TEST

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Am 15.12.2016 hat der Bundestag und am 16.12.2016 der Bundesrat das Gesetz zum Schutz von Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen und damit die Einführung von manipulationssicheren Kassen beschlossen.

Hintergrund: Mit dem Gesetz sollen zukünftig die bestehenden Möglichkeiten manipulativer Eingriffe bei der Aufzeichnung von Geschäftsvorfällen in elektronischen Registrierkassen sowie elektronische und computergestützte Kassensysteme verhindert und damit die Unveränderbarkeit dieser Daten sichergestellt werden.

Der beschlossene Gesetzentwurf enthält im Vergleich zum Regierungsentwurf vom 13.7.2016 (BT-Drucks. 18/9535) insbesondere folgende geänderte Neuregelungen:

  •  Kassennachschau bereits ab dem 01.01.2018

Mit dem Gesetz wird ein neues Instrument zur Kontrolle der Ordnungsmäßigkeit von Kassenaufzeichnungen, die unangekündigte Kassennachschau, bereits ab dem 01.01.2018 statt ab dem 01.01.2020 eingeführt. Die Prüfung des ordnungsgemäßen Einsatzes der manipulationssicheren Aufzeichnungssysteme ist jedoch erst ab dem 01.01.2020 durch die Finanzverwaltung möglich, da diese frühestens ab diesem Zeitpunkt zwingend einzusetzen sind.

  • Meldepflicht für die eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und zertifizierten Sicherheitseinrichtungen

Ferner ist die Einführung einer Meldepflicht für die von den Unternehmen eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme und zertifizierten Sicherheitseinrichtungen vorgesehen. Innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme der zu meldenden Systeme muss der Unternehmer auf einem amtlichen Vordruck dem zuständigen Finanzamt die Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung, die Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme sowie deren Seriennummern und die Daten der Anschaffung bzw. Außerbetriebnahme mitteilen. Hat der Steuerpflichtige elektronische Aufzeichnungssysteme vor dem 01.01.2020 angeschafft, so ist die Meldung bis spätestens 31.12.2020 zu erstatten. Durch die Einführung dieser Meldepflicht soll u.a. die Basis der risikoorientierten Fallauswahl für Außenprüfungen und für die Prüfungsvorbereitung geschaffen werden.

  • Ausnahmen von der Einzelaufzeichnungspflicht

Der Regierungsentwurf sah lediglich eine gesetzliche Regelung der bisher aufgrund von GoB geltenden Einzelaufzeichnungspflicht in § 146 AO-E vor. Die von der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung vorgesehenen Ausnahmen von dieser Pflicht für Fälle, in denen diese nicht zumutbar und praktikabel waren, war nicht ausdrücklich übernommen worden. Darunter wurden der Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung durch den Einzelhandel und vergleichbare Berufsgruppen gefasst und bildete die Basis für die sog. offene Ladenkasse. Diese Ausnahmen werden nunmehr ausdrücklich im Gesetz (§ 146 AO-E) geregelt.

  • Belegausgabepflicht für elektronische Kassen mit der Möglichkeit von Ausnahmen bei Unverhältnismäßigkeit

Die im Regierungsentwurf vorgesehene Pflicht zur Belegausgabe auf Verlangen wurde zu einer Belegausgabepflicht bei Einsatz von elektronischen und computergestützten Kassen geändert. Der Beleg kann in elektronischer oder in Papierform erstellt werden. Eine Pflicht zur Mitnahme des Belegs ist nicht vorgesehen. Es wurde die Möglichkeit geschaffen, dass der Unternehmer beim zuständigen Finanzamt einen Antrag auf Befreiung von der Belegausgabepflicht aus Zumutbarkeitsgründen gem. § 148 AO stellen kann, wenn Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkauft werden. Die Befreiung kann durch das Finanzamt widerrufen werden, insbesondere wenn Anhaltspunkte für Missbrauch vorliegen.

  • Erweiterung u.a. des Anwendungsbereichs durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestags

Abweichend vom Regierungsentwurf kann der Erlass der in § 146a Abs. 3 AO-E vorgesehenen Rechtsverordnung, durch die u.a. der Anwendungsbereich für zu schützenden elektronischen Aufzeichnungssysteme ausgeweitet werden kann, nur mit Zustimmung des Bundestags erfolgen.

Hinweis: In einer gesonderten technischen Verordnung werden u.a. die elektronischen Aufzeichnungssysteme festgelegt, die gegen Manipulationen durch eine technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden müssen. Eine solche liegt bisher lediglich in der Fassung eines Referentenentwurfs vor. Ferner wird eine technische Richtlinie durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellt, mit dem u.a. die Anforderungen an die IT-technische Umsetzung festgelegt werden. Erst wenn diese veröffentlicht wird, kann mit Sicherheit durch die Kassenhersteller eine Aussage darüber getroffen werden, ob die aktuell im Einsatz befindlichen Kassen lediglich aufgerüstet oder ausgetauscht werden müssen.

Das Gesetz soll vier Jahre nach seinem Inkrafttreten evaluiert werden. In die Evaluierung soll das Erreichen der Wirkungsziele ebenso einbezogen werden wie die Effizienz der Belegausgabepflicht. Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und die SPD haben zum Ausdruck gebracht, dass, sollte die Evaluierung ergeben, dass die gesetzlichen Maßnahmen zu einer wirksamen Manipulationsbekämpfung nicht ausreichen würden, der Gesetzgeber nachsteuern werde. Dabei werde u.a. auch die Einführung einer generellen Registrierkassenpflicht gekoppelt mit einer Belegausgabepflicht in die Erwägungen einzubeziehen sein.

 

Quelle:  ZDH im Dezember 2016[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“melchert“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Möglichkeiten die Energieeffizienz in einem Handwerksbetrieb zu verbessern sind so vielfältig wie die individuellen Dienstleistungsangebote, die Historie und die Entwicklungsperspektiven der mehr als 1 Millionen Unternehmen im Deutschen Handwerk.

Im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz haben die Umweltzentren des Handwerks Materialien und Beratungswerkzeuge entwickelt und erprobt, die sich bei der Energieberatung in sieben Gewerken bewährt haben. Sie können von erfahrenen Beraterinnen und Berater genutzt werden um „ihre Betriebe“ systematisch in Sachen Energieeffizienz zu betreuen und bieten Kolleginnen und Kollegen, die neu in das Thema einsteigen, eine sichere Orientierung, wenn es darum geht bei Unternehmen Energieeffizienzmaßnahmen zu initiieren.

Das Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig ist eine der Transferwerkstätten des bundesweiten Vorhabens „Energieeffizientes Handwerk in Werkstatt und Betrieb“ im Rahmen der vom Zentralverband des Deutschen Handwerks mitgetragenen Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz.

Gemeinsam mit anderen Umweltzentren des Handwerks und in Zusammenarbeit mit dem Heinz-Piest-Institut des Deutschen Handwerks sind in einem vorangegangenen Projektvorhaben Instrumente und Werkzeuge entwickelt worden, die den organisationseigenen Unterstützern des Handwerks eine effiziente und standardisierte Hilfestellung ihrer Betriebe zu Fragen des effizienten Energieeinsatzes und zu Klimaschutzmaßnahmen im Betrieb erlauben.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg hat mit dem Umwelt- und Transferzentrum der Handwerkskammer zu Leipzig eine Kooperationsvereinbarung im Rahmen der Mittelstandsinitiative Energiewende und Klimaschutz abgeschlossen. Als Transferpartner ist sie zu Fragen der Energieeffizienz im Handwerksbetrieb der Ansprechpartner für Handwerksbetriebe in der Region Ostbrandenburg.

Kontaktperson ist der Beauftragte für Innovation und Technologie Henrik Klohs.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“Klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen in Frankfurt und Eisenhüttenstadt wird auch in der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 fortgesetzt. Beide Städte erhalten jeweils gut 800 000 Euro.

Sowohl Frankfurt, als sogenannter Lead-Partner, als auch Eisenhüttenstadt hatten sich am Stadt-Umland-Wettbewerb beteiligt und waren im März dieses Jahres als Sieger hervorgegangen.

Im Ergebnis stehen beiden Städten ab sofort und bis zum 31. Dezember 2020 etwa 1,6 Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung, die als Investitionsförderung an kleine und mittlere Unternehmen ausgereicht werden können. Das gaben die Städte, unter anderem vertreten von Frankfurts Stadtentwicklungsdezernent Markus Derling und Eisenhüttenstadts Bürgermeisterin Dagmar Püschel am Freitag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz im Frankfurter Rathaus bekannt.

Gefördert werden können kleine und mittlere Unternehmen sowie freiberuflich Tätige des Einzelhandels, der Gastronomie, Handwerksbetriebe, Fuhrunternehmen, Unternehmen der Kreativwirtschaft sowie andere Dienstleistungsbetriebe. Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem Vereine. Gegenstand der Förderung sind investive Projekte, die zur Sicherung und Erweiterung bestehender Unternehmen beziehungsweise der Ansiedlung neuer Unternehmen beitragen. In Frankfurt ist die Förderung auf Unternehmen beschränkt, die sich in den aktuell ausgewiesenen Stadtumbaugebieten der Stadt gemäß des Innenstadtentwicklungskonzeptes (Insek) 2014-2015 befinden. „Der Stadt-Umland-Wettbewerb ist das Tor, das wir durchschreiten müssen, um unsere Fördermöglichkeiten zu verbessern. Der besondere Reiz des neuen Programms liegt in der vergleichsweise bürokratiefreien Beantragung der etwa 800 000 Euro. Diese wird es auch jenen Unternehmen in unserer Stadt ermöglichen, von den Mitteln zu partizipieren, die sonst wenig Zeit für aufwendige Antragstellungen haben“, erklärte Markus Derling. Er verwies darauf, dass in der zurückliegenden Förderperiode aus Frankfurt Anträge im Umfang zwischen 5000 und 25 000 Euro eingereicht worden sind.

„Die für die Unternehmen in unserer Stadt zur Verfügung stehenden 797 000 Euro sind ein wichtiger Baustein, Investitionen zugunsten der regionalen Wirtschaft zu ermöglichen“, betonte Dagmar Püschel. „Besonders hilfreich ist hierbei, dass von Seiten der Stadt kein Eigenanteil aufgebracht werden muss.“

Mit dem nun laufenden Förderprojekt wird gleichzeitig eine Pflichtberatung der Kommunen eingeführt. Durch diese zusätzliche Dienstleistung soll die Wahrscheinlichkeit einer Bewilligung der Anträge erhöht werden.

Ansprechpartner in der Frankfurter Verwaltung ist Mark Isken (Telefon 0335 552-6112) oder E-Mail mark.isken@frankfurt-oder.de. Weitere Informationen zur Antragstellung gibt es  auch online unter www.ilb.de

Zu den Informationen der Stadt Frankfurt (Oder) gelangen Sie hier.

Quelle: MOZ, Stadt Frankfurt (Oder)[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Herzlichen Glückwunsch nach Strausberg. In über 25 Jahren ist das Unternehmen auf 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewachsen. 2015 bot die Firma TGA Heinemann GmbH & Co. KG sieben jungen Menschen eine Ausbildungsstelle zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik. Seit der 1992 haben hier insgesamt 61 Lehrlinge eine Ausbildung erfahren.  Das ausgezeichnete Unternehmen nimmt seine soziale Verantwortung sehr ernst und geht das Thema selbstbewusst an – lernschwache Jugendliche und Jugendliche aus schwierigem sozialen Umfeld bekommen hier eine Chance und werden exzellent gefördert. „Das ist – das möchte ich an dieser Stelle unterstreichen – bemerkenswert“ und leider nicht in allen Unternehmen selbstverständlich, betonte Brandenburgs Arbeitsministerin Diana Golze in ihrer Ladatio.

Das Unternehmen fördert und fordert seine Auszubildenden in besonderer Weise: neben betriebsinternen Workshops, Exkursionen mit der Berufsschule und zusätzlichen Lehrgängen, ist das Thema Teilhabe ein wichtiges: Die Azubis werden in alle betrieblichen Abläufe und Veranstaltungen aktiv mit einbezogen.

Um Nachwuchs muss man sich kümmern und das ist den Verantwortlichen bereits lange bewusst! So sind die Teilnahme an Ausbildungsmessen, Ausbildungstagen, das Bereitstellen von Praktikumsplätzen für Schülerinnen und Schüler und Studierende eine Selbstverständlichkeit. Das Sahnehäubchen bilden die Übernahme von Schülerstipendien im Arbeitskreis Schule und Wirtschaft.

Die Azubis des Unternehmens nehmen regelmäßig am bundesweiten Wettbewerb „Jugend schweißt“ teil. 2014 gelang es einem gerade ausgelernten Azubi des Unternehmens Deutschland-Sieger des Wettbewerbs zu werden und sich im internationalen Wettbewerb in China der Konkurrenz, zu stellen.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Vorstandsvertreter der drei brandenburgischen Handwerkskammern haben zu Wochenbeginn einen gemeinsamen Arbeitsbesuch in Brüssel absolviert. Gespräche in der Europavertretung des Zentralverbandes des deutschen Handwerks und in der Vertretung des Landes Brandenburg in Brüssel standen im Vordergrund.

Kammertagspräsident Robert Wüst sagte: „Der ‚Brexit‘ stellt Europa vor große Herausforderungen. Auch wir Handwerker nehmen Europa häufig als ‚Bürokratiemonster‘ wahr und schütteln den Kopf, wenn die deutsche Meisterpflicht von Brüssel in Frage gestellt wird. Dennoch wissen wir auch, dass Frieden und Wohlstand in Europa nicht zuletzt durch die Europäische Gemeinschaft gewährleistet werden. Die Wirtschaftslage kann nur gesichert bleiben, wenn jetzt nicht überall die Euroskeptiker die Oberhand gewinnen und wir in Kleinstaaterei zurückfallen. Die Gemeinsamkeiten in Europa müssen wieder gestärkt, die Vorteile eines gemeinsamen Wirtschaftsraums in den Vordergrund gestellt werden. Bildung, Mobilität und Zusammenarbeit innerhalb Europas spielen dabei eine große Rolle.“

In einem Positionspapier werden vom Handwerkskammertag mehr Transparenz in Gesetzgebungsverfahren und der Abbau unnötiger Bürokratielasten etwa bei Informations- und Berichtspflichten gefordert.

Hintergrund
Über den Handwerkskammertag des Landes Brandenburg

Der Handwerkskammertag des Landes Brandenburg vertritt die gemeinsamen handwerkspolitischen Angelegenheiten der drei ihm angehörenden Handwerkskammern. Zu den Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und Potsdam gehören mehr als 39.000 Handwerksbetriebe mit über 160.000 Erwerbstätigen. In diesen Betrieben wird jährlich ein Umsatz von mehr als 13 Milliarden Euro erwirtschaftet. In 2015 wurden hier über 6700 Lehrlinge in 102 Berufen ausgebildet.

Das brandenburgische Handwerk lebt das europäische Prinzip seit langem. So organisieren etwa die Handwerkskammern für Auszubildende Praktikumsaufenthalte im europäischen Ausland. Für Ausbilder und Geschäftsführer regionaler Handwerksbetriebe werden Möglichkeiten geschaffen, an Bildungsreisen teilzunehmen und Kontakte zu ausländischen Betrieben zu knüpfen. Gleichzeitig werden Handwerksunternehmen aus dem europäischen Ausland in Brandenburg zum transnationalen Erfahrungsaustausch empfangen. Jugendliche, etwa aus den südeuropäischen Ländern mit hoher Jugendarbeitslosigkeit, werden in brandenburgischen Handwerksunternehmen ausgebildet.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Thieme“][vc_column_text]Nachfolgend das in Brüssel vom BHKT beschlossene Papier:

Positionspapier[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Am 28. September 2016 übergab Bundesbildungsministerin Prof. Dr. Johanna Wanka in Hennickendorf dem Bildungszentrum der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg  mehrere Förderbescheide in einem Gesamtumfang von rund als 1 Mio. EURO.

Die Ministerin überreichte dem Präsidenten Wolf-Harald Krüger, in Anwesenheit von Hans-Georg von der Marwitz (Bundestagsabgeordneter) und Landrat Gernot Schmidt, die Schecks für Investitionen. Wolf-Harald Krüger formulierte mit sichtlichem Stolz: „Unsere Bildungszentren leisten Ausbildung in modernen und zukunftsträchtigen Handwerksberufen auf höchstem Niveau. Wir vermitteln die notwendigen Kenntnisse, um die jungen Leute auf eine digitale Arbeitswelt vorzubereiten.“ Das Handwerk und die Gesellschaft benötigen qualifizierte, leistungsfähige Fachkräfte.

„Unsere duale Ausbildung ist ein Erfolgsmodell, das weltweit anerkannt ist. Entscheidenden Anteil an der Qualität der Ausbildung haben die Bildungszentren. Deswegen investiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in ihre Modernisierung. Einen Schwerpunkt legen wir auf den Ausbau der Digitalisierung. Mit der Berufsausbildung 4.0 machen wir Jugendliche fit für die sich wandelnde Arbeitswelt.“ sagte die Bundesministerin für Bildung und Forschung Prof. Dr. Johanna Wanka in Hennickendorf. Die zunehmende Digitalisierung der Ausbildung in Handwerksberufen vollzieht sich zum Beispiel im Kraftfahrzeugtechnikerhandwerk, im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk sowie in der Schweißtechnik.

Handwerkskammerpräsident Wolf-Harald Krüger zeigte sich erfreut, dass der Bund die duale Ausbildung im Handwerk auch in der Flüchtlingsfrage hoch anerkennt und auch fördert. Zwei Förderprojekte betreffen die gewünschte Berufsausbildung junger Flüchtlinge. Für deren berufliche Orientierung in Handwerksberufen werden knapp 350.000 Euro an das ostbrandenburgische Bildungszentrum ausgereicht. Bundesweit ist es Ziel der Handwerksorganisationen, mit Unterstützung der Bundesregierung ab August 2016 in den kommenden drei Jahren bis zu 10.000 jugendliche Migranten auszubilden.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg ergänzt die Förderung und Finanzierung mit Eigenmitteln, so dass in den kommenden  2 Jahren mehr als 1,3 Millionen Euro in die Zukunft handwerklicher Ausbildung investiert werden kann.[/vc_column_text][vcfastgallery_mosaic fg_type=“lightgallery“ fgm_height=“200″ fgm_allow=“true“ images=“53561,53559,53558,53556,53553,53552,53550,53547″][vc_column_text]Fotos: Leif Kuhnert[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Thieme“][/vc_column][/vc_row]

Dieser Inhalt ist passwortgeschützt. Um ihn anzuschauen, geben Sie bitte Ihr Passwort unten ein:

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Im Baubereich werden seit vielen Jahren zur Isolierung Dämmplatten aus Polystyrolschaum eingesetzt, z.B. im Bereich von Fassaden, Kellern, Dächern oder der Bodenplatte von Gebäuden. Bei Renovierungs- oder Abbrucharbeiten fallen diese Baumaterialen als Abfälle an und müssen dann ordnungsgemäß und schadlos entsorgt werden. Enthalten die Platten Schadstoffe wie Hexabromcyclododecan (Abkürzung: HBCD oder auch HBCDD) oder Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW) bzw. teilhalogenierte Fluorchlorkohlen-wasserstoffe (HFCKW), sind bei der Entsorgung die Vorschriften für gefährliche Abfälle zu beachten.

Welche verschiedenen Arten von Dämmplatten es gibt und wann genau diese als gefährlicher Abfall gelten, können Sie im nebenstehenden Merkblatt der SBB nachlesen. Zudem finden Sie dort ausführliche Erläuterungen zur Entsorgung.

Weitere Infos unter https://www.sbb-mbh.de/publikationen/merkblaetterleitfaeden/hbcd-merkblatt.html[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“pilz“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Merkblatt Entsorgung HBCD-Polystyrol-Dämmplatten 2016a[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Mit der großen Wende vollzog der Gasmonteur Burckhardt Lähme konsequent auch die kleinere Wende für sich und seine Familie. Hinter dem damals 38-Jährigen lagen über 20 Arbeitsjahre im Frankfurter Energiekombinat und beim HGS, dem Haushaltsgeräteservice. Der Einbau und die Reparatur von Gasgeräten waren sein Metier. So meldete er im März 1990 bei der Handwerkskammer sein Gewerbe an und ging zielbewusst seinen Weg in die Selbstständigkeit. Seine erste Werkstatt war ein Schuppen, der zu der großen Altbauwohnung gehörte, die er mit seiner Familie in der Bergstraße bewohnte. Und er meldete sich zum Meisterlehrgang an, den er 1995 erfolgreich abschloss.

Überhaupt war das Jahr 1995 für Burckhardt Lähme ein Höhepunkt. Denn neben dem Meisterbrief konnte er Ende des Jahres schräg gegenüber in der gleichen Straße noch ein neues, geräumiges Haus beziehen, das Raum für Wohnungen und Werkstatt umfasst.

Der Gas-, Heizungs- und Sanitärbetrieb ist fast ausschließlich in Frankfurt und Umgebung tätig. Im Vordergrund stehen Wartung und Reparatur vor allem von Junkersgeräten. Wie viele seiner Berufskollegen setzt der Handwerksmeister nicht auf ein großes Werbebugdet. Zufriedene Kunden und Mund-zu-Mund-Propaganda sorgen ständig für eine gute Auftragslage.

Für Burckhardt Lähme steht fest: Die Entscheidung für die Selbstständigkeit war in seinem Fall goldrichtig. „Ich würde es immer wieder so machen“, sagt er. Er würde es auch vielen, wenn auch nicht allen jungen Menschen heute empfehlen. Seine Frau Rita gibt zu bedenken, dass in all den zurückliegenden Jahren das Ausmaß der Bürokratie ständig zugenommen habe. Sie hätten es erlebt und sind damit fertiggeworden. Doch für einen Neueinsteiger sei es bestimmt schwer zu verkraften.

Der Meister hat insgesamt vier Lehrlinge ausgebildet. Leider sei keiner bei diesem Beruf geblieben. Vor Jahren habe er noch einmal einen Versuch unternommen, einen Lehrling zu bekommen. Aber trotz der Unterstützung durch die Handwerkskammer und die Arbeitsagentur habe er keinen Erfolg gehabt.

Burckhardt Lähme ist Mitbegründer der Innung der Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Frankfurt (Oder) und seit Jahren Kassenwart. Der Erfahrungsaustausch mit Berufskollegen, neueste Fachinformationen und das ständige Ringen um Qualitätsarbeit steht in der Innung obenan und ist für ihn unerlässlich. Dass sein Unternehmen mit den fünf Mitarbeitern weiterbestehen wird, ist für den langjährigen Unternehmer gewiss. Sein Sohn Sascha hat bereits vor zehn Jahren seinen Meister gemacht und ist seine rechte Hand.

Burckhardt Lähme baut auf Kontinuität und Beständigkeit. Er scheint in sich zu ruhen und macht einen vertrauenerweckenden Eindruck.  Und er schätzt die Leistungen der vorangegangenen Generationen. Davon zeugt auch sein Hobby: Er sammelt historische Gaszähler und Gaslampen, die einst Zierde einer jeden guten Stube waren. Oft hat er die alten Instrumente vor der Schrottpresse bewahrt und sachkundig aufpoliert. Der älteste Gaszähler stammt aus dem Jahr 1912, einer Zeit, in der die Elektrizität noch keinen Einzug in die Wohnhäuser gehalten hatte. Der vielleicht originellste Zähler ist der, bei dem man zuerst Münzen einwerfen musste, um erst dann sein Süppchen kochen zu können, genau das Richtige für die Sparfüchse von einst.[/vc_column_text][vc_gallery type=“image_grid“ images=“52394,52395,52396″ img_size=“large“][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_column_text]

Burckhardt Lähme Gas – Heizung – Sanitär

Bergstr. 50
15230 Frankfurt (Oder)
0335 6801008

[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-newspaper-o“]

Alle Portraits anzeigen

[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Am 24. September öffnet Max H. Zycha seine Werkstattscheune im schönen Beiersdorf für Besucher, um sein Handwerksprodukt „Nasenflöte“ vorzustellen.[/vc_column_text][vc_gallery interval=“3″ images=“53199,53202,53200,53201,53203,53204,53205,53206″ img_size=“medium“][vc_column_text]Er lädt auf seinen Hof nahe Bad Freienwalde, zwischen Tiefensee und Werneuchen an der B 158, herzlich ein.

Der geborene Grazer fertigt nicht nur das ungewöhnliche, aber wahnsinnig gut klingende und vielseitige kleine südamerikanische Musikinstrument, sondern bäckt auch den Kuchen für die Gäste am 24. September selbst und kredenzt den Kaffee. Die Besucher können sich mit ihrem Nachwuchs von 11 bis 17 Uhr in seiner Werkstattscheune umschauen und den Wildgarten und das ÖKO-Glashaus bestaunen.

Max Zycha fertigt die kleinen Flöten aus verschiedenen Holzarten, die mit der Nase gespielt werden. Dabei spielen der Mund und Rachenraum eine besondere Bedeutung. Das Prinzip dieser Nasenflöte wurde von Indios als Lockinstrument für die Vogeljagd verwendet. Der Ton entsteht wie bei einer Blockflöte (am Labium). Anders als bei der Blockflöte wird die Nasenflöte durch die Nase angeblasen und die Tonhöhe durch den Mund moduliert. Dabei ist der Mund der Resonanzraum, welcher stufenlos den Tonumfang mehrerer Oktaven ermöglicht.

Dies im wahrsten Sinnen zu erfahren und zu erspielen, sollte man sich zum Tag der offenen Musikwerkstatt aufmachen. „Im musikalischen Einsatz stellt die Nasenflöte ein vollwertiges Instrument dar. Außerdem kann man mit ihr unzählige Vogelstimmen nachahmen. Das Spiel ist schnell und leicht erlernbar, schon für Kinder ab 4 Jahren. Großen Spaß bereiten auch mehrstimmiges Ensemblespiel und Kanons etc.“, freut sich Zycha auf viele Besucher. Er wird den ganzen Tag mit Gästen verschiedene Lieder üben und hofft auf einen „vogelschwarmartigen“ Verlauf des Tages.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_message]

Tag der offenen Tür am 24. September 2016

[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-user“]Max Hartmud Zycha
www.nasenfloete.de
Taschenberg 18
16259 Beiersdorf
Mobil-Tel. +49 151 144 31352[/vc_message][/vc_column][/vc_row]