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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das Vergaberecht wird angesichts aktueller Entscheidungen der Gerichte und Vergabekammern sowie umfangreicher gesetzlicher Regelungen in der täglichen Beschaffungspraxis immer komplexer. Vertreter des Bundes- und Landesministeriums werden uns über ihre Sicht zum öffentlichen Auftragswesen informieren. Und auch die Korruptionsprävention ist ein brisanter Bereich – denn Korruption untergräbt das Vertrauen in die öffentliche Verwaltung.

Weitere Infos zur Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier:

Flyer Vergaberechtstag

 

www.vergaberechtstag-brandenburg.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“klohs“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]In der jüngeren Vergangenheit standen teerhaltige Dachpappenabfälle mit Asbestfasern in einer Reihe von Fällen zur Entsorgung an. Diese Fälle möchte die SBB zum Anlass nehmen, die Abfallwirtschaftsbeteiligten der Region aufmerksam zu machen und darauf hinzuweisen, dass die asbestfreien Teerpappen separat von den asbesthaltigen Teerpappen erfasst, gesammelt, transportiert, gelagert und entsorgt werden müssen. Zu diesem Zweck wurde das bisherige Merkblatt zur Entsorgung teerhaltiger Dachpappenabfälle um „Weiterführende Hinweise zur Entsorgung asbesthaltiger Dachpappenabfälle“ ergänzt.

Die „Weiterführenden Hinweise zur Entsorgung asbesthaltiger Dachpappenabfälle“ finden Sie hier.

 

Quelle: SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH im Juli 2018[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Merkblatt SBB[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Seit dem 1. Januar 2018 besteht für die Finanzverwaltung die Möglichkeit, unangekündigt im Rahmen einer Kassen-Nachschau die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung zu prüfen.

Der Flyer „Die Kassen-Nachschau – das neue Prüfungsinstrument der Finanzverwaltung seit dem 1. Januar 2018“ gibt eine komprimierte Übersicht über die wichtigsten Kernpunkte einer Kassen-Nachschau und steht Ihnen in Form eines E-Magazins auf www.zdh.de als Download mit der Möglichkeit zum Ausdrucken zur Verfügung.

Gern beraten wir Sie zu diesem Thema.

Quelle: ZDH im Juli 2018[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“melchert“][cq_vc_employee name=“Kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

Betriebe, die Kälte- und Kühlanlagen betreiben, müssen mit deutlich gestiegenen Servicekosten rechnen und sehen sich auch mit der Situation konfrontiert, dass ihre Anlage wegen Kältemittelmangel nur verzögert gewartet werden kann oder sie gar in ein neue Anlage investieren müssen. Dies ist der seit Januar 2015 geltenden F-Gase-Verordnung geschuldet. Die F-Gase-Verordnung enthält einen Fahrplan zur schrittweisen Verringerung klimaschädlicher Kältemittel.

Ab 2020 dürfen keine neuen Kältemittel mit einem GWP-Wert (Global Warming Potenzial) von 2500 und mehr in den Verkehr gebracht werden, lediglich recycelte Kältemittel dürfen bis 2029 verwendet werden. Dies führt schon jetzt dazu, dass gängige Kältemittel nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen und die Preise exorbitant gestiegen sind. Betriebe, die aktuell Investitionen in Kühl- und Kälteanlagen vornehmen, sollten die Entwicklungen auf Grund der F-Gase-Verordnung unbedingt im Blick haben und keine Anlagen mehr planen, die mit Kältemitteln mit vergleichsweise hohem Treibhauspotential betrieben werden.

Eine neue, energieeffiziente Anlage bzw. eine Sanierung der alten Anlage kann des Weiteren hohe Stromkosten vermeiden. Unternehmen, die ihre Kälteanlagen sanieren oder austauschen wollen, können seit 2016 auf staatliche Unterstützung setzen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert neue Kälte- und Klimaanlagen mit bis zu 150.000 Euro, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Kälteleistung und Speicherkapazität der Anlage. Auch für bereits bestehende Anlagen können im Sanierungsfall Fördermittel beantragt werden.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html  sowie https://www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/umweltpolitik-nachhaltigkeit/f-gase-problematik/

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text](Han). Auf dem 7. IT-Sicherheitstag an der Technischen Hochschule (TH) Wildau ging es generell um die Sicherheit von PC- und Netzwerksystemen. In zahlreichen Fachvorträgen und Foren wurde über IT-Infrastrukturen und ihren Schutz, die Cybersicherheit und Hacking gesprochen. Live-Hacking zeigte, mit welch einfachen Mitteln zum Beispiel Telefonate abzuhören und Kameras zu aktivieren sind.

Das sind Angriffe, die zunehmen, wie die Polizeibeamten der Landeskriminalämter Berlin und Brandenburg zu berichten wussten. „Von den rund 280.000 Unternehmen sind rund 70 Prozent schon einmal Ziel von Attacken unterschiedlichster Art und Schwere gewesen. Im Durchschnitt vergehen 146 Tage bis eine Cyberattacke bemerkt wird, in Europa sind es sogar 469 Tage. Leider werden uns nur sieben Prozent der Fälle überhaupt angezeigt“, berichtete Kriminalkommissar Mark Le Corre von der ZAC (Zentrale Ansprechstelle für Cybercrime) Brandenburg.

Vordergründig werden dabei Kreditkarten- und Zugangsdaten abgegriffen und auch verwendet. Die Erpressung  mit Hilfe von Ransomware (Krypto- und Löschtrojaner), das Hacken von Firmenwebservern und Anrufe falscher Microsoftmitarbeiter ergänzen die Palette der Angriffe. Kriminalhauptkommissar Olaf Borries vom LKA Berlin warnte auch vor Innentätern, die Zugriffsberechtigungen auf die Systeme haben. Auch hier sei ein Anstieg zu verzeichnen. Gleichzeitig mahnte er an, regelmäßige Backups durchzuführen, zum Beispiel wöchentlich auf wechselseitig angeschlossenen Festplatten, so dass die Daten doppelt gespeichert sind und nur eine am Netz hängt, so dass die zweite immer verfügbar ist. „Wir kennen genügend Beispiele, wo das nicht so war und wo zum Beispiel eine Arztpraxis und eine Rechtsanwaltskanzlei Insolvenz anmelden konnten, weil alle Kundendaten weg waren“, nannte er Begebenheiten aus seinem  Arbeitsalltag.

Beide baten darum, sich im Falle derartiger Cyberattacken direkt an die Landeskriminalämter zu wenden und sich auch noch mal in der Broschüre „Wirtschaftsspionage“ (Bundesamt für Verfassungsschutz) zu belesen.

Direkte Meldungen an die Spezialisten können per Mail weitergeleitet werden:

ZAC@polizei.brandenburg.de

ZAC@polizei.berlin.de[/vc_column_text][vc_column_text]Hier ein paar Impressionen vom 7. IT-Sicherheitstag Mittelstand:[/vc_column_text][vc_gallery type=“image_grid“ images=“77200,77201,77202,77203,77204,77205,77206,77207,77208″][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Flyer[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Energie- und Stromsteuer: Aktualisierte Handreichung für Handwerksbetriebe des Produzierenden Gewerbes zum Thema „Spitzenausgleich“

Die aktualisierte Fassung der Handreichung für Handwerksbetriebe des Produzierenden Gewerbes über Teilentlastungen von der Energie- und Stromsteuer durch den sog. Spitzenausgleich informiert über die bei der Beantragung zu beachtenden Neuregelungen.

Auch in Zukunft soll die Informationsschrift „Regelung des Spitzenausgleichs – Handreichung für Handwerksbetriebe des Produzierenden Gewerbes“ (siehe Download) eine praxisnahe Hilfestellung sowohl für die Betriebe als auch für Berater bieten. Die aktualisierte Fassung beinhaltet die Neuerungen des zum 1. Januar 2018 in Kraft getretenen zweiten Gesetzes zur Änderung des Energie- und Stromsteuergesetzes. Ferner enthält die Neufassung Ausführungen zur „Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen“ (Kap. IV.3) und beantwortet aktuelle Fragen aus der Praxis.

 

Quelle: ZDH im Juni 2018[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Handreichung Spitzenausgleich[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Mit der zunehmenden Einführung digitaler Technologien sind weitreichende Veränderungen für alle Teile der Wirtschaft verbunden. Wettbewerbsvorteile können sich vor allem für die unternehmensinternen Abläufe in Planung, Einkauf, Produktion, Logistik ergeben. Auch Lieferanten, Kooperationspartner und Kundennetzwerke sind fallweise mit betroffen. Der Kunde, ganz gleich ob privat oder gewerblich, stellt teilweise neue Erwartungen an Produkte, Dienstleistungen und Kommunikation. Zudem können die neuen digitalen Technologien eine Angebotserweiterung bzw. Anpassung des bestehenden Geschäftsmodells an verschiedene Kundengruppen erfordern.

Wir erleben bereits aktuell vielfältige Veränderungsprozesse sämtlicher Lebens- und Arbeitsbereiche durch die Digitalisierung. Auch im Handwerk hat die Relevanz dieser Veränderungsprozesse in den letzten Jahren zugenommen und wird in den Folgejahren weiter zunehmen.

Um die Handwerksbetriebe bei der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen passgenau unterstützen zu können wurde u. a. das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk (KDH) eingerichtet. Der Befragung sollte dazu dienen die Unterstützungsbedarfe der Handwerksbetriebe bei der Digitalisierung zu ermitteln.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg beteiligte sich im Frühjahr 2018 aktiv an dieser Sonderumfrage.  Die Ergebnisse auf Kammerebene stellen wir Ihnen gern auf diesen Seiten zur Verfügung.

Die Umfrage beinhaltete  insgesamt 8 Fragen.

Die Umfrageergebnisse verdeutlichen, dass viele Handwerksbetriebe intensiv mit der Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen befasst sind, aber auch nach wie vor Hürden für den digitalen Transformationsprozess im Handwerk bestehen. Mehr als jeder vierte Handwerksbetrieb (bundesweit) hat in den vergangenen 12 Monaten in die Digitalisierung investiert. Dabei lagen Schwerpunkte im Bereich der Geschäftsprozesse, der Erschließung neuer Kundenkreise sowie dem Datenschutz und der Cybersicherheit.

Den Bericht zur Auswertung der Sonderumfrage auf Bundesebene sowie eine kurze regionale Zusammenfassung  stellen wir Ihnen als Download auf diesen Seiten zur Verfügung.

Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen recht herzlich.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Zusammenfassung 2018

Bericht ZDH[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_single_image image=“76803″ img_size=“medium“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Arbeitsgemeinschaft für Wirtschaftliche Verwaltung e.V. hat eine Muster-Verfahrensdokumentation zur geordneten und sicheren Belegablage vorgelegt. Sie steht allen Steuerpflichtigen als Orientierung und Arbeitsmittel zur Verfügung. Die Erstellung hat auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH begleitet. „Durch die vorliegende Muster-Verfahrensdokumentation bekommen auch kleine und mittelständische Handwerksunternehmen eine wertvolle Unterstützung. Sie können nun die von der Finanzverwaltung geforderten Verfahrensdokumentationen besser umsetzen“, erklärt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke. Ein wichtiger Fortschritt, da bisher meist nur in größeren Unternehmen eine intensive Beschäftigung mit der Thematik stattgefunden hat.

Seit dem 1. Januar 2015 gelten die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD. Seitdem wird in den Unternehmen und in der Fachwelt diskutiert, ob und in welchem Ausmaß Maßnahmen für die Einhaltung der GoBD zu ergreifen sind. Das betrifft vor allem die Anforderungen der Finanzverwaltung an eine geordnete und sichere Belegablage.

Je nach Komplexität, Belegvolumen und IT-Einsatz kann es sehr unterschiedliche Anforderungen an die Gestaltung der Belegablage und den Umfang ihrer Dokumentation geben. Hierauf müssen insbesondere viele kleine und mittelständische Unternehmen achten, die nicht täglich oder zumindest nicht sehr zeitnah buchen. Denn dann kommt es besonders darauf an, wie das Unternehmen die Vollständigkeit, Ordnung und Unveränderbarkeit der Belege sichert und sie gegen Verlust schützt.

Die Muster-Verfahrensdokumentation zur Belegablage finden Sie im Download auf diesen Seiten.

 

Quelle: ZDH[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_message]Weitere Informationen finden Sie hier.[/vc_message][cq_vc_employee name=“melchert“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Muster-Verfahrensdokumentation Belegablage

Belegablage Vorlage[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Sind Sie im Arbeitsfeld Restaurierung und Denkmalpflege tätig oder interessieren Sie sich dafür?

Dann möchten wir Sie auf eine Möglichkeit des Handwerks aufmerksam machen, wie Sie die Fachkompetenz Ihres Unternehmens noch besser bewerben können.

Restaurierung und Denkmalpflege sind ein attraktives Arbeitsfeld, mit dem allein im deutschen Handwerk 7,5 Mrd. Euro pro Jahr erwirtschaftet werden. Die Erhaltung von Kuturgütern ist oft durch Denkmal- und Kulturgutschutzgesetzgebung reguliert und erfordert auf handwerklicher Seite besondere Qualifikationen und Erfahrungen. Handwerksunternehmen arbeiten in diesem Tätigkeitsfeld eng mit Denkmalbehörden, Museen, Bibliotheken, Archiven und anderen Kulturinstitutionen zusammen und betätigen sich selbst als Kulturvermittler – für die Kulturgüter selbst wie für ihr Handwerk.

Weil von den Denkmalbehörden und öffentlichen Kultureinrichtungen immer wieder gefragt wird, welche Handwerksunternehmen für die Aufgaben in der Restaurierung und Denkmalpflege besonders geeignet sind, haben das Fraunhofer Informationszentrum für Raum und Bau (Fraunhofer IRB) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) im Jahr 2001 die online-Datenbank „Handwerksbetriebe für die Denkmalpflege“ für die Baudenkmalpflege entwickelt.

Seither ist die Zahl an qualifizierten Unternehmen, die für den Erhalt des Kulturerbes bereitstehen, spürbar zurückgegangen. Die Herausforderungen, die sich an Handwerksbetriebe in diesem Arbeitsfeld stellen, sind jedoch stetig gewachsen.

In der Folge hat das Interesse der Denkmalbehörden und Kultureinrichtungen deutlich zugenommen, und auch die Partner des Handwerks – Architekten, Ingenieure, Restaurierungswissenschaftler und andere Planer – sowie die Privatkunden suchen immer dringender nach fachlich versierten Handwerksunternehmen. Auch im Bereich der Objektrestaurierung wird handwerkliche Kompetenz immer mehr nachgesucht.

Aus diesem Grund hat der ZDH im vergangenen Jahr die Datenbank inhaltlich zur Datenbank „Handwerksbetriebe für Restaurierung und Denkmalpflege“ weiterentwickelt. Jetzt bildet sie über 80 Handwerkszweige ab, die im Bereich Restaurierung/Denkmalpflege tätig sind. Sie wurde organisatorisch durch Einbindung der Handwerkskammern auf eine breite Grundlage gestellt und technisch modernisiert. Eine besondere Neuerung stellt die Möglichkeit dar, jährlich neue Referenzen und Dokumentationen hochzuladen. So können die Handwerksbetriebe ihren Partnern und Kunden die konkreten Erfahrungen im ihrem jeweiligem Spezialgebiet veranschaulichen. Damit bietet die Datenbank jetzt den Partnern und Kunden des Handwerks einen geeigneten Empfehlungsrahmen, der die unterschiedlichen Qualifikationswege und –niveaus, die in den restaurierenden Handwerkszweigen existieren, zusammenfasst.

Gleichzeitig wurden und werden von den Handwerkskammern regionale Arbeitskreise für handwerkliche Restaurierung und Denkmalpflege mit den regional aktiven Handwerksbetrieben gebildet, in die auch die Denkmal- und Kulturbehörden und -einrichtungen, sowie Architekten- und Ingenieurkammern eingebunden sind, um einen persönlichen Kontakt zu ermöglichen und den fachlichen Austausch zwischen den Handwerksbetrieben und ihren Partnern beim Kulturerbeerhalt zu verbessern.

Mit diesem breiten inhaltlichen, organisatorischen und technischen Relaunch ist die Datenbank „Handwerksbetriebe für Restaurierung und Denkmalpflege“ heute das Referenzwerkzeug des deutschen Handwerks für qualifizierte Handwerksunternehmen im Kulturerbeerhalt.

Handwerksbetriebe können in die Datenbank aufgenommen werden, wenn sie über mindestens eine der folgenden Qualifikationen verfügen und diese mittels Urkunde belegen können:

Aufgenommen werden darüber hinaus auch Betriebe, die ihre Erfahrung in der praktischen Denkmalpflege anhand von mindestens zehn erfolgreich abgeschlossenen Referenzprojekten belegen können.

Die Jahresgebühr für Bearbeitung und Bewerbung der Datenbank beträgt derzeit 50,00 €

Bitte beachten Sie auch den Flyer zur Datenbank (siehe Download).

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für eine Aufnahme in die Datenbank interessieren können. Falls Sie Fragen hierzu haben: Rufen Sie uns gerne an.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“jacob“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Flyer-Handwerksbetriebe für Restaurierung & Denkmalpflege[/vc_message][vc_message]Informationen zum Thema restaurierendes Handwerk finden Sie hier.[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Ab 1. April 2018 gilt für Handwerker, die ihren Meistertitel erst nachträglich erworben haben, eine neue Meldepflicht gegenüber der Rentenversicherung.

Im Zuge des EM-Leistungsverbesserungsgesetzes* sind neue Meldepflichten an die Rentenversicherungsträger in Kraft getreten. So gilt sind ab dem 1. April 2018, dass selbstständige Handwerker, die ihren Meistertitel erst nachträglich erworben haben, verpflichtet sind, diesen bei ihrem Rentenversicherungsträger zu melden (§ 190 a SGB VI neu).

Da vorher eine solche Meldeverpflichtung nicht vorgesehen war, wurden pflichtversicherte Handwerker nicht oder nicht immer rechtzeitig von der gesetzlichen Rentenversicherung erfasst. Dies hatte für die betroffenen Personen zur Folge, dass es zu Beitragsnachforderungen kam. Dies soll die neue Meldepflicht verhindern.

Die  neue Meldepflicht gilt jedoch nur dann, wenn der selbstständige Handwerker den Meistertitel nachträglich erwirbt und zugleich der Handwerkerrentenversicherungspflicht unterliegt. Zur Handwerkerentenversicherungspflicht steht Ihnen der ZDH-Flyer als Download zur Verfügung. Weitere Informationen erhalten Sie auch hier von der gesetzlichen Rentenversicherung.

Eine Erstinformation der Deutschen Rentenversicherung Bund ist als Anlage (siehe Download) beigefügt.

* Das EM-Leistungsverbesserungsgesetz sieht eine schrittweise Anhebung der Zurechnungszeit bei Erwerbsminderungsrenten um drei Jahre von 62 auf 65 Jahre – beginnend 2018 und endend 2024 – vor. Trotz der hohen Kosten für die Gemeinschaft der Beitragszahler ist die Leistungsverbesserung aus Sicht des Handwerks gerechtfertigt. Die Regelungen treten überwiegend am Tag nach der Gesetzesverkündung in Kraft. Mit dem EM-Leistungsverbesserungsgesetz wurden auch für die Handwerkskammern relevante Änderungen zur Meldung der Daten über die rentenversicherungspflichtigen Handwerker an die Rentenversicherungsträger beschlossen. Betriebsinhaber müssen ihren nachträglichen Erwerb eines Befähigungsnachweises selbst dem zuständigen Rentenversicherungsträger melden, denn die Handwerksverordnung sieht keine Verpflichtung, den nachträglichen Erwerb des Meistertitels in die Handwerksrolle einzutragen. Diese Regelung tritt zum 1. April 2018 in Kraft.

 

Quelle: ZDH im April 2018[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Handwerkerrentenversicherung Anlage1[/vc_message][/vc_column][/vc_row]