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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Möglichkeiten die Energieeffizienz in einem Handwerksbetrieb zu verbessern sind so vielfältig wie die individuellen Dienstleistungsangebote, die Historie und die Entwicklungsperspektiven der mehr als 1 Millionen Unternehmen im Deutschen Handwerk.

Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz haben die Umweltzentren des Handwerks Materialien und Beratungswerkzeuge entwickelt und erprobt, die sich bei der Energieberatung in sieben Gewerken bewährt haben. Sie können von erfahrenen Beraterinnen und Berater genutzt werden um „ihre Betriebe“ systematisch in Sachen Energieeffizienz zu betreuen und bieten Kolleginnen und Kollegen, die neu in das Thema einsteigen, eine sichere Orientierung, wenn es darum geht bei Unternehmen Energieeffizienzmaßnahmen zu initiieren.

Das Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig ist eine der Transferwerkstätten des bundesweiten Vorhabens „Energieeffizientes Handwerk in Werkstatt und Betrieb“ im Rahmen der vom Zentralverband des Deutschen Handwerks mitgetragenen Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz.

Gemeinsam mit anderen Umweltzentren des Handwerks und in Zusammenarbeit mit dem Heinz-Piest-Institut des Deutschen Handwerks sind in einem vorangegangenen Projektvorhaben Instrumente und Werkzeuge entwickelt worden, die den organisationseigenen Unterstützern des Handwerks eine effiziente und standardisierte Hilfestellung ihrer Betriebe zu Fragen des effizienten Energieeinsatzes und zu Klimaschutzmaßnahmen im Betrieb erlauben.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg hat mit dem Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig eine Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz abgeschlossen. Als Transferpartner ist sie zu Fragen der Energieeffizienz im Handwerksbetrieb der Ansprechpartner für Handwerksbetriebe in der Region Ostbrandenburg.

Kontaktperson ist der Beauftragte für Innovation und Technologie Henrik Klohs.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in Frankfurt und Eisenhüttenstadt wird auch in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 fortgesetzt. Beide Städte erhalten jeweils gut 800 000 Euro.

Sowohl Frankfurt, als sogenannter Lead-Partner, als auch Eisenhüttenstadt hatten sich am Stadt-Umland-Wettbewerb beteiligt und waren im März dieses Jahres als Sieger hervorgegangen.

Im Ergebnis stehen beiden Städten ab sofort und bis zum 31. Dezember 2020 etwa 1,6 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung, die als Investitionsförderung an kleine und mittlere Unternehmen ausgereicht werden können. Das gaben die Städte, unter anderem vertreten von Frankfurts Stadtentwicklungsdezernent Markus Derling und Eisenhüttenstadts Bürgermeisterin Dagmar Püschel am Freitag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz im Frankfurter Rathaus bekannt.

Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen sowie freiberuflich Tätige des Einzelhandels, der Gastronomie, Handwerksbetriebe, Fuhrunternehmen, Unternehmen der Kreativwirtschaft sowie andere Dienstleistungsbetriebe. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Vereine. Gegenstand der Förderung sind investive Projekte, die zur Sicherung und Erweiterung bestehender Unternehmen beziehungsweise der Ansiedlung neuer Unternehmen beitragen. In Frankfurt ist die Förderung auf Unternehmen beschränkt, die sich in den aktuell ausgewiesenen Stadtumbaugebieten der Stadt gemäß des Innenstadtentwicklungskonzeptes (Insek) 2014-2015 befinden. „Der Stadt-Umland-Wettbewerb ist das Tor, das wir durchschreiten müssen, um unsere Fördermöglichkeiten zu verbessern. Der besondere Reiz des neuen Programms liegt in der vergleichsweise bürokratiefreien Beantragung der etwa 800 000 Euro. Diese wird es auch jenen Unternehmen in unserer Stadt ermöglichen, von den Mitteln zu partizipieren, die sonst wenig Zeit für aufwendige Antragstellungen haben“, erklärte Markus Derling. Er verwies darauf, dass in der zurückliegenden Förderperiode aus Frankfurt Anträge im Umfang zwischen 5000 und 25 000 Euro eingereicht worden sind.

„Die für die Unternehmen in unserer Stadt zur Verfügung stehenden 797 000 Euro sind ein wichtiger Baustein, Investitionen zugunsten der regionalen Wirtschaft zu ermöglichen“, betonte Dagmar Püschel. „Besonders hilfreich ist hierbei, dass von Seiten der Stadt kein Eigenanteil aufgebracht werden muss.“

Mit dem nun laufenden Förderprojekt wird gleichzeitig eine Pflichtberatung der Kommunen eingeführt. Durch diese zusätzliche Dienstleistung soll die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung der Anträge erhöht werden.

Ansprechpartner in der Frankfurter Verwaltung ist Mark Isken (Telefon 0335 552-6112) oder E-Mail mark.isken@frankfurt-oder.de. Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es  auch online unter www.ilb.de

Zu den Informationen der Stadt Frankfurt (Oder) gelangen Sie hier.

Quelle: MOZ, Stadt Frankfurt (Oder)[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Im Baubereich werden seit vielen Jahren zur Isolierung Dämmplatten aus Polystyrolschaum eingesetzt, z.B. im Bereich von Fassaden, Kellern, Dächern oder der Bodenplatte von Gebäuden. Bei Renovierungs- oder Abbrucharbeiten fallen diese Baumaterialen als Abfälle an und müssen dann ordnungsgemäß und schadlos entsorgt werden. Enthalten die Platten Schadstoffe wie Hexabromcyclododecan (Abkürzung: HBCD oder auch HBCDD) oder Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) bzw. teilhalogenierte Fluorchlorkohlen-wasserstoffe (HFCKW), sind bei der Entsorgung die Vorschriften für gefährliche Abfälle zu beachten.

Welche verschiedenen Arten von Dämmplatten es gibt und wann genau diese als gefährlicher Abfall gelten, können Sie im nebenstehenden Merkblatt der SBB nachlesen. Zudem finden Sie dort ausführliche Erläuterungen zur Entsorgung.

Weitere Infos unter https://www.sbb-mbh.de/publikationen/merkblaetterleitfaeden/hbcd-merkblatt.html[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“pilz“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Merkblatt Entsorgung HBCD-Polystyrol-Dämmplatten 2016a[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Vom 5. bis 7. April fanden die Europäischen Tage des Kunsthandwerks (ETAK) 2019 statt. Kunsthandwerker in ganz Brandenburg – darunter Keramiker, Steinmetze und Steinbildhauer, Graveure, Korbmacher, Holzspielzeugmacher, Glas- und Porzellanmaler, Musikinstrumentenbauer, Buchbinder oder Goldschmiede – gaben dabei der Öffentlichkeit einen Einblick in ihr Schaffen.

Die Initiative zu den Europäischen Tagen des Kunsthandwerks ging im Jahr 2002 vom französischen Ministerium für Handwerk aus. Seitdem finden sie alljährlich am ersten Aprilwochenende statt. Mittlerweile öffnen Kunsthandwerker in 21 Ländern ihre Ateliers. Darunter Belgien, Bulgarien, Estland, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Spanien, die Schweiz und Ungarn.

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Brandenburg beteiligte sich 2018 zum ersten Mal an den Kunsthandwerkstagen. Auch 2019 sollte den Besuchern in der Region vieles geboten werden. Dazu gehörten beispielsweise Workshops für Erwachsene oder Kinder, Vorträge, Werkstattführungen oder Ausstellungen. Die Unternehmen boten damit Besuchern die Möglichkeit, Entdeckungstouren durch die Werkstätten, Ateliers und Verkaufsräume der Kunsthandwerker und Designer zu unternehmen und die unverwechselbare Handschrift des Kunsthandwerks zu erleben.

Kunsthandwerk in Brandenburg

Dort, wo früher die Bierkrüge über den Tresen gereicht wurden, finden heute diverse Holzarten und  wohl geordnet Holzwerkzeuge ihren Platz. Der Kunsttischler Christian Masche hat sich im alten Ortwiger Gasthof eine Holzwerkstatt, fast ein Atelier, eingerichtet. Grobe Holzstrukturen verwandelt er hier in filigrane Licht und Kunst-Objekte. Letzteres sind auch die individuellen Urnen und Trauerobjekte aus Holz, Metall und Edelsteinen.

Europäische Tage des Kunsthandwerks

Nur gut 100 Meter weiter – ebenfalls an einem zweckentfremdeten Ort – haben Katrin Heinrich und Victor Baselly ihr Atelier KeramikOderbruch eingerichtet. In der alten Schule entwerfen sie kunstvolle keramische  Geschirrserien und Einzelstücke aus Meisterhand.

Europäische Tage des Kunsthandwerks

Auch der brandenburgische Wirtschaftsminister Prof. Dr. Jörg Steinbach ließ es sich nicht nehmen aus Anlass der Europäischen Tage des Kunsthandwerks Betriebe in der Hauptstadtregion zu besuchen. Gemeinsam mit Robert Wüst, Präsident des brandenburgischen Handwerkskammertages, und Uwe Hoppe, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, besuchte er den Glocken und Turmuhren Meisterbetrieb H. Bittner. Feinwerkmechanikermeister Horst Bittner erklärte dem technikaffinen Minister die Funktionsweisen seiner Werkstücke. Einen Film der HWK Potsdam von dem Besuch finden Sie rechts in der Infobox.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Sehen Sie auf Facebook den Besuch des brandenburgischen Wirtschaftsministers Jörg Steinbach bei Handwerkern im Rahmen der Europäischen Tagen des Kunsthandwerks in Brandenburg.[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Gewinner des glänzenden und klingenden Meisterstückes ist der 16-jährige Hagen Rauscher, der sich gegen 16 Mitbewerber durch setzte. „Ein Instrument aus hervorragender deutscher Handwerksfertigung an einen begabten jungen Musiker zu vergeben, das war meine Idee 2013, als wir den Preis das erste Mal ausgelobt haben“, erinnert sich Hans Jürgen Below, Geschäftsführer der Verlagsanstalt Handwerk und Initiator der vom Verband der Musikschulen unterstützten Aktion. Das Handwerk hat viel mit Kultur zu tun und das Fertigen von Musikinstrumenten gehört in besonderer Weise dazu. „Im Hause Dobberstein suchte sich Hagen Rauscher eine Hoch-Es-Trompete aus. Wir fertigten das Instrument extra nach Hagens persönlichen Vorstellungen“, sagt Christian Dobberstein. „Das ist eine ganz besondere Trompete, für die wir alle Bauteile eigens anfertigen mussten.“ Ein Meisterstück, wie es eben nur in einem Handwerksbetrieb entstehen kann.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_btn title=“Homepage Metallblasinstrumentenbaumeister Dobberstein“ color=“orange“ link=“url:http%3A%2F%2Fwww.dobberstein-brass.de%2F|title:Dobberstein|target:%20_blank“][vc_single_image image=“55192″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]KfW-Förderprogramm wird zum 1. April ausgeweitet

Die Kriminalstatistiken der Polizei belegen für 2015 einen Anstieg der Wohnungs- und Hauseinbrüche um rund 10 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Die Fachbetriebe des Handwerks unterstützen Eigentümer oder Mieter beim Schutz vor Dieben. Sie beraten über Investitionen in Sicherheitstechnik und den fachgerechten Einbau einbruchshemmender Maßnahmen. Zusätzlich klären sie über Fördermöglichkeiten auf: So wird die Förderung von Maßnahmen zum Einbruchschutz im Rahmen des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen (Nr. 159, 455)“ zum 1. April 2016 erweitert.

Bislang gibt es Zuschüsse bis maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Daneben können Eigentümer und Mieter nun auch zinsgünstige Kredite für die Förderung von einzelnen Einbruchschutzmaßnahmen in Höhe von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch nehmen. Diese Kredite können bequem bei der Hausbank beantragt werden. Auch der Katalog der förderfähigen Maßnahmen wurde erweitert. Förderfähig ist etwa der Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster, der Einbau und die Nachrüstung einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren sowie der Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen oder Bewegungsmeldern.

Bereits seit Herbst 2014 kann über die Förderprogramme der KfW-Bankengruppe (KfW) „Altersgerecht Umbauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ (Nr. 151, 430) in Maßnahmen zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert werden, wenn diese in unmittelbarem Zusammenhang mit barrierereduzierenden Maßnahmen oder energieeffizienter Sanierung stehen. Das nun erweiterte Förderprogramm wird seit November 2015 gezielt für Maßnahmen des Einbruchschutzes angeboten. Damit kann bundesweit als Einzelmaßnahme in Sicherheitstechnik zum Schutz gegen Wohnungseinbruch investiert werden.

Alternativ kann unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. nach § 35a EStG, der Anteil der Arbeitskosten handwerklicher Leistungen bei Investitionen in Sicherheitstechnik steuermindernd berücksichtigt werden – allerdings nur, wenn diese nicht bereits über ein KfW-Programm gefördert wurden.

Fachbetriebe des Handwerks können sich als Errichter von mechanischen Sicherungssystemen, für Einbruchs-, Überfallmelde- und Videotechnik in Adressennachweise der polizeilichen Beratungsstellen aufnehmen lassen, sofern sie die erforderlichen Qualitätsmerkmale der von der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention erstellten bundeseinheitlichen Pflichtenkataloge erfüllen. Die Handwerksorganisationen bieten in vielen Regionen Deutschlands entsprechende Schulungen zur Qualifizierung in Zusammenarbeit mit der Polizei an.

Für Handwerksbetriebe und Kunden des Handwerks hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) gemeinsam mit dem Deutschen Forum für Kriminalprävention den Flyer „Effektiver Einbruchschutz – der Staat fördert“ herausgegeben. Die Publikation informiert über Schutzmaßnahmen und staatliche Fördermöglichkeiten. Den Flyer stellen wir Ihnen als Download gern zur Verfügung.

Quelle: ZDH im April 2016[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_column_text]Download

Flyer_Einbruchschutz[/vc_column_text][cq_vc_employee name=“Jördis Kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Im Dezember 2015 hat die ECHA fünf weitere als mutagen, persistent oder toxisch eingestufte Stoffe in die REACH-Kandidatenliste aufgenommen. Die Aufnahme in die Kandidatenliste ist der erste Schritt des Beschränkungsverfahrens, das mit der Aufnahme der Stoffe in Anhang XIV der REACH-Verordnung endet.

Rechtsfolge der Aufnahme in Anhang XIV ist, dass jede weitere Verwendung des Stoffs einer Zulassung bedarf. Die Stoffe werden mit einem Ablauftermin versehen. Dieser Ablauftermin liegt 3,5 bis 4 Jahre nach Aufnahme des Stoffes in den Anhang XIV. Nach Ablauf der Frist darf der betreffende Stoff ohne eine Zulassung weder in Verkehr gebracht noch verwendet werden.

Außerdem wird ein Termin mindestens 18 Monate vor dem Ablauftermin festgelegt, bis zu dem ein entsprechender Antrag auf Zulassung eingereicht werden muss. Nur dann besteht für Unternehmen die Möglichkeit, den zulassungspflichtigen Stoff auch nach Ablauf der Frist weiterhin zu verwenden oder in Verkehr zu bringen. Der Zulassungsantrag ist bei der ECHA einzureichen. Die Entscheidung über die Zulassungsanträge trifft die Europäische Kommission.

In die Kandidatenliste wurden nunmehr die nachfolgend genannten Stoffe (aufgeführt sind die jeweiligen englischen Bezeichnungen) aufgenommen:

(Zwischenprodukt bei der Herstellung verschiedener Chemikalien; geringfügig auch als Lösungsmittel, Schmierölbestandteil, chemisches Reagenz und als Zusatz bei Sprengstoffen. sowie als Zündbeschleuniger für Dieselkraftstoffe verwendbar)

 

(UV-Schutzmittel in Beschichtungen, Plastik, Gummi und Kosmetik)

 

(UV-Schutzmittel in Beschichtungen, Plastik, Gummi und Kosmetik

 

(in Elektrolytflüssigkeit von Lithium-Ionen)

 

(Prozesschemikalie zur Herstellung von Fluoropolymeren/Schmieröladditiven; bewuchsverhinderndes Mittel für Textilien; Reinigungsmittel; Poliermittel; wasserabweisendes Mittel für Kristalldisplays).

Für Hersteller und Importeure gehen bereits mit der Aufnahme von Stoffen in die Kandidatenliste – unter bestimmten Umständen – Informationspflichten einher. Diese betreffen Erzeugnisse, die mehr als 0,1 Massenprozent eines Kandidatenstoffs enthalten. Außerdem sind Produzenten und Importeure informationspflichtig, die in einem Erzeugnis pro Jahr mehr als eine Tonne eines solchen Stoffes verwenden.

 

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“pilz“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_column_text]Die vollständige Kandidatenliste finden Sie unter folgendem Link: http://echa.europa.eu/de/candidate-list-table.

Sollten Sie eine Betroffenheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche feststellen, geben Sie uns bitte Bescheid.[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mit Beginn des Jahres 2016 hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie die bundesweite Beratungsförderung für KMU neu ausgerichtet. Die Durchführung der neuen Beratungsförderung übernimmt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
In das Zuwendungsverfahren sind zusätzlich Leitstellen und regionale Ansprechpartner, so auch die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, eingebunden.

Der Bund fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe in allen Entwicklungsphasen. Sie werden je nach Unternehmensalter oder -situation durch drei Module unterstützt:

Jung- und Bestandsunternehmen werden im Rahmen der folgenden Beratungsschwerpunkte gefördert:

Allgemeine Beratungen

sowie spezielle Beratungen

Unternehmen in Schwierigkeiten werden im Rahmen einer Unternehmenssicherungsberatung zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie einer weiteren Folgeberatung zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung gefördert.

Der Zuschuss bemisst sich nach den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten. Die maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) betragen bei Jungunternehmen 4000 Euro, bei allen anderen Unternehmen 3000 Euro. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch Auslagen und Reisekosten der Beraterin oder dem Berater, nicht jedoch die Umsatzsteuer. Der Zuschuss in den neuen Bundesländern für Jung- und Bestandsunternehmen beträgt 80 Prozent, für Unternehmen in Schwierigkeiten 90 Prozent.

Vor Antragstellung müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeit ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen, Bestandsunternehmen ist dies freigestellt.

Sprechen Sie uns an oder vereinbaren einen Beratungstermin. Für telefonische Anfragen hierzu können Sie sich an die Berater der Handwerksammer in Frankfurt (Oder), Hennickendorf, Eberswalde bzw. Prenzlau wenden.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.[/vc_column_text][vc_separator border_width=“4″][vc_column_text][/vc_column_text][vc_single_image image=“43217″][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Kaczmarek“][cq_vc_employee name=“melchert“][cq_vc_employee name=“rüdiger schulz“][cq_vc_employee name=“stadie“][cq_vc_employee name=“dirsat“][cq_vc_employee name=“rehse“][/vc_column][/vc_row]