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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Viele Holzhandwerker sind regelmäßig Gast in der Eberswalder Hochschule. Der Wald- und der Stadtcampus in der Kreisstadt sind nach 25 Jahren Studien-, Lehr und Veranstaltungsorte von über 2000 Studenten. Im Jahr 1992 starteten 45 junge Leute an der HNE. „Gut Holz! möchte man sagen, und auf jeden Fall: Herzlichen Glückwunsch.“ Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg schätzt die Hochschule als Partner in Projekten, bei Workshops und in Kooperationen. Prof. Dr. Klaus Dreiner von der Hochschule möchte die Zusammenarbeit nicht missen und „braucht die Kontakte zur Praxis, mit den Chefs und Betriebsinhabern, weil wir alle mit dem besten, nachhaltigsten, vielfältigsten und traditionellstem Naturmaterial auf verschiedene Weise umgehen. Handwerk und Hochschule bilden für mich eine produktive Kombination, die sich als Gegensätze wirksam befruchten.“

Beliebt und nachgefragt bei den Könnern aus dem Handwerk ist die Innovationswerkstatt mit ihren modernen Maschinen und den „Werkstattgesprächen“. Die Meister, Ingenieure und Firmenchefs tauschen sich hier nicht nur untereinander aus, sondern saugen neueste Informationen über Produkte, Verfahren und Technologien ihrer Branche auf.

Mit dem Future Lab Projekt organisieren die HWK und die HNEE seit 2016 jährlich ein gemeinsames Bildungsprojekt, das bis 2018 jeweils in den Sommerferien durchgeführt wird. Ziel ist es, junge Menschen für eine grüne und nachhaltige Berufs- und Studienwahl zu interessieren und zu gewinnen. In 4-tägigen Sommercamps, die als Angebote informellen und außerschulischen Lernens konzipiert sind, soll den Teilnehmerinnen und Teilnehmern die Möglichkeit geboten werden, eine breite Palette beruflicher Richtungen mit „grünem“ Charakter auszuprobieren.

Die HNE war zur denkmal-Messe 2016 in Leipzig mit dem Bernauer Partner und Meisterbetrieb Kreidezeitfenster Mitaussteller auf dem Gemeinschaftsstand der Hauptstadtregion Berlin – Brandenburg, den die Handwerkskammer organisierte.

Hervorgehoben werden muss der duale Studiengang „Holz“ an der HNE, der die handwerkliche Berufsausbildung mit dem Studium verbindet.

Und auch beim Handwerk 4.0 treffen die beiden ostbrandenburgischen Institutionen auf gegenseitiges Interesse und setzen Partnerschaft um.

Während der Klimaschutzwoche vom 12. bis 17. Juni gibt es an der HNE Eberswalde ein vielfältiges Programm, das von Mitmachaktionen bis hin zu wissenschaftlichen Vorträgen reicht, dezentrale Lösungsansätze und Diskussionsrunden bietet und Klimaschutz erlebbar macht. Schließlich findet am 17. Juni ein Tag der offenen Tür statt.[/vc_column_text][vc_gallery type=“image_grid“ images=“67361,67360,67359,67358,67357″][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_single_image image=“67356″ onclick=“link_image“][/vc_column][/vc_row]

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Trotz hervorragender Konjunktur spürbarer Beschäftigungsaufbau nicht möglich, weil keine Facharbeiter mehr „vermittelbar“ sind

„Das erfolgreiche Wachstum der letzten 5 Jahre jetzt für Mitarbeiterbindung und -qualifizierung nutzen.“ Das rät Uwe Hoppe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, den Mitgliedsbetrieben im Kammerbezirk. In der Pressekonferenz zur Frühjahrskonjunkturumfrage bemerkte er: „Das wichtigste Gut im Handwerk, die menschliche Fachkraft mit ihrem Können, ihrem Verstand und ihrer Motivation, ist nicht einfach so mal und nebenbei und auf Zuruf einzukaufen am Markt wie Steine, Glas oder Mehl.“

Die gegenwärtige Konjunkturlage beweist, so Hoppe, dass Produktionskapazitäten ohne Facharbeiter nicht einfach aufgestockt werden können, um die Nachfrage zu befriedigen. „Das betrifft bei weitem nicht nur den Bausektor und verarbeitende Gewerke, sondern auch klassische handwerkliche Dienstleistungen des Lebensalltags.“

Die Frühjahrskonjunkturumfrage belegt – neben den glänzenden Werten der Geschäftslage, des Auftragsbestandes, der Betriebsauslastung und der positiven Umsatzentwicklung, dass knapp 78 Prozent der Befragten ihre Mitarbeiterzahlen nicht änderten. „Es sind schlichtweg keine Facharbeiter mehr auf dem Arbeitsmarkt verfügbar“, resümiert Hoppe. So konnten nur 6,1 Prozent zusätzliche Einstellungen vornehmen – das war ähnlich selten vor wie im Vorjahr. 16,2 Prozent verringerten ihre Mitarbeiterzahl – oft altersbedingt, ohne Ersatz dafür zu finden/finden zu können. Viele Wirtschaftsbranchen und auch der öffentliche Dienst suchen angestrengt Personal und richten ihre Personalentwicklungspolitik neu aus. Das unterstreichen mehrere Rekrutierungskampagnen, auch vom Bund, die der Bundeswehr, der Polizei und von Behörden.

Die konjunkturellen Höhepunkte im Einzelnen

Geschäftslage: Die anhaltend positive Lage am deutschen Arbeitsmarkt, das auch weiterhin niedrige Zinsniveau und die rege Wohnungsbautätigkeit beflügeln die Binnenkonjunktur und befördern die Geschäfte der Handwerksbetriebe. 86,5 Prozent, soviel wie noch nie in einer Frühjahresumfrage, waren mit ihrer aktuellen Geschäftslage mindestens zufrieden, davon 46,0 Prozent mit guten Nennungen. In den Ausbaugewerben bescheinigten 60,4 Prozent und im Bauhauptgewerbe 51,9 Prozent  der Unternehmen eine besonders gute Stimmungslage. Im Gesundheitsgewerbe lag dieser Anteil bei 46,2 Prozent, bei den Nahrungsmittelbetrieben und in den Personenbezogenen Dienstleistungsgewerben mit jeweils 42,9 Prozent. In den Handwerken für den gewerblichen Bedarf nahm fast ein Drittel der Befragten eine gute Einschätzung vor. Stark verbessert zeigt sich die Geschäftslage der Kfz-Handwerke. Hier wurde der stabilste Stimmungswert mit 73,9 Prozent  erreicht. Das Konjunkturhoch wird in den kommenden Monaten anhalten.

Beschäftigungsentwicklung: Die Beschäftigungslage war überwiegend stabil und erbrachte ähnliche Werte wie bei der Vorjahresumfrage. 77,6 Prozent der Befragten änderten ihre Mitarbeiterzahl nicht. Zusätzliche Einstellungen kamen mit 6,1 Prozent ähnlich selten vor wie im Vorjahr; 16,2 Prozent verringerten ihre Mitarbeiterzahl. Die Beschäftigungslage im Personenbezogenen Dienstleistungsgewerbe (91,3 Prozent) und bei den Nahrungsmittelbetrieben (85,7 Prozent) stellt sich am stabilsten dar. Saisonüblich war im Bauhauptgewerbe der deutlichste  Beschäftigungssaldo von minus 18,5 Punkten zu verzeichnen. Die Zuwächse in der Belegschaft blieben durchweg in allen Gruppen im einstelligen Bereich. Bedeutend positiver wurde die Mitarbeitersituation im Kfz-Bereich wiedergegeben. Zukünftig gehen die Betriebe von einer stabilen, leicht steigenden Mitarbeiterzahl aus.

Auftragslage: Die Einschätzung des Auftragsbestandes wird fast identisch zu den Befragungsergebnissen des Vorjahres vorgenommen. Während 57,3 Prozent der Befragten einen gleichbleibenden Auftragsbestand einschätzen, melden 12,7 Prozent Auftragszuwächse und 30,0 Prozent Auftragsrückgänge. Im Vergleich zum Vorjahr gelang den Kfz-Betrieben per Saldo der größte Auftragszuwachs, währenddessen sich im Ausbaugewerbe die Auftragslage wieder relativiert. Im Vorjahresvergleich ist saldiert ein deutlicher Rückgang des Auftragsbestandes zu konstatieren. Eine ähnliche Entwicklung ist bei den Handwerken  für den gewerblichen Bedarf erkennbar. Keinen Auftragszuwachs meldeten die Nahrungsmittelgewerbe, allerdings bei einer insgesamt sehr stabilen Auftragslage von 78,6 Prozent. Als durchschnittlicher Auftragsvorlauf wurden gute 8,4 Wochen ermittelt.

Betriebsauslastung: Bei der Betriebsauslastung konnten die guten Werte der Vorjahresumfrage fast erreicht werden. Der Anteil der Betriebe mit mindestens 70%-iger Auslastung bewegte sich fast auf Vorjahresniveau bei aktuell 54,8 Prozent. Der Anteil mit einer schlechten, d.h. zu weniger als 50%-igen Auslastung zeigt sich leicht verschlechtert mit 22,0 Prozent. 23,1 Prozent waren mehr als 90 Prozent ausgelastet. Die besten Werte diesbezüglich wies das Ausbaugewerbe mit 36,2 Prozent auf, allerdings um 4,3 Punkte gegenüber dem Vorjahr eingetrübt. Daneben zeigten sich die Betriebe des Bauhauptgewerbes mit 51,4 Prozent und die Handwerke für den gewerblichen Bedarf mit 56,5 Prozent zufrieden mit einer Auslastung über 70 Prozent.  Weniger gut lief es für einen Teil der Bauhauptbetriebe (saisonal bedingt) und in den Gruppen Personenbezogene Dienstleistungsgewerbe, Handwerke für den gewerblichen Bedarf sowie Nahrungsmittel.

Umsatzentwicklung: Die Umsatzentwicklung zeigt sich typisch für die Jahreszeit und nahezu identisch mit dem Vorjahreswerten. Der Umsatzindikator des Ostbrandenburger Handwerks gab  lediglich um einen Zähler nach. 47,8 Prozent meldeten ein stabiles Umsatzniveau. Mit 9,3 Prozent fiel der Anteil der Betriebe, die einen Umsatzanstieg melden konnten, etwas niedriger aus. Von Umsatzrückgängen war mit 43,0 Prozent ein ähnlich hoher Anteil wie im Vorjahr betroffen. Alle Gruppen mussten Umsatzrückgänge akzeptieren, am deutlichsten die Gesundheits- und die Bauhauptgewerbe. Im kommenden Quartal ist man sehr optimistisch und erwartet in fast allen Gruppen per Saldo ein deutliches Umsatzplus. Die größte Zuversicht zeigen wieder die Nahrungsmittelbetriebe, aber auch im Kfz-Gewerbe, im Ausbaugewerbe, im Bauhauptgewerbe und in den Personenbezogenen Dienstleistungsgewerben ist man optimistisch.

Preisentwicklung: 54,3 Prozent meldeten wieder gestiegene Einkaufspreise. Ein Anteil von 43,4 Prozent konnte mit stabilen Einkaufspreisen kalkulieren. Im gleichen Zeitraum war mit 29,2 Prozent ein deutlich höherer Anteil der Betriebe in der Lage die Verkaufspreise zu erhöhen, am besten gelang das  den Ausbaubetriebe und dem Nahrungsmittelgewerbe. 62,7 Prozent der Betriebe veränderten ihre Verkaufspreise nicht. Die Preisdynamik im Verkauf wird sich auch in den nächsten Monaten, gekoppelt an die Einkaufspreise, fortsetzen und in fast allen Gewerkegruppen zu höheren oder stabilen Verkaufspreise führen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“köbsch“][vc_btn title=“Konjunkturberichte“ color=“chino“ link=“url:http%3A%2F%2Fwww.hwk-ff.de%2Fueber-uns%2Fkonjunkturberichte%2F||“][vc_single_image image=“67156″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die langjährige Partnerschaft zwischen den beiden Handwerkskammern in Poznań und Frankfurt (Oder) wird unbefristet fortgesetzt. Die neue Kooperationsvereinbarung beschäftigt sich inhaltlich vor allem mit der Fachkräftequalifikation auf beiden Seiten. Das beginnt bei den regelmäßigen Besuchen  von polnischen Jugendgruppen in den Bildungszentren Frankfurt und Hennickendorf und setzt sich über den „Abgleich“ von Ausbildungsstandards in gleichen Gewerken fort. Poznań ist eine der wenigen Kammern in Polen, die bei ihren Mitgliedern schrittweise das System der dualen Ausbildung starteten. Daher hält es Uwe Hoppe, Hauptgeschäftsführer der ostbrandenburgischen Handwerkskammer für machbar, dass künftig auch deutsche Lehrlinge mit europäischen Austauschprogrammen in Poznań Praktika absolvieren. „Mein Kollege Tomas Wika ist deutschlandweit mit vielen Aktivitäten unterwegs. Wir schätzen, dass er, der nach Hannover und Leipzig, Chemnitz und Potsdam schaut, Frankfurt nicht übersieht. Denn neben der Förderung von Austausch ist uns miteinander wichtig, Vorurteile dies- und jenseits der Grenze abzubauen.“ Angestrebt werden gemeinsame Projekte mit Hochschul- und Bildungseinrichtungen.

In der Boomregion Poznań ist eine Vielzahl modern ausgestatteter Industrie- und Handwerksfirmen angesiedelt. Zu den zahlenmäßig stärksten Handwerksbranchen gehören die Kfz-Mechaniker, spezialisierte Baubetriebe, ein modernes SHK-Handwerk, die Elektrobranche und Tischler wie auch Friseure.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und die Großpolnische Handwerkskammer in Poznań fördern daher auch die Geschäfts- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen deutschen und polnischen Handwerksunternehmen,  insbesondere durch:

Die Wielkopolska Izba Rzemieślnicza in Poznań ist die mitgliederstärkste Handwerkskammer im Nachbarland. Sie vereinigt 44 Innungen und 9 Genossenschaften und kann auf knapp 5000 Mitgliedsbetriebe bauen. Ihr Präsident Jerzy Bartnik ist zugleich der des Zentralverbandes des polnischen Handwerks.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_single_image image=“66964″][vc_column_text]2017 – Vereinbarung Poznan deutsch[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die nächsten Sprechtage in den Beratungsbüros der Handwerkskammer in der Kreishandwerkerschaft Uckermark und in der Kreishandwerkerschaft Barnim finden Sie hier.

 

Kreishandwerkerschaft Uckermark
Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 40
17291 Prenzlau
Tel.: 03984/719187 oder 03984/2257

Dienstag, 2. Mai
Rechtsberatung von 10 bis 14 Uhr
Herr Götze
Telefon: 03334/24041

Mittwochs: Kaufmännische Beratung
durch Rüdiger Schulz (nach Vereinbarung)
Telefon: 03334/24041

Geschäftsstelle Eberswalde
bei der Kreishandwerkerschaft Barnim
Freienwalder Straße 44/45
16225 Eberswalde
Telefon: 03334/381795
Fax: 03334/381793

Dienstag, 16. Mai
Rechtsberatung, von 10 bis 14 Uhr
Herr Ludwig[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“wagner“][vc_single_image image=“54706″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die Modernisierung der digitalen Infrastruktur in Frankfurt (Oder) ist die strategische Herausforderung für die Zukunft des Wirtschaftsstandortes. Für den landesweiten Ausbau des Breitbandnetzes konnte die Oderstadt kürzlich den Fördermittelbescheid über insgesamt 4.368.235 Euro entgegennehmen. Die gleiche Summe wird durch das Land Brandenburg bereitgestellt.  Durch diese  Zuwendungen sollen Gesamtinvestitionen von rund 10,1 Mio. Euro ausgelöst und bestehende Lücken bei der Breitbandversorgung im Stadtgebiet geschlossen werden.

„Unser Ziel ist es, durch die Verlegung von Glasfaser nicht nur unsere Stadt künftig besser zu versorgen, sondern auch ein solides Fundament für das Zusammenwachsen der Doppelstadt Frankfurt (Oder)-Słubice zu legen. Zusammenarbeit benötigt schnelle Netze und diese soll es künftig auch bei uns geben – ohne Grenzen.“, so der Oberbürgermeister Dr. Martin Wilke.

„Mit den Fördermitteln von Bund und Land können wir die Voraussetzungen schaffen, die unterversorgten Bereiche bis Ende 2018 mit 50 Mbit/s zu versorgen. Und dies flächendeckend! Der hohe Anteil von Glasfaserpunkten, insbesondere für Gewerbegebiete, Schulen und Institutionen im geförderten Ausbaugebiet, wurde vom Bundesministerium ausdrücklich gewürdigt. Hier schaffen wir die Voraussetzungen für den Sprung in die Gigabit-Gesellschaft“, erläutert Wirtschaftsreferent Mario Quast.

Bereits am 4.4.2017 steigt die Stadt in eine erste Beratung mit dem Land ein, um die nun nötigen Ausschreibungen zu besprechen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_single_image image=“66862″ img_size=“medium“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Zum einen hat der Gesetzgeber erstmals  eine Definition des Arbeitsvertrages geschaffen und zum anderen das  Arbeitnehmerüberlassungsgesetz reformiert.

1. Definition des Arbeitsvertrages

In das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wurde eine Definition des Arbeitsvertrages aufgenommen. Der neue „§ 611a Arbeitsvertrag“ lautet:

 (1) Durch den Arbeitsvertrag wird der Arbeitnehmer im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet. Das Weisungsrecht kann Inhalt, Durchführung, Zeit und Ort der Tätigkeit betreffen. Weisungsgebunden ist, wer nicht im Wesentlichen frei seine Tätigkeit gestalten und seine Arbeitszeit bestimmen kann. Der Grad der persönlichen Abhängigkeit hängt dabei auch von der Eigenart der jeweiligen Tätigkeit ab. Für die Feststellung, ob ein Arbeitsvertrag vorliegt, ist eine Gesamtbetrachtung aller Umstände vorzunehmen. Zeigt die tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses, dass es sich um ein Arbeitsverhältnis handelt, kommt es auf die Bezeichnung im Vertrag nicht an.

 (2) Der Arbeitgeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

Insgesamt entspricht diese gesetzliche Definition des Arbeitsvertrages im Wesentlichen der bisherigen Rechtsprechung. Auch die  Abgrenzung des Arbeitsverhältnisses von anderen Vertragsverhältnissen, zum Beispiel vom Werkvertrag, bleibt grundsätzlich unverändert. Sie erfolgt weiterhin durch eine wertende Gesamtbetrachtung der jeweiligen Einzelumstände. Im Ergebnis ergeben sich keine negativen Auswirkungen auf die Durchführung von Aufträgen auf der Grundlage von Werkverträgen durch Handwerksbetriebe.

2. Änderungen im Gesetz zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung

Im Bereich des  Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) gibt es deutliche Änderungen und Verschärfungen, die sich auch auf Handwerksbetriebe, die auf  Leiharbeit zurückgreifen, auswirken können.

a) Offenlegungspflichten

Verleiher und Entleiher haben die  Überlassung eines Leiharbeitnehmers in ihrem Vertrag ausdrücklich als Arbeitnehmerüberlassung zu bezeichnen, bevor sie den Leiharbeitnehmer überlassen oder tätig werden lassen („Bezeichnungspflicht“). Vor der Überlassung haben sie die Person des Leiharbeitnehmers unter Bezugnahme auf diesen Vertrag zu konkretisieren („Benennungspflicht“). Außerdem ist der Leiharbeitnehmer vor jeder Überlassung darüber zu informieren, dass er beim Entleiher als Leiharbeitnehmer tätig wird.

Bei Verstößen droht dem Verleiher und Entleiher jeweils eine Geldbuße von bis zu 30.000 Euro. Außerdem kommt in zivilrechtlicher Hinsicht kraft Gesetzes ein  Arbeitsverhältnis zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher zustande, falls der Arbeitnehmer nicht von seinem Widerspruchsrecht (form- und fristgebundene Festhaltenserklärung) wirksam Gebrauch macht. Mit den  neuen Offenlegungspflichten will der Gesetzgeber einer „verdeckten“ Arbeitnehmerüberlassung in Form eines „Scheinwerkvertrages“ entgegenwirken. Eine auf Vorrat eingeholte Verleiherlaubnis („Reserveerlaubnis“) schützt künftig nicht mehr vor den genannten Rechtsfolgen.

b) Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten

Der Leiharbeitnehmer darf nach dem neuen Recht grundsätzlich  nicht länger als 18 aufeinander folgende Monate bei demselben Entleiher tätig werden. Abweichende Regelungen, zum Beispiel Überschreitungen des Höchstzeitraums, sind auf der Grundlage tariflicher Regelungen der Einsatzbranche möglich. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können nicht tarifgebundene Entleiher abweichende tarifliche Regelungen inhaltsgleich durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung übernehmen beziehungsweise von einer tariflichen Öffnungsklausel Gebrauch machen (insoweit gilt eine Überlassungshöchstdauer von 24 Monaten).

Bei Verstößen gegen die Überlassungshöchstdauer wird wiederum als zivilrechtliche Rechtsfolge ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer kraft Gesetzes begründet (Ausnahme: form- und fristgerechter Widerspruch des Arbeitnehmers). Außerdem drohen dem Verleiher eine Geldbuße von bis zu 30.000,00 Euro und – in gewerberechtlicher Hinsicht – erlaubnisrechtliche Konsequenzen (zum Beispiel Versagung, Nichtverlängerung oder Widerruf der Überlassungserlaubnis).

c) Gleichstellung von Leiharbeitnehmern beim Arbeitsentgelt nach neun Monaten (Equal Pay)

Das neue Recht begrenzt die Möglichkeit, durch Tarifvertrag vom Gleichstellungsgrundsatz (Equal Pay) abzuweichen grundsätzlich auf die ersten neun Monate der Überlassung des Leiharbeitnehmers an den Entleiher. Nach diesem Zeitraum hat der Leiharbeitnehmer grundsätzlich Anspruch auf das Arbeitsentgelt, das vergleichbare Stammarbeitnehmer im Betrieb des Entleihers erhalten. Eine längere Abweichung ist aufgrund eines Tarifvertrages der Verleihbranche bei gestufter Heranführung an ein tarifadäquates Arbeitsentgelt der Einsatzbranche bis zu 15 Monaten Einsatzdauer möglich.

d) Verbot des Kettenverleihs

Bisher war nicht eindeutig geklärt, ob es zulässig ist, dass der Entleiher den Leiharbeitnehmer an einen anderen Entleiher weiterverleiht. Nach Auffassung der Bundesagentur für Arbeit (BA) war ein derartiger Kettenverleih nicht gestattet. Im neuen AÜG ist nunmehr ein  Verbot des Kettenverleihs festgelegt. Bei Verstößen gegen das Verbot droht für den Verleiher und den Entleiher eine Geldbuße bis zu 30.000 Euro. Außerdem kommt – soweit beim (Weiter-)Verleih durch dieses Unternehmen keine Verleiherlaubnis vorliegt – zivilrechtlich ein Arbeitsverhältnis zum Einsatzarbeitgeber zustande. Es sei denn, der Arbeitnehmer widerspricht dem Übergang des Arbeitsverhältnisses form- und fristgerecht. Dann bleibt das Arbeitsverhältnis zum Erstverleiher bestehen. Daneben kommen erlaubnisrechtliche Konsequenzen in Betracht.

e) Weitere Regelungen

Das neue Recht enthält weitere Änderungen, unter anderem ein  Verbot des Einsatzes von Leiharbeitnehmern als Streikbrecher und zur Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern bei Schwellenwerten im Einsatzbetrieb oder -unternehmen, zum Beispiel nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

Anuschka Kilany – Handwerkskammer für München und Oberbayern

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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die überdurchschnittlich gute Auftragslage im Handwerk existiert auch im ostbrandenburgischen Musikinstrumentenbauerhandwerk. Michael Schulz, Geschäftsführer der Sauer-Orgelbau-Traditionsfirma mit Sitz in Müllrose äußerte „nahezu verwundert“: „Ich kann mich vor Arbeit kaum retten. Wir arbeiten schon für 2018 vor. Zu den nächsten Feiertagen ‚Ostern‘ fallen hauptsächlich Reparaturen an.“

Tatsächlich in dasselbe Horn blies Trompeten-Baumeister Christian Dobberstein aus Frankfurt (Oder). „In 2016 gab es einen Wandel.“ Er bekommt seine Aufträge vor allem von großen Orchestern, lebt von Instrumentenrestaurierungen und orientiert sich stark auf die gewachsene und stabile Auslandsnachfrage. Derzeit herrscht sozusagen Wohlklang. Misstöne produziert das Thema Berufsnachwuchs. Problem bleibe die Lehrlingssuche, die natürlich, so Dobberstein, jeder Betrieb für sich lösen müsse. „Wir sind zu Dritt in der Firma: Vater, Sohn und die Chefin. Es ist schwer, Lehrlinge zu finden. Wenn man jedoch einen hat, dann ist er nach der Ausbildung wieder weg.“ Die Attraktivität der Region, die Bezahlung, die Karriereperspektiven – wenn der Mix zwischen privatem Glück und privater Zufriedenheit mit beruflicher Erfüllung nicht stimme, so Uwe Hoppe, Hauptgeschäftsführer der ostbrandenburgischen Handwerkskammer, dann verliert auch das heimische Handwerk.

Christian Dobberstein: „Jeder Arbeiter, der seinen Beruf ernsthaft betreibt, wird freiwillig den Meister machen.“ Er muss sich aber nicht unbedingt selbstständig machen (wollen). Wie der angestellte Tischlermeister Torsten Kessel von Modellbau Stein aus Frankfurt an der Oder. Er stellt fest, wie sehr sich die Arbeitswelt und seine Aufgaben geändert haben. „Nichts bleibt wie es ist. Ich bin Modellbauer, habe aber damit nicht mehr viel zu tun. Der Markt ist aufgebraucht. Derzeit setze ich Stadtmobiliar, Parkanlagen und Gartenschauen um. Ich mache derzeit in Stahlbau und Tischlerei. Ich bin seit 14 Jahren dabei (in der Firma). Bis zur Wende habe ich fast ausschließlich im Modellbau gearbeitet.“

Und genauso haben sich Ausbildungsberufe geändert, sind Berufe verschwunden, neue kamen hinzu, viele wurden zusammengelegt. Mit der Digitalisierung im Handwerk ändern sich Berufsbilder. Allerdings kaum bei den Blechblasinstrumentenbauern und Orgelbauern. Hier wirkt der Charme des Tradierten.

Die meisten Ausbildungsberufe werden moderner, technischer, anspruchsvoller. „Handwerker können auch das – jungen Leuten aufzeigen, dass es eine gute Alternative zum Studium oder zum Beamten gibt“, meint Tischlermeister Kessel, Arbeitnehmer und Vorstandsmitglied der Handwerkskammer.

Der Minister sagte auch zu, zu Problemen der 53 „verschwundenen „Meister in vielen Gewerken Unterstützung zu geben, um eventuell die 2004 getroffenen Entscheidungen des Bundes zurückzudrehen.[/vc_column_text][vc_gallery type=“image_grid“ images=“66720,66721,66722,66723,66728,66729,66731,66732″ title=“Besuch Wirtschaftsminister Gerber in der Handwerkskammer“][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_column_text]Meistergründungsprämie[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]

Stellenausschreibung

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) -Region Ostbrandenburg ist eine moderne, zukunfts-und dienstleistungsorientierte Interessenvertretung für ca. 12.000 Handwerksunternehmen in Ostbrandenburg. Neben den hoheitlichen Aufgaben und einem vielfältigem Beratungsangebot bietet die Handwerkskammer ein umfangreiches Angebot an Aus-und Weiterbildungsmöglichkeiten. Zur Verstärkung unseres Bildungszentrums suchen wir eine/n :

Ausbilder/in für Elektrotechnik

zunächst befristet vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2019 in Vollzeit aus. Arbeitsort sind die Bildungsstätten der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) -Region Ostbrandenburg in Frankfurt (Oder) und Hennickendorf.

Qualifikationsanforderungen:

Inhaltliche Aufgabenstellung:

Die Vergütung erfolgt nach TV-L. Bitte richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 31.03.2017 an das Personalbüro der Handwerkskammer Frankfurt (Oder)-Region Ostbrandenburg, Bahnhofstraße 112, 15230 Frankfurt (Oder).

Die zu besetzende Stelle ist für Frauen und Männer in gleicher Weise geeignet. Schwerbehinderte werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften bevorzugt berücksichtigt.

Elisabeth Hofmann
Personalreferentin[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Hofmann“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]1. Ausrichter

Diese allgemeinen Bedingungen gelten für die Teilnahme am „Daumen hoch für das Handwerk“- Gewinnspiel. Ausrichter des Gewinnspiels ist Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, Bahnhofstraße 12, 15230 Frankfurt (Oder).

2. Teilnahmeberechtigung

2.1. Teilnahmeberechtigt sind alle Personen im Alter von mindestens 18 Jahren, die ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Teilnahme über Gewinnspiel-Bots oder Gewinnspiel-Services oder ähnliche Dienste ist nicht gestattet.

2.2. Die Teilnahme am Gewinnspiel erfordert die Angabe der E-Mail-Adresse, Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Postleitzahl sowie im Fall des Gewinns zur Zusendung der Gewinne die Angabe einer inländischen Postanschrift. Zur Teilnahme am Gewinnspiel ist unbedingt erforderlich, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen.

3. Teilnahmezeitraum/Ablauf des Gewinnspiels

3.1. Ab dem 20.03.2017 werden in Werbebeilagen Daumen eingebunden/ gedruckt.

3.2. Die Anzahl dieser Daumen muss zur Teilnahme vom 20.03.2017 bis zum 31.03.2017 per eMail mitgeteilt werden. Auf der Webseite www.hwk-ff.de wird die gültige eMail-Adresse dargestellt.

4. Teilnahmeausschluss

Der Ausrichter behält sich das Recht vor, im Einzelfall solche Teilnehmer von der Auslosung auszuschließen, die den Teilnahmevorgang oder das System manipulieren bzw. entsprechendes versuchen und/oder gegen die Teilnahmebedingungen oder Rechtsvorschriften verstoßen.

5. Ermittlung der Gewinner

Die Gewinner werden am 31.03.2017 per Los ermittelt und innerhalb von 14 Tagen unter der angegebenen E-Mail-Adresse elektronisch benachrichtigt.

6. Gewinne

6.1
2 Freikarten für die Show THE ONE Grand Show im Friedrichstadtpalast in Berlin.

Der Gewinn ist nicht auf Dritte übertragbar. Eine Barauszahlung oder Tausch des Gewinns ist ausgeschlossen.
Sollte der Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen nach Versand der Gewinnmitteilung die Annahme des Gewinns bestätigen, so verfällt der Gewinn.

6.2.
Der Gewinner willigt in die Veröffentlichung von der Übergabe an den Gewinner erstellten Fotos in der lokalen Presse Oder/und auf den Webseiten sowie den Facebookseiten der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg ein.
7. Modifikation und Beendigung des Gewinnspiels

Der Ausrichter behält sich vor, das Gewinnspiel aus wichtigen Gründen zu beenden bzw. abzubrechen. Ein Abbruch aus wichtigem Grund kann insbesondere dann erfolgen, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Bei einem Abbruch bestehen keinerlei Ansprüche gegen den Ausrichter.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Koeppen“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Normalerweise beginnt für den 26-jährigen Kfz-Technikermeister Leon Pethke aus Walsleben bei Neuruppin der Tag am frühen Morgen in der Autowerkstatt des heimischen Familienunternehmens „Autodienst Jürgen Pethke“. Fahrzeuge in Gang zu setzen, ist sein Metier.

Seit er es jedoch in den Endausscheid zur „Mister Handwerk“-Wahl schaffte, hat er noch andere Aufgaben, die ziemlich ungewohnt, aber auch aufregend für den jungen Handwerker sind, zum Beispiel Fragen der Presse zu beantworten.

„Wie kam es zu seiner Teilnahme am Wettbewerb?“

Eigentlich habe er es seiner Schwester zu verdanken, dass er es bis in den Endausscheid schaffte und nicht nur den Monat September des aktuellen Kalenders „Gemany`s Power People“ schmückt, sondern beim Endausscheid am 8. März auf der Internationalen Handwerksmesse in München glücklicher Sieger wurde, so der junge Mann.

„Es ist unglaublich! Super! Ich fasse es nicht. Jeder hier hätte es verdient“, so seine spontane Reaktion, als er erfuhr, dass er gewonnen hat. Er überzeugte die Jury auch mit seiner Ausstrahlung und Freundlichkeit. Leon Pethke macht nun ein Jahr lang Werbung für seinen Handwerksberuf: „Ich finde es gut, dass Germany’s Power People den Fokus auf das Handwerk richtet. Ich kann nur jedem jungen Handwerker raten, sich einmal für diesen Wettbewerb zu bewerben“.

Leon Pethke ist bereits der zweite bundesweite Mister Handwerk aus Brandenburg. Fleischermeister Matthias Weiland aus Doberlug-Kirchhain gewann den Titel 2013.

Aus dem Kammerbezirk Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg hatte es die Strausberger Fotografin Christine Bongert in den Kalender 2017 geschafft, jedoch nicht auf den Laufsteg in München.

Der 9. Wettbewerb startet im Frühsommer mit dem nächsten Bewerbungsverfahren. Den genauen Termin erfahren Sie im Deutschen Handwerksblatt. Gesucht werden, getreu dem Motto „Handwerk hat Power. Und sieht gut aus.“ Handwerkerinnen und Handwerker, die ihren Beruf mit Leidenschaft ausüben und das vor der Kamera zeigen wollen.

Weitere Informationen finden Sie >HIER<.[/vc_column_text][vcfastgallery_mosaic fgm_height=“150″ fg_gallery_name=“Impressionen der Wahl Ms. & Mr. Handwerk“ images=“66360,66361,66362,66363,66364,66365,66366,66367,66368,66359″][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_single_image image=“66370″][/vc_column][/vc_row]