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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Gebäudeenergieberater (HWK) dürfen künftig geförderte Energieberatungen durchführen. Die BAFA Vor-Ort-Beratungsrichtlinie und die Richtlinie über Energieberatungen im Mittelstand wurden überarbeitet und am 07.11.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Ab dem 01.12.2017 dürfen Gebäudeenergieberater (HWK), die in einem Handwerksbetrieb angestellt sind oder einen solchen führen, die geförderte BAFA Vor-Ort-Beratung sowie den gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan erstellen. Darüber hinaus dürfen Gebäudeenergieberater (Hwk) anschließende Sanierungsmaßnahmen umsetzen!

Die überarbeitete „Richtlinie über die Förderung der Energieberatung in Wohngebäuden vor Ort“, welche am 07.11.2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, finden Sie im Download auf diesen Seiten.

Mit der Modifikation der BAFA-Vor-Ort-Beratungsrichtlinie, gehen Änderungen der „Richtlinie über die Förderung von Energieberatungen im Mittelstand“ (EBM-RL) einher:
Gemäß der ebenfalls heute im Bundesanzeiger veröffentlichten EBM-RL, welche Sie im Download auf diesen Seiten finden, werden Betriebe mit weniger als 10.000 Euro Jahresenergiekosten weiterhin bis zu 1.200 Euro Zuschuss erhalten. Firmen mit mehr als 10.000 Euro Jahresenergiekosten erhalten ebenfalls einen Zuschuss von 80 Prozent der Beratungskosten, jedoch wird deren Förderhöchstsatz von 8.000 Euro auf 6.000 Euro reduziert. Eine sich an die Beratung anschließende Umsetzungsbegleitung soll künftig im Rahmen der investiven Programme gefördert werden. Die mit diesem Beratungsprogramm grundsätzlich möglichen Potenziale werden hierdurch nicht erschlossen.

Quelle: ZDH im November 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“jacob“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message]RL Förderung Energieberatung im Mittelstand

RL Förderung Energieberatung Wohngebäude[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Zurzeit nutzt Deutschland die bestehende Ausnahmemöglichkeit in dieser sogenannten „Wegekostenrichtlinie“ und bezieht Fahrzeuge zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen nicht in die streckenabhängige Lkw-Maut ein. Diese Ausnahmemöglichkeit soll dem Vorschlag entsprechend ab 2020 entfallen. Der Kommissionvorschlag sieht auch vor, dass ab 2027 bestehende Straßennutzungsgebührensysteme für PKW (sprich Vignettensysteme) in streckenabhängige Mautsysteme umgewandelt werden müssen (und damit ggf. auch für leichte Nutzfahrzeuge unter 3,5 Tonnen).

Nach Ansicht des Handwerks ist eine zusätzliche streckenabhängige Bemautung leichterer Fahrzeugkategorien (der mittelschweren und leichten Nutzfahrzeuge sowie Pkw) im Gegensatz zu schweren Lkw, die einen überproportionalen Straßenverschleiß verursachen, nicht gerechtfertigt, da sie über Energiesteuern und Kfz-Steuern bereits einen (mehr als) angemessenen Betrag leisten.

Gern können Sie Meinungen und Argumente vorbringen, die dann gesammelt als Stellungnahme bis zum 24.11.2017 an das ZDH weitergeleitet werden.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“jacob“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das Bundesfamilienministerium hat ein digitales Informationstool zu familienpolitischen Leistungen gestartet.

Die Informationen sind anwenderfreundlich gestaltet und ermöglichen einen Überblick über das teilweise unübersichtliche Angebot der familienpolitischen Leistungen. Sie können auch Arbeitgebern dabei helfen, ihre Beschäftigten bei der Auswahl der passenden familienpolitischen Leistung zu unterstützen und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern.

Sie finden das Tool unter der Internetadresse https://www.infotool-familie.de/

 

Quelle: ZDH im September 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Investitionszuschüsse für Maßnahmen zur  Barrierereduzierung und zum Einbruchschutz in  bestehenden  Wohngebäuden aus Mitteln des Bundes.

Gefördert werden Einzel-  oder kombinierte Maßnahmen in bestehenden Wohngebäuden in Deutschland in den Bereichen:

Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Konto überwiesen wird.
Bei Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz beträgt der Zuschusssatz 20 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag.
Sofern die förderfähigen Investitionskosten 1.000 Euro übersteigen, werden die ersten 1.000 Euro mit 20 % und die restlichen förderfähigen Investitionskosten mit 10 % gefördert.

Für Einzelmaßnahmen zum Einbruchschutz werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 15.000 Euro pro Wohneinheit bezuschusst.
Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 500 Euro investieren. Sie können einen neuen Antrag für andere Maßnahmen am gleichen Gebäude frühestens 12 Monate nach dem letzten Zusagedatum stellen.

Bei Einzelmaßnahmen zur Barrierereduzierung beträgt der Zuschusssatz 10 % der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag und für den Standard Altersgerechtes Haus 12,5 % pro Antrag.
Für Maßnahmen zur Barrierereduzierung (Einzelmaßnahmen oder Standard Altersgerechtes Haus) werden förderfähige Investitionskosten bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheitbezuschusst.
Einen Antrag können Sie stellen, wenn Sie mindestens 2.000 Euro investieren.

Maßnahmen zum Einbruchschutz und zur Barrierereduzierung können alternativ auch mit einem Kredit aus „Altersgerecht Umbauen“ (Produktnummer 159) gefördert werden. Insgesamt können in den Produkten Altersgerecht Umbauen Kredit- und Zuschuss für alle Maßnahmen Investitionskosten von maximal 50.000 Euro je Wohneinheit gefördert werden.

Hierbei werden alle Kredit- und Zuschusszusagen der KfW und Kreditzusagen von Landesförderinstituten seit 01.04.2009 berücksichtigt.

Weitere ausführliche Informationen erhalten Sie auf den Seiten der KfW.

Quelle: ZDH im September 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Altergerechtes Umbauen

Einbruchschutz[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Denkmäler wieder aufzubauen oder zu sanieren, Kirchenmalerei und wertvolle alte Bücher zu restaurieren oder aber Oldtimer wieder herzurichten: An all diesen Stellen sind hochspezialisierte Handwerker gefragt, die am Erhalt der oft vor Jahrhunderten geschaffenen Kulturgüter und Denkmale oder aber auch einzigartiger Objekte aus jüngerer Zeit arbeiten.

Eine jetzt erschienene Broschüre „Restaurierendes Handwerk“ gibt einen umfassenden Überblick über die Vielfalt der handwerklichen Restaurierung. Diese ist von erheblicher kulturpolitischer Bedeutung und zugleich auch ein wichtiger Markt. Über fünfzig Gewerke sind in den Bereichen Restaurierung und Denkmalpflege tätig und erzielen einen Umsatz von 7,5 Milliarden Euro pro Jahr. Deutschland verfügt mit seinen Denkmälern über ein riesiges Kulturerbe, das für immer mehr Touristen ein Anziehungspunkt ist. Dem restaurierenden Handwerk kommt eine herausragende Rolle zu, dieses kulturelle Erbe zu erhalten.

Für die Tätigkeiten braucht es besondere Kenntnisse und Fertigkeiten, angefangen von den seinerzeit benutzten Materialien bis hin zu den Techniken. Die Qualifizierung ist in diesem Feld deshalb besonders wichtig. Mit der jetzt vorliegenden Broschüre, die unter Mitwirkung des Arbeitskreises Handwerkliche Restaurierung /Denkmalpflege und dem Verband der Restauratoren im Handwerk entstanden ist, liegt erstmals eine Übersicht über die Tätigkeitsbereiche sowie die unterschiedlichen Qualifikationsstufen, Bildungswege und Bildungsmöglichkeiten in den verschiedenen Handwerkszweigen der handwerklichen Restaurierung und Denkmalpflege vor.

Das Heft richtet sich an Kulturmittler, Partner und Kunden des Handwerks sowie an Denkmalpfleger, die sich einen Überblick über die Arbeitsweise und die Kompetenzen der handwerklichen Restaurierung und Denkmalpflege verschaffen wollen. Schülern und dem handwerklichen Nachwuchs will das Heft die vielfältigen Betätigungsmöglichkeiten in der handwerklichen Restaurierung vor Augen führen.

Es werden die verschiedenen, aufeinander aufbauenden Qualifikationsstufen und Qualifikationswege veranschaulicht: An der Spitze steht die Fortbildung zum geprüften Restaurator im Handwerk, die in 15 Gewerken belegt werden kann. Mit Praxisbeispielen vermittelt das Heft einen Eindruck von den verschiedenen Stadien im Arbeitsalltag des Handwerklichen Restaurators: Das reicht von der Voruntersuchung über die Objektbearbeitung bis hin zur Abschlussdokumentation. Vorgestellt werden auch die Möglichkeiten, an internationalen Bildungsaustauschprogrammen teilzunehmen sowie das Netz der Fortbildungszentren. Das Heft macht deutlich: Handwerkliche Qualifikation ist für den Erhalt des Kulturerbes nicht nur unverzichtbar, sondern bietet in der Restaurierung attraktive Bildungskarrieren mit ausgezeichneten Berufsaussichten. Vor allem aber wird gezeigt: Handwerkliche Restaurierung ist vielfältig, spannend, und sie ist lohnend. Für die Gesellschaft wie für den Einzelnen.

Das Heft kann kostenlos hier heruntergeladen werden.

Die Broschüre ist Bestandteil der Bemühungen des ZDH, die Kräfte in der handwerklichen Restaurierung und Denkmalpflege zu bündeln. Am 20. und 21. Juni 2017 wurde dazu ein neues Netzwerk vorgestellt. An über 30 Handwerkskammern werden derzeit Arbeitskreise mit den Handwerksbetrieben aufgebaut, die in der Objektrestaurierung und Denkmalpflege tätig sind. Sie dienen dazu, die aktiven Unternehmen mit den Denkmalämtern, regionalen Museen und anderen Kulturerbeeinrichtungen zu vernetzen und den Austausch zwischen den Partnern beim Erhalt des Kulturerbes zu intensivieren.

Die qualifizierten Betriebe werden darüber hinaus über die Datenbank „Handwerksbetriebe für Restaurierung und Denkmalpflege“ abgebildet, in der sich Partner und Kunden des Handwerks über das Portfolio, die Qualifikationen und Referenzen der restaurierenden Unternehmen detailliert informieren können. Die Datenbank www.irb.fraunhofer.de/zdh/ wird im Herbst neu an den Start gehen und noch anwendungsfreundlicher und umfassender über die Könner im restaurierenden Handwerk informieren. Und schließlich wurde eine Plattform Handwerkliche Restaurierung und Denkmalpflege eingerichtet, in der wichtige Inhalte und Strategien diskutiert werden.

Quelle: ZDH im September 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“jacob“][cq_vc_employee name=“Kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Restaurierendes Handwerk[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz wurde gemeinsam von sieben Umweltzentren des Handwerks, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und unterstützt von Handwerksbetrieben ein neuer Steckbrief für das Kfz-Handwerk erstellt.

Dieser zeigt auf:

Den signifikantesten Einfluss auf die produktionsspezifische Energieeffizienz haben:

Den Steckbrief in Form der Veröffentlichung “Der energieeffiziente Kfz-Betrieb” finden Sie als Download auf diesen Seiten.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Der energieeffiziente Kfz-Betrieb[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz wurde gemeinsam von sieben Umweltzentren des Handwerks, dem Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) und unterstützt von Handwerksbetrieben ein neuer Steckbrief für das Fleischerhandwerk erstellt.

Dieser zeigt auf:

Den signifikantesten Einfluss auf die produktionsspezifische Energieeffizienz haben:

Den Steckbrief in Form der Veröffentlichung „Die energieeffiziente Fleicherei“ finden Sie als Download auf diesen Seiten.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Die energieeffiziente Fleischerei[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das Kompetenzzentrum Digitales Handwerk hat eine Bedarfsanalyse „Digitales Handwerk“ erstellt, das den Handwerksbetrieben Auskunft über den Grad der Digitalisierung in ihrem Unternehmen und Weiterentwicklungspotentiale geben soll.

Hierzu soll nach Möglichkeit mit einem/r Berater/in aus der jeweiligen Handwerkskammer oder Verband/Innung in einem persönlichen Gespräch ein Fragebogen diskutiert und beantwortet werden.

Die Betriebe haben auch die Möglichkeit den Fragebogen in einem Selbsttest eigenständig zu durchlaufen.

Dieses Analyseinstrument kann durch bewusste Entscheidungen und Kenntnisse über neue Möglichkeiten der Digitalisierung einen Mehrwert für Handwerksbetriebe schaffen.

Weitere Informationen über den Beauftragten für Innovation und Technologie, Henrik Klohs,  unter
Telefon 0335 5619-122
E-Mail: henrik.klohs@hwk-ff.de

oder direkt zum Fragebogen unter https://bedarfsanalyse-handwerk.de/[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Nachstehend informieren wir über aktuelle nationale wie europäische Entwicklungen im Arbeitsschutz:

 1. Änderung technischer Regeln

In den vergangenen Monaten wurden eine Reihe geänderter technischer Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und Gefahrstoffe (TRGS) veröffentlicht:

Für Arbeitsstätten:

Für Gefahrstoffe:

Diese und alle anderen aktuellen technischen Regeln finden Sie auf der Internetseite  der BAuA www.baua.de unter der Rubrik „Technischer Arbeitsschutz“.

2. Überarbeitung von EU-Arbeitsschutzrichtlinien

Bis Ende 2018 läuft bei der EU-Kommission ein Programm zur Modernisierung des EU-Arbeits-und Gesundheitsschutzes. Konkret geht es darum, innerhalb der nächsten zwei Jahre veraltete EU-Arbeitsschutzrichtlinien zu aktualisieren oder zu streichen mit dem Ziel, eine praxisorientiertere Umsetzung zu erreichen.

Folgende sechs Richtlinien sollen bis Ende 2018 „modernisiert“ werden:

Im ersten Schritt hat eine von der EU-Kommission eingesetzte Expertengruppe den grundsätzlichen Anpassungsbedarf dieser Richtlinien identifiziert (siehe Anlage). Im nächsten Schritt wird die zuständige Working Party eine Stellungnahme zur Anpassung der Arbeitsschutzrichtlinien erarbeiten, welche am 01.12.2018 verabschiedet werden soll. Die Arbeitgeberseite setzt sich dafür ein, dass lediglich „technische“ Streichungen einzelner Vorschriften und keine „substanziellen Anpassungen“ an den Richtlinien vorgenommen werden. Denn substanzielle Anpassungen müssten im Unterschied zu technischen Anpassungen im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden. Dies könnte dazu führen, dass die zu begrüßende Absicht, veraltete bürokratische Regelungen zu entschlacken, zum Anlass genommen wird, neue Bestimmungen in die Richtlinien aufzunehmen.

3. Einigung zur erstenErweiterung der EU-Krebsrichtlinie

Am 11. Juli 2017 haben das Europäische Parlament und der Rat eine Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Festlegung neuer oder strengerer Arbeitsplatzgrenzwerte für mehrere krebserregende chemische Stoffe (sog. 1. Welle zur Erweiterung der Krebsrichtlinie) erzielt.Die Aufnahme von reproduktionstoxischen Stoffen in den Geltungsbereich der Richtlinie wurde abgelehnt und die vom EU-Parlament vorgeschlagene Anpassung einzelner Grenzwerte wurde nur teilweise bzw. in abgeschwächter Form übernommen. Weitere Informationen, z. B. zu den einzelnen Grenzwerten, können Sie der Pressemitteilung des Europäischen Rats entnehmen.

 

Quelle: ZDH im Juli 2017[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Mülltrennung ist sei 1. August 2017 noch viel detaillierter vorgeschrieben. Umfangreiche Dokumentationspflichten gehen damit einher. Diese entfallen nur, wenn bei Bau- und Abbruchmaßnahmen weniger als zehn Kubikmeter an Abfällen entstehen. Entscheiden sich Betriebe gegen eine getrennte Sammlung, müssen sie dokumentieren, warum die getrennte Sammlung technisch nicht möglich ist oder warum die getrennte Sammlung wirtschaftlich nicht zumutbar ist.

Die bislang geltende 15 Jahre alte Gewerbeabfallverordnung wird jetzt modernisiert. Sie regelt die Entsorgung der so genannten gewerblichen Siedlungsabfälle, die eine ähnliche Zusammensetzung wie Hausmüll haben, also keine typischen Produktionsabfälle sind. Notwendig geworden war eine Neufassung aufgrund der EU-weit geltenden 5-stufigen „Abfallhierarchie“. Waren bisher die stoffliche und die energetische Verwertung von Abfällen auf gleicher Ebene, muss nun der stofflichen Verwertung grundsätzlich der Vorrang eingeräumt werden. Damit gibt es die neue Pflicht, Abfälle getrennt nach zehn verschiedenen Materialien zu sammeln, zu befördern und der Wiederverwertung zuzuführen.

Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemisch, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel und Fliesen beziehungsweise Keramik müssen einzeln sortiert und verwertet werden. Zudem muss diese Trennung auch noch ganz genau dokumentiert – etwa fotografiert – und Lagepläne der Abfallbehälter gezeichnet werden. Derjenige, der den Abfall zur Wiederverwertung oder zum Recycling übernimmt, muss das bestätigen. Diese Dokumentationspflichten entfallen nur, wenn insgesamt weniger als zehn Kubikmeter an Bau- und Abbruchabfällen anfallen.
Für kleine Handwerker ist das absolut nicht praktikabel. Verbände des Handwerks hatten bereits im Vorfeld die zusätzliche Bürokratie beklagt. Nach Schätzungen könnten schon bei kleinsten Baumaßnahmen Kosten von 100 Euro für die Dokumentation anfallen. Die Anforderungen an die Getrennthaltung von Abfällen müssen die praktischen Gegebenheiten an – zumeist kleinen – handwerklichen Betriebsstandorten und auf Baustellen angemessen berücksichtigen, ist aus dem Zentralverband des Deutschen Handwerks zu hören. Das Gesetz gehe in weiten Teilen an der Praxis vorbei.

Die wichtigsten Fakten

Glas, Kunststoff, Metalle, Holz, Dämmmaterial, Bitumengemisch, Baustoffe auf Gipsbasis, Beton, Ziegel und Fliesen beziehungsweise Keramik müssen einzeln sortiert und verwertet werden. Zudem muss diese Trennung auch noch ganz genau dokumentiert – etwa fotografiert – und Lagepläne der Abfallbehälter gezeichnet werden.

Diese Dokumentationspflichten entfallen nur, wenn insgesamt weniger als zehn Kubikmeter an Bau- und Abbruchabfällen anfallen. Nach Schätzungen könnten schon bei kleinsten Baumaßnahmen Kosten von 100 Euro für die Dokumentation anfallen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]