforthilfe-corona@ilb.de gesandt wurde, erhalten Sie eine automatisierte Eingangsmail. Dieser Prozess kann aufgrund der Vielzahl von Anträgen länger andauern (ca. 3 Stunden). Bitte prüfen Sie zudem unbedingt Ihren Spam-Ordner. Grundsätzlich gilt Ihre E-mail als zugestellt, sofern Sie keine Nachricht erhalten, dass das Versenden fehlgeschlagen ist. Bitte senden Sie die Antragsunterlagen nicht mehrfach an die ILB.

 

Gibt es Beschränkungen im Hinblick auf die Dateigröße oder das Dateiformat?

Es ist darauf zu achten, dass alle Unterlagen (Antrag und erforderliche Anlagen) in einer E-Mail an soforthilfe-corona@ilb.de gesendet werden. Die Dateigröße darf maximal 15 MB pro E-Mail betragen und ZIP-Dateien können nicht bearbeitet werden.

 

Kann ich den Zuschuss mehrmals beantragen?

Nein, es ist nur eine einmalige Inanspruchnahme je Betriebsstätte möglich.

 

Bin ich als privater Vermieter von Ferienwohnungen berechtigt einen Antrag zu stellen?

Ja, sofern eine Gewerbeanmeldung vorliegt und ein Schaden entstanden ist.

 

Mit welchen Dokumenten kann ich mich legitimieren (Personalausweis, Reisepass etc.)?

Es wird nur der Personalausweis, ein vorläufiger Personalausweis oder der Reisepass in Verbindung mit der Meldebescheinigung als Legitimationsdokument akzeptiert.

 

Wer muss welche Anlage einreichen?

Personalausweis: (Vorder- und Rückseite) immer vom Inhaber / Freiberufler / Soloselbstständigen / Geschäftsführer (wenn mehrere Geschäftsführer und gemeinsam vertretungsberechtigt dann von allen Geschäftsführern), bei GbR/BGB Gesellschaft von beiden Gesellschaftern oder gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (Adresse)

HR Auszug: AG, GmbH, UG, GmbH & Co KG (2 HR Auszüge 1 von der Komplementär GmbH und einen von der KG), KG, e.K., OHG

Gewerbeanmeldung: Einzelunternehmen (keine Freiberufler), alle übrigen Gesellschaften (siehe oben); GbR (Gewerbeanmeldung von jedem Gesellschafter)

Freiberufler: Steuerbescheid, Erteilung einer Steuernummer

Lohnjournal: dient dem Nachweis der Anzahl der Mitarbeiter (nicht notwendig bei Anträgen weniger 5 MA) andernfalls zwingend erforderlich

 

Was sind De-minimis?

Die Unternehmensförderung durch EU, Bund oder Länder bietet zahlreiche Vorteile. Günstige Kredit-konditionen sowie nicht rückzahlbare Subventionen und Zuschüsse reduzieren die Kosten und ver-bessern die Wettbewerbsposition. Um einer Wettbewerbsverzerrung vorzubeugen, gilt in der EU da-her ein Subventionsverbot. Damit dennoch Beihilfen gewährt werden können, greift bei einigen För-derprogrammen die sog. De-minimis-Regel. Von der De-minimis-Regel sind bestimmte Wirtschaftsbereiche bzw. Förderprogramme ausgenommen. Sie gilt nicht grundsätzlich bei allen Förderprogrammen, sondern nur bei denjenigen, die der De-minimis-Regel unterliegen und bei denen diese in den Richtlinien aufgeführt ist. Staatliche Zuwendungen dürfen den Subventionswert von 200.000 Euro nicht übersteigen. Eine Ausnahme bildet der Straßenverkehrssektor mit einer Obergrenze von 100.000 Euro. Dabei bezieht sich die festgesetzte Obergrenze immer auf drei aufeinanderfolgende Steuerjahre.

 

Kann ich die Soforthilfe mit anderen Fördermitteln kombinieren?

Ja, im Rahmen der De-minimis-Regel ist das möglich, sofern es sich nicht um eine Doppelförderung (Förderung der gleichen Kosten/ des gleichen Schadens) handelt. Darüber hinaus dürfen erhaltene Beihilfen in keinem Fall den entstandenen Schaden übersteigen.

 

Ist es zusätzlich möglich eine Soforthilfe vom Bund zu beantragen?

Nein, da die Bundesmittel in dem Soforthilfeprogramm des Landes Brandenburg bereits enthalten sind.

 

Kann ich das erforderliche Lohnjournal anonymisieren?

Ja, die enthaltenen Namen können geschwärzt werden. Wichtig ist, dass die weiteren Angaben wie Personalnummern und insbesondere die Anzahl der Beschäftigten daraus hervorgehen.

 

Ich kann keine verschlüsselten Daten per E-Mail versenden möchte aber einen Antrag stellen?

Leider können wir Ihnen nicht bei der technischen Lösung helfen, bieten aber wahlweise die Möglichkeit Ihren Antrag postalisch einzureichen.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“stadie“][cq_vc_employee name=“melchert“][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][/vc_column][/vc_row]

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden.

HIER gelangen Sie direkt zum Bundesministerium der Finanzen

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]BMWi fördert ab sofort KMU und Handwerk bei der Umsetzung von Homeoffice und will damit die Unternehmen unterstützen, in der aktuellen Krise arbeitsfähig zu bleiben. Das Förderprogramm “go-digital” wurde hierfür um ein neues Modul erweitert.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe können ab sofort finanzielle
Unterstützung erhalten, wenn sie kurzfristig Homeoffice-Arbeitsplätze schaffen. Erstattet werden bis zu 50 Prozent der Kosten einer unterstützenden Beratung durch ein vom BMWi autorisiertes Beratungsunternehmen. Nach eigenen Aussagen des BMWi sieht das Förderprogramm „go-digital“ hierfür ein schnelles und unbürokratisches Verfahren vor.
Das neue Fördermodell deckt unterschiedliche Leistungen ab, von der individuellen Beratung
bis hin zur Umsetzung von Homeoffice-Lösungen, wie beispielsweise der Einrichtung
spezifischer Software und der Konfiguration spezifischer Hardware. Ab sofort können demnach IT-Dienstleistungen, die die Einrichtung von Homeoffice-Plätzen zum Ziel haben, offiziell unter dem besagten Modul (Digitalisierung von Geschäftsprozessen) beantragt und bewilligt werden. Hierzu zählen vor allem der Aufbau sowie das Einrichten der zugehörigen Hardware. Software, die dabei zum Einsatz kommt und über die gängigen Standards hinausgeht, ist ebenfalls förderfähig. Von der Förderung weiterhin ausgeschlossen sind hingegen reine Investitionsmaßnahmen in Hard- und Standardsoftware.

KMU und Handwerksbetriebe, die von der Förderung profitieren wollen, müssen zunächst
über die Beraterlandkarte (Link) ein Beratungsunternehmen in ihrer Region suchen und mit ihm einen Beratervertrag abschließen. Von diesem Punkt an übernimmt das Beratungsunternehmen alle weiteren Schritte für die Unternehmen, beispielsweise die Beantragung der Förderung, die Umsetzung passgenauer und sicherere Maßnah-men bis hin zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen.

Konkrete Fragen zur Förderfähigkeit und Beantragung beantwortet der Projektträger, die EURONORM GmbH, telefonisch unter 030-97003-333.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“klohs“][/vc_column][/vc_row]

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) erleichtert die Stundung von Beiträgen für beitragspflichtige Unternehmen, die durch das Coronavirus außergewöhnlich belastet sind.

Regelungen zu Stundung und Ratenzahlung wurden kurzfristig an die aktuelle Krisensituation angepasst. In der momentanen Lage werden aufgrund der Ausbreitung des Coronavirus bundesweit Maßnahmen zur Eindämmung ergriffen, u. a. Arbeiten eingestellt, Messeveranstaltungen abgesagt, Beschäftigte vorsorglich aufgefordert zu Hause zu bleiben oder einer angeordneten Quarantäne zu folgen. Zudem wirkt sich die Krise auf die Konjunktur in Deutschland insgesamt aus, d. h. auch auf Aufträge und Bautätigkeiten.

Dies alles führt auch für die Unternehmen der Baubranche zu einer erheblichen Belastung.

„Wir wollen unseren Mitgliedsbetrieben jetzt schnell und wirksam dabei helfen, mit den Auswirkungen der Ausbreitung des Coronavirus umzugehen, indem wir die Stundung erleichtern und damit finanzielle Entlastung schaffen,“ sagt Klaus-Richard Bergmann, Hauptgeschäftsführer der BG BAU.

Die zuständige Beitragsbearbeitung der BG BAU wurde daher umgehend angewiesen, den entsprechenden Anträgen einfach und unbürokratisch nachzukommen.

Betroffene Betriebe können sich unter der Servicehotline 0800 3799100 oder per E-Mail an ihre Region der BG BAU wenden:

Region Nord: mbn(at)bgbau.de          

Region Mitte: mbm(at)bgbau.de           

Region Süd: mbs(at)bgbau.de

 

Die BG BAU

Die BG BAU ist die gesetzliche Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und baunahe Dienstleistung und damit ein wichtiger Pfeiler des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie betreut ca. 2,8 Millionen Versicherte in rund 500.000 Betrieben und ca. 50.000 private Bauvorhaben. Zusätzlich fördert die BG BAU im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln, sorgt für die Reintegration der Betroffenen und leistet finanzielle Entschädigung.
Mehr Infos unter: www.bgbau.de

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Corona-Soforthilfe startet am Mittwoch, den 25. März 2020

Zum Start der Soforthilfe im Zusammenhang mit der Corona-Krise erklärt der Vorstandsvorsitzende der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) Tillmann Stenger:

„Ab Mittwoch um 9 Uhr startet die ILB mit der Entgegennahme der Anträge auf Soforthilfe, die Antragsformulare stehen für alle Bürgerinnen und Bürger zu diesem Zeitpunkt auf unserer Homepage www.ilb.de bereit.

Es gibt keinen Grund, sofort den Antrag stellen zu müssen. Die Antragsfrist läuft bis Ende Dezember dieses Jahres. Dennoch rechnen wir bereits jetzt mit vielen Tausend Anträgen, denn es gibt ja kein Unternehmen, das nicht in der einen oder anderen Weise von der Corona-Krise betroffen ist. Einigen Unternehmen geht das, was wir derzeit erleben, bereits an die Substanz. Deshalb sollen die Anträge auf Soforthilfe auch so zügig wie möglich bearbeitet und die Zuwendungen so schnell als möglich ausgezahlt werden. Darauf bereiten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ILB momentan vor. Mehr als 100 Beschäftigte der Bank werden an der Antragsbearbeitung mitwirken. Wir werden alle unsere Ressourcen mobilisieren, um diese Aufgabe zu meistern.“

Weitere Hinweise:

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben,

Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss der aus Gründen der staatlichen Fürsorge des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit der Corona-Krise jetzt für die erste Zeit zur Verfügung stehen,

Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:

Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,
Gewerbeanmeldung,
Kopie des Personalausweises,
Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte,
Formular „Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte „De-minimis“-Beihilfen.

Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

bis zu 5 Erwerbstätige bis zu 9.000 EUR,
bis zu 15 Erwerbstätige bis zu 15.000 EUR,
bis zu 50 Erwerbstätige bis zu 30.000 EUR,
bis zu 100 Erwerbstätige bis zu 60.000 EUR.

Die Betriebsberater der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg unterstützen bei Bedarf. In den ersten Tagen kann es zu erhöhter Nachfrage kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“stadie“][cq_vc_employee name=“melchert“][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

Den Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) erreichen seitens der Handwerksunternehmen und der Handwerksorganisation gegenwärtig verstärkt Fragen zum Coronavirus und dem Umgang damit bzw. mit hieraus erwachsenden Problemen. Nachfolgend finden Sie verschiedene Hinweise, Materialien und Internetseiten mit aktuellen Informationen rund um diese Thematik.

Allgemeine Informationen
Robert Koch-Institut: FAQ zum Coronavirus und Informationen zu Risikogebieten
Bundesministerium für Gesundheit: Tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Informationen über Arbeitsrechtliche Auswirkungen
Auswärtiges Amt: Information für Reisende/Dienstreisen

Arbeitsschutz und Gesundheitshinweise für Betriebe zum Coronavirus
Im Folgenden möchten wir Sie auf verschiedene Informationsmaterialien bzw. Informationsquellen zum Thema Coronavirus aufmerksam machen:

Maßnahmen zur Entlastung der von den Auswirkungen des Coronavirus betroffenen Unternehmen
Der Koalitionsausschuss hat zur Entlastung der von den Folgen des Coronavirus betroffenen Unternehmen kurzfristige Entlastungsmaßnahmen und darüber hinaus ein Investitionsprogramm beschlossen. Informationen finden Sie hier hier

Kurzarbeit und Ausbreitung des Coronavirus
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat in einer aktuellen Meldung ausdrücklich klargestellt, dass bei Auftragsengpässen durch das Coronavirus die Beantragung von Kurzarbeitergeld grundsätzlich möglich ist.

Vor der Beantragung von Kurzarbeitergeld aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus müssen Betriebe die zuständige Agentur für Arbeit kontaktieren. Diese prüft, ob die Voraussetzungen für die Leistung erfüllt sind. Voraussetzung ist, dass ein Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet und es dadurch zu Entgeltausfällen kommt. Der Bezug von Kurzarbeitergeld ist möglich, wenn die üblichen Arbeitszeiten vorübergehend wesentlich verringert sind. Das kann der Fall sein, wenn aufgrund des Coronavirus zum Beispiel Lieferungen ausbleiben und dadurch die Arbeitszeit verringert werden muss oder staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird. Die Leistung muss wie sonst bei Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber beantragt werden.

Eine Beantragung ist auch online möglich. Informationen rund um das Thema Coronavirus bietet zudem eine von der Bundesagentur für Arbeit eingerichtete Hotline: 0800 45555 20.

Sicherheiten für Kredite
Aufgrund des Coronavirus (SARS-CoV-2) kann es bei einigen Handwerksbetrieben möglicherweise zu Lieferengpässen oder anderweitigen Ausfällen kommen. Unter Umständen können Aufträge nicht (rechtzeitig) erfüllt werden. Sollten zur Überbrückung Kredite notwendig werden, können die Deutschen Bürgschaftsbanken diese mit Bürgschaften besichern.

Eine kostenlose Anfrage für ein Finanzierungsvorhaben kann in wenigen Minuten und sicher über das Finanzierungsportal der Deutschen Bürgschaftsbanken gestellt werden.

Eine Übersicht und die Kontaktdaten der Bürgschaftsbanken stehen auf folgender Seite zur Verfügung: https://vdb-info.de/mitglieder

Infos vom BMWi und Auswärtigen Amt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat eine Informationsseite zum Coronavirus und dessen eventuelle wirtschaftsrelevanten Auswirkungen veröffentlicht, auf der auch eine Hotline für Unternehmen benannt wird.

Reisehinweise für China sowie weitere aktuelle Informationen werden vom Auswärtigen Amt bereitgestellt.

Quelle: ZDH im März 2020

[/vc_column_text][vc_row_inner][vc_column_inner][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_column_text]Weiterführende Hinweise für Betriebe in akuten betriebswirtschaftlichen Schwierigkeiten finden Sie hier.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Um aktuelle Informationen zum Fahrzeugbestand und dessen Modernisierung bzw. Umstellung auf klimafreundlichere Antriebskonzepte sowie einen Überblick über Belastungen durch die derzeitigen verkehrspolitischen Rahmenbedingungen aus Sicht der Handwerksbetriebe zu erhalten, hat der ZDH im Zuge der Konjunkturberichterstattung für das erste Quartal 2020 gemeinsam mit 26 Handwerkskammern eine Umfrage zum Thema „Fahrzeuge und Mobilität im Handwerk“ durchgeführt. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg beteiligte sich aktiv an dieser Sonderumfrage.
Die Umfrage beinhaltete  insgesamt 9 Fragen:

Verkehrspolitische Themen haben in den letzten Jahren massiv an Bedeutung für das Handwerk gewonnen. Die langjährige Debatte über Diesel und Luftreinhaltung geht aktuell zunehmend in eine grundsätzliche Diskussion über neue Verkehrskonzepte in Städten und Gemeinden über. Das Handwerk muss sich hier frühzeitig einbringen, da eine Mobilität durch mögliche Streckensperrungen, Verbrennerverbote oder autofreie Bereiche massiv gefährdet ist.

Mit dieser Umfrage wurden aktuelle Informationen zum Fahrzeugbestand, der Nutzung klimafreundlicher Antriebskonzepte sowie zu Belastungen durch die derzeitigen verkehrspolitischen Rahmenbedingungen gewonnen:

Den Bericht zur Auswertung der Sonderumfrage auf Bundesebene sowie eine kurze regionale Zusammenfassung  stellen wir Ihnen als Download gern auf diesen Seiten gern zur Verfügung.

Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen recht herzlich.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Auswertung HWK FF

ZDH-Auswertung[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_single_image image=“113920″ img_size=“medium“ onclick=“img_link_large“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Noch bis zum 28. Februar können sich Unternehmerinnen aus Brandenburg für die Preise „Unternehmerin des Landes Brandenburg 2020“ und „Existenzgründerin des Landes Brandenburg 2020“ bewerben. Der vom Arbeitsministerium alle zwei Jahre ausgelobte Wettbewerb steht dieses Mal unter dem Motto „Wirtschaft wird weiblich!“

Bereits zum neunten Mal verleiht das Arbeitsministerium den Preis „Unternehmerin des Landes Brandenburg“. Er ist mit drei Preisgeldern in Höhe von 3.000, 1.500 und 1.000 Euro dotiert. Bewerben können sich Unternehmerinnen, die mindestens 25 Prozent der Geschäftsanteile halten und die Geschäftsführungsfunktion innehaben, Kleinstunternehmerinnen, Freiberuflerinnen und Solo-Unternehmerinnen, die ihren Geschäftssitz im Land Brandenburg haben.

Zum dritten Mal wird der Preis „Existenzgründerin des Landes Brandenburg“ vergeben, der mit 1.500 Euro dotiert ist. Hier können sich Existenzgründerinnen bewerben, die ihr Unternehmen ab dem 29. November 2017 gegründet oder ein bestehendes Unternehmen übernommen haben.

Wir möchten Sie nochmals herzlich bitten, diesen Aufruf in Ihrem Netzwerk zu verbreiten, an Ihnen bekannte Unternehmerinnen weiterzuleiten und ggf. in Ihren Publikationen und Newslettern sowie auf Ihren Web- und social-media-Seiten aufzunehmen bzw. zu teilen, um potenzielle Bewerberinnen auf den Wettbewerb aufmerksam zu machen. Vielleicht kommt die nächste Preisträgerin ja aus Ihrem Umfeld?

Die Bewerbungsunterlagen und alle weiteren Informationen zur Teilnahme am Wettbewerb sind auf der Webseite www.ugt-brandenburg.de<https://www.ugt-brandenburg.de/ zu finden.

Vorschläge für potenzielle Preisträgerinnen nimmt zudem das Organisationsteam weiterhin gerne über dieses Formular Formular

oder per E-Mail info@ugt-brandenburg.de entgegen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]In diesem Jahr gab es vermehrt Hinweise, das Autohändler von ihren Vertragspartnern aufgefordert wurden auf ihrem Betriebsgelände eine öffentlich zugängliche E-Ladesäule für den 24//7 Betrieb zu errichten.

Sollten auch Sie diese Aufforderung erhalten haben bzw. vorhaben eine öffentlich zugängliche E-Ladestation zu errichten, weisen wir darauf hin, dass das Land Brandenburg die Errichtung einer Ladesäule mit bis zu 12.000 Euro bezuschusst. Gefördert wird nicht nur die Anschaffung der Ladesäule, sondern auch bauliche Maßnahmen wie Schachtarbeiten, Kabelverlegung oder Beschilderung.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][/vc_column][/vc_row]