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Der Wettbewerb:
Seit 2002 wird der bundesweite Wettbewerb in jedem Jahr durchgeführt. Es wurden bereits mehr als 100 Arbeiten prämiert. Der Wettbewerb geht auf eine Initiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie und der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt zurück und wird in Kooperation mit dem RKW Kompetenzzentrum realisiert. Der Wettbewerb wird von zahlreichen namhaften Förderern wie die Premium-Förderer Ed. Züblin AG und den VHV Versicherungen unterstützt. Medienpartner sind der Fachverlag Ernst & Sohn und die Fachzeitschrift wettbewerbe aktuell.

Die Ziele:
Mit dem Wettbewerb soll der Einsatz von innovativen und praxisrelevanten Informationstechnologien in der Bauwirtschaft gefördert werden. Er dient als Plattform und Motivation für die Entwicklung und Präsentation neuer Ideen. Darüber hinaus soll der Wettbewerb aufzeigen, dass die Bauwirtschaft eine moderne und technikorientierte Branche ist, die jungen Menschen Zukunftsperspektiven bietet. Damit soll der Wettbewerb zur Nachwuchsförderung und Fachkräftesicherung beitragen und das Image und die Attraktivität der Bauwirtschaft nachhaltig steigern.

Die Wettbewerbsbereiche:
Die Preise werden in vier Bereichen vergeben. Im gewerblich technischen Bereich werden Auszubildende, Ausbilder, Berufsschullehrer und Berufstätige angesprochen, die innovative und praxisnahe IT-Lösungen im Rahmen ihrer Ausbildung und ihres Berufslebens entwickelt und eingesetzt haben. Die drei Bereiche Bauingenieurwesen, Baubetriebswirtschaft und Architektur richten sich an Studierende, Absolventen und Berufstätige. Gesucht werden hier neue Ideen und Lösungen für die Nutzung moderner Informationstechnologien in den jeweiligen Bereichen. Studien- sowie Bachelor- und Masterarbeiten sind willkommen.

Die Preise:
In jedem Wettbewerbsbereich werden 2.500 Euro für den ersten, 1.500 Euro für den zweiten und 1.000 Euro für den dritten Preis vergeben. Im letzten Wettbewerb wurde zudem ein Sonderpreis vom Premium-Förderer Ed. Züblin AG vergeben.

Die Fachjury:
Die eingereichten Wettbewerbsbeiträge werden von einer Fachjury bewertet. Ihr gehören Vertreter der Auslober und Förderer des Wettbewerbs sowie weitere externe Experten an. Bewertungskriterien sind Praxisbezug und Realisierbarkeit der Lösung, der fachübergreifende Ansatz, der Innovationsgehalt, der erwartete wirtschaftliche Nutzen, die Nachhaltigkeit, die Originalität sowie die verständliche Darstellung der eingereichten Arbeit.

Die Preisverleihung:
Die preisgekrönten IT-Lösungen werden einem breiten Fachpublikum präsentiert. Die Preisverleihung findet unter dem Motto „Bauwirtschaft innovativ“ im Wechsel auf der Weltleitmesse Bau in München und auf der internationalen Fachmesse für Bauen und Gebäudetechnik bautec in Berlin statt. Das Interesse am Wettbewerb und an der Preisverleihung hat stetig zugenommen. Während die ersten Preisverleihungen noch im kleinen Rahmen stattfanden, nutzten bei der Preisverleihung im Wettbewerb 2015 bereits mehr als 300 Teilnehmer die Gelegenheit, die Sieger und die prämierten Arbeiten kennenzulernen.

Beispiele prämierter Arbeiten und alle weiteren Informationen zum Wettbewerb sind unter www.aufitgebaut.de zu finden.

Kontakt:
Günter Blochmann
RKW Kompetenzzentrum
Tel.: 06196 4953502
E-Mail: blochmann@rkw.de

 

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Beim zweiten Ausbilderworkshop des Gemeinschafprojektes „Allianz für Ausbildung in Ostbrandenburg“ am 8. Juni – diesmal im Frankfurter Bildungszentrum der Handwerkskammer – saßen acht Ausbilder aus unterschiedlichen Betrieben unseres Kammerbezirks auf der Schulbank.
„Es ging um die Vorbereitung des neuen Lehrjahres, u.a um die Erstellung von Ausbildungsplänen, die Rolle des Ausbilders und die Rechte und Pflichten der Vertragspartner.
„Wir haben die Männer und Frauen aus ganz unterschiedlichen Betrieben von der großen Baufirma in Neuzelle, der Heizung Sanitär Woltersdorf e.G  bis zum Fernmeldebaubetrieb aus Strausberg auch auf unterstützende Angebote für leistungsschwache Lehrlinge aufmerksam gemacht“, berichtet Dirk Konzer von der Handwerkskammer, der das Projekt bis 2017 betreuen wird.
„Ein sehr informativer und interessanter und lebhafter Nachmittag“, sein Resümee nach fast vier Stunden Workshop. „Schade nur, dass nicht mehr Ausbildungspersonal aus den Firmen das kostenfreie Angebot von IHK und HWK genutzt haben“, bedauert er.  Ausbilder sollten sich ständig zu den Rahmenbedingungen der Ausbildung qualifizieren.

Der nächste Ausbilderworkshop findet am 2. Juli von 14.00 bis 18.00 Uhr in der Bildungsstätte der Handwerkskammer in Hennickendorf statt.

Seit dem 1. Januar 2009 gilt der doppelte Steuerbonus für Handwerkerleistungen – 20 Prozent von bis zu 6000 Euro. Der neue Flyer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (Stand: Januar 2013) informiert über die steuerlichen Neuregelungen und erläutert die Praxis anhand von Beispielen.

Begünstigt sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die in einem inländischen Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden.
Wichtige Neuerung: Wohnungseigentümergemeinschaften können unter bestimmten Voraussetzungen den Steuerbonus ebenfalls in Anspruch nehmen.

Voraussetzungen für Steuerbonus
Begünstigte Handwerkerleistungen sind alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen. Diese sind beispielweise:

Die Leistung muss im Haushalt erbracht werden
In bestehenden Gebäuden sind handwerkliche Tätig keiten (auch Herstellungsaufwand) grundsätzlich begünstigt, im Rahmen einer Neubaumaßnahme dagegen nicht. Die Handwerkerleistung ist begünstigt, wenn sie im Haushalt des Auftraggebers erfolgt – es ist egal, ob man dort als Mieter oder Eigentümer lebt.
Wichtig: Wird z. B. ein Fenster in der Werkstatt des Handwerkers angefertigt, sind nur die Arbeitskosten für den Einbau des Fensters im Haushalt begünstigt.

Eigentümergemeinschaften
Bei Wohnungseigentümergemeinschaften (z. B. Eigentümer einer Eigentumswohnung), die Handwerkerleistungen für das Gemeinschaftseigentum – im Regelfall über einen Verwalter – beauftragten und den Steuerbonus nutzen möchten, ist Folgendes zu beachten:

Nachweise für Steuerbonus

Hinweis: Der Steuerbonus kann nicht gewährt werden, wenn die Handwerkerleistungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden.

Höhe des Steuerbonus
Ab 1. Januar 2009: 20 Prozent von maximal 6.000 Euro für Renovierung, Erhaltung und Modernisierung im privaten Haushalt werden als Bonus von der Steuerschuld abgezogen – also bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt (gemäß neuem § 35a Abs. 3 EStG).

Hinweis: Bei Ehegatten, die zusammen veranlagt werden und z.B. aus beruflichen Gründen zwei Haushalte führen, wird der Steuerbonus nur einmal bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 1.200 Euro gewährt.

Für Handwerkerleistungen, die keine Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen sind, jedoch auch im eigenen Haushalt erbracht werden (z.B. Reinigen der Wohnung durch einen Fensterputzer), kann zusätzlich der allgemeine Steuerbonus zur Förderung privater Haushalte in Anspruch genommen werden (§ 35a Abs. 2 EStG). Dieser Steuerbonus wird in Höhe von bis zu 4.000 Euro (20 Prozent von maximal 20.000 Euro) gewährt.

Wann und wo gibt es den Steuerbonus?
Im Rahmen der jährlichen Einkommensteuererklärung reichen Sie alle Handwerkerrechnungen des betreffenden Jahres und Zahlungsnachweise beim Finanzamt ein. Der Zahlungszeitpunkt ist dabei für das Jahr der Berücksichtigung maßgebend. Der Steuerbonus wird dann mit der festgesetzten Einkommensteuer verrechnet.

Den vollständigen Flyer des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks sowie weitere Informationen dazu erhalten Sie auf Wunsch bei den Betriebsberatern Ihrer Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg.