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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Seit nunmehr 18 Jahren unterstützt das Handwerk die KfW im Rahmen der jährlichen Umfrage zur Finanzierungssituation und seit 2017 zur Digitalisierung der Unternehmen. Seit mehreren Jahren beteiligt sich die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg  aktiv an der jährlichen KfW-Verbändeumfrage.
Das Thema Finanzierung und die Zusammenarbeit mit Banken sind bei der Führung eines Unternehmens von zentra­ler Bedeutung. Was in der betrieblichen Praxis gut läuft und wo es dabei hakt, sollte in dieser von der KfW und Wirt­schaftsverbänden durchgeführten Befragung ermittelt werden.
Eine Zusammenfassung der aktuellen Erhebung stellen wir Ihnen hiermit gern zur Verfügung.

Unternehmensbefragung 2019: Unternehmen in Deutschland gehen Digitalisierung in der Breite an

Die Unternehmen in Deutschland nehmen sich in der Breite des Themas Digitalisierung an. Knapp 66 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e} der Unternehmen plant in den kommenden zwei Jahren die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben fest ein. Dies ist das zentrale Ergebnis der Unternehmensbefragung 2019, die die KfW gemeinsam mit Spitzenverbänden sowie Fach- und Regionalverbänden der deutschen Wirtschaft durchgeführt hat. Gegenüber der Vorjahresbefragung ist dieser Anteil um 7 Prozentpunkte gestiegen. Im Vergleich zum Jahr 2017 nahm er um gut die Hälfte zu. In der aktuellen Befragung schließen 17 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e} die Durchführung von Digitalisierungsvorhaben in den kommenden zwei Jahren aus, ein Rückgang um 5 Prozentpunkte gegenüber dem Vorjahr.

Der Trend zur Durchführung von Digitalisierungsmaßnahmen ist über alle Unternehmensgrößen hinweg zu beobachten. Vorreiter sind große Firmen (über 50 Mio. EUR Umsatz), von denen 91 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e} Digitalisierungsvorhaben fest eingeplant haben. Mit 38,8 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e} verfolgen inzwischen aber auch zwei von fünf kleinen Betrieben (bis 1 Mio. EUR Jahresumsatz) entsprechende Vorhaben. Keinen Bedarf an Digitalisierung sehen aktuell nur noch 9 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e} der Unternehmen. Dieser Anteil hat sich gegenüber der Befragung von 2017 halbiert.

Die geplanten Digitalisierungsvorhaben finden sich in nahezu allen Unternehmensbereichen beinahe ähnlich häufig. An der Spitze der Nennungen steht mit 64 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e} der Vertrieb, gefolgt von Verwaltung und Materialwirtschaft (jeweils 58 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}) sowie der Leistungserstellung (z.B. Produktion) mit 57 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}. Allerdings sehen sich die Unternehmen bei der Digitalisierung häufiger Problemen gegenüber als noch in der Befragung vor zwei Jahren. Lag der Anteil der Unternehmen, der keine Probleme bei der Digitalisierung wahrnimmt, damals bei 21 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}, reduzierte er sich in der Zwischenzeit auf aktuell 13 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}.

Die fünf am häufigsten genannten Digitalisierungshemmnisse sind die Anforderung an Datensicherheit bzw. Datenschutz (46 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}), fehlende IT Kompetenzen im Unternehmen in Verbindung mit mangelnder Verfügbarkeit von IT-Fachkräften auf dem Markt (38 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}), Schwierigkeiten bei der Anpassung der Unternehmens- und Arbeitsorganisation (36 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}), Schwierigkeiten bei der Umstellung bestehender IT-Systeme (35 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}) und eine mangelnde Qualität der Internetverbindung (30 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}). Finanzierungsprobleme geben vor allem kleine Unternehmen als Digitalisierungshemmnis an. Mit 16 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e} nennen kleine Unternehmen (bis 1 Mio. EUR Jahresumsatz) Finanzierungsschwierigkeiten mehr als 4mal häufiger als große Unternehmen.

Zugang zu Krediten für Digitalisierungsprojekte schwieriger als für andere Investitionen

Die Unternehmensbefragung 2019 wurde zum 18. Mal unter Unternehmen aller Größenklassen, Wirtschaftszweige, Rechtsformen und Regionen durchgeführt. Die Digitalisierung wurde zum 3. Mal in der Erhebung thematisiert.

An der Erhebung nahmen knapp 1.300 Unternehmen aus 17 Spitzen-, Fach- und Regionalverbänden der Wirtschaft teil. Sie erfolgte im Zeitraum zwischen Mitte Dezember 2018 und Mitte März 2019.

Die ausführliche Auswertung Unternehmensbefragung 2019 finden Sie unter www.kfw.de/unternehmensbefragung  sowie im nebenstehenden Download.

Quelle: KfW , ZDH[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Unternehmensbefragung 2019 – Digitalisierung

Unternehmensbefragung 2019 – Kreditzugang[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Lage und Rahmenbedingungen des betrieblichen Standorts sind für Handwerksbetriebe ein zentraler wirtschaftlicher Erfolgsfaktor. Entscheidet der Standort doch bspw. über die Nähe zu potenziellen Kunden und Geschäftspartnern, die Anbindung an das Straßennetz oder die Verfügbarkeit schneller Internetverbindungen. Insbesondere in den Ballungsräumen wird das Flächenangebot zudem knapper – auch aufgrund konkurrierender Nutzungen. Die Folgen können eine Verdrängung der Betriebe an die Stadtränder oder Einschränkungen bei der Erweiterung des Geschäftsbetriebs aufgrund fehlender zusätzlicher Gewerbeflächen am Standort sein. In den ländlichen Räumen erschwert hingegen häufig die mangelnde infrastrukturelle Erschließung die Weiterentwicklung des Geschäftsbetriebs.

Um die Betroffenheit der Handwerksbetriebe von diesen Entwicklungen bewerten zu können, hat der ZDH im Zuge der Konjunkturberichterstattung für das erste Quartal 2019 gemeinsam mit 26 Handwerkskammerneine Umfrage zum Thema „Betriebsstandorte im Handwerk“ durchgeführt. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg beteiligte sich aktiv an dieser Sonderumfrage.

 

Die Umfrage beinhaltete  insgesamt 7 Fragen:

Die Umfrageergebnisse verdeutlichen, dass attraktive Gewerbeflächen insbesondere in den Ballungsgebieten knapper werden. Zudem gibt es Verdrängungstendenzen durch andere Gewerbetreibende oder Wohnbebauung und es fehlt an Erweiterungsmöglichkeiten um zu wachsen:

Der Bericht zur Auswertung der Sonderumfrage auf Bundesebene sowie eine kurze regionale Zusammenfassung  stellen wir Ihnen als Download auf diesen Seiten gern zur Verfügung.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Auswertung HWK FF

Auswertung ZDH[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_gallery interval=“3″ images=“81121,81122,81123,81124,81125,81126,81127″ img_size=“large“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zwei Richtlinien zur SCR-Katalysator-Nachrüstung von Handwerker-  und Lieferfahrzeugen veröffentlicht.

Zu unterscheiden sind die Richtlinie für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge vorwiegend Klasse N1, teils auch N2 mit 2,8 bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und die Richtlinie für schwere Handwerker- und Lieferfahrzeugen Klasse N2, teils auch N1 mit 3,5 bis 7,5 Tonnen.

Förderberechtigte sind Betriebe, deren Firmensitz in einer der aktuell 65 Städte, die 2017 im Jahresmittel die Grenzwerte (40 μg/m³) für Stickstoffdioxid überschritten haben, liegt, bzw. Betriebe, die in einem der angrenzenden Landkreise ansässig sind, können die Förderung in Anspruch nehmen. (Die Städte sind im Anhang der Förderrichtlinien aufgelistet.) Ebenfalls förderberechtigt sind Unternehmen aus anderen Regionen mit einem Auftragsvolumen von mehr als 25 Prozent in einer von Grenzwertüberschreitung betroffenen Stadt.

Die Förderquote ist abhängig von der Unternehmensgröße und beträgt höchstens 60 Prozent der Umrüstungskosten für kleine (40 Prozent für große und 50 Prozent für mittlere) Unternehmen. Für leichte Nutzfahrzeuge (2,8 – 3,5 t) sind dabei maximal Zuschüsse von höchstens 3.800 Euro pro Fahrzeug bei Anträgen bis zum 1. Mai 2019 und höchstens 3.000 Euro pro Fahrzeug bis zum 1. Juni 2019 möglich. Die maximale Fördersumme für die Umrüstung schwerer Nutzfahrzeuge wird auf 5.000 Euro pro Fahrzeug bis zum 1. Mai und 4.000 Euro pro Fahrzeug bis 1. Juni beschränkt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:

 

Quelle: ZDH im Januar 2019[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Am 1.1.2019 startet das neue Investitionsprogramm – „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (IEPEE)“ in der Wirtschaft. Maßnahmen können nunmehr auch per Zuschuss gefördert werden.

 

Die Bundesregierung hat sich mit der im Jahr 2017 veröffentlichten Förderstrategie vorgenommen, die Förderprogramme im Energieeffizienz und Wärmebereich zu vereinheitlichen und teilweise neu zu gestalten.

Das bisherige Abwärmeprogramm, das Förderprogramm hocheffiziente Querschnitts-technologien, Teile des Marktanreizprogramms (MAP), das Programm Klimaschonende Produktionsprozesse und STEP up! gehen nunmehr in einem neuen Investitionspro-gramm – „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (IEPEE) in der Wirtschaft“ auf.

Es startet am 1.1.2019. Ab diesem Zeitpunkt können in den entsprechenden Vorgängerprogrammen keine Anträge mehr gestellt werden.

Das Investitionsprogramm wird aus verschiedenen Modulen bestehen:

Der Anregung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, neben Zinsverbilligungen auch Zuschüsse als Förderinstrumente zu nutzen, wurde gefolgt: Künftig können die Maßnahmen auch durch eine reine BAFA-Zuschussförderung finanziert werden.

Zudem wird es im technologieoffenen Modul darüber hinaus für anspruchsvolle Investitionen in Energieeffizienz und in EE-Prozesswärme ein Wettbewerbsprogramm mit höherer Förderquote geben, ähnlich dem bisherigen Step Up!-Programm. Die Förderung solcher innovativen Maßnahmen kann weiterhin über den Verein Deutscher Ingenieure (VDI), der Projektträger ist, beantragt werden.

Insbesondere im Rahmen des technologieoffenen Moduls muss als Fördervoraussetzung ein Einsparkonzept erstellt werden. Die Erstellung eines solchen Konzeptes kann im Rahmen der BAFA-„Energieberatung im Mittelstand“ gefördert werden.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte zu Ihrer Vorabinformation den beigefügten Richtlinien-Entwürfen, die sich derzeit im administrativen Verfahren befinden und nach Zustimmung zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

 

Quelle: ZDH im Dezember 2018[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Richtlinie EnEff

Förderrichtlinie zum Wettbewerb EnEff[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Digitalisierung betrifft nicht mehr nur klassische IT -Unternehmen, sondern Unternehmen quer durch sämtliche Branchen und Sektoren. Trotzdem gilt es mehr denn je, die sich mit dem digitalen Wandel bietenden Chancen nicht zu verpassen.  IT-Sicherheit, Datenschutz und Datensicherheit werden immer wichtiger!

Anknüpfend an sechs erfolgreich durchgeführte IT-Sicherheitstage wurde am 13. September 2018 an der Technischen Hochschule Wildau den 7. IT-Sicherheitstag Mittelstand 2018 durchgeführt. Diese Fachkonferenz wurde gemeinsam mit weiteren Partnern aus Berlin und Brandenburg organisiert und richtete sich an kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Handwerk, der Industrie, dem Handel und an die öffentliche Verwaltung.

Nach Auswertung der Mitschnitte und Abstimmung mit den Organisatoren aus Brandenburg und Berlin wurde 5-minütige Zusammenfassung unter dem YouTube Kanal IT-Sicherheitstag Berlin Brandenburg eingestellt.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das neue Verpackungsgesetz löst ab dem 1. Januar 2019 die Verpackungsverordnung ab. Es betrifft alle Handwerksbetriebe die Waren verpacken und an Dritte weitergeben. Neu ist, dass alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei einem dualen System angemeldet werden müssen und der Hersteller (der Verpacker) bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert sein muss. Hierbei gibt es jedoch eine Ausnahme, die Serviceverpackung, wobei die Systembeteiligungspflicht auf den Verkäufer der Verpackungen übertragen werden kann.

Die Registrierung erfolgt über www.verpackungsregister.org. Die Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht  erfolgt ab der ersten Verpackung. Es gibt keine Schwellenmengen. Bei Nichteinhaltung der Pflichten erfolgt ein Vertriebsverbot, welches mit Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro geahndet wird.

Weitere wichtige Informationen finden Sie unter www.zdh.de/verpackungsgesetz. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie registrierungspflichtig sind, kontaktieren Sie uns, wir helfen gerne weiter.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]eMagazin[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das BMWi startet zum 1. Januar 2019 das überarbeitete Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“. Hiermit sollen vor allem Vorhaben zur Steigerung der innerbetrieblichen Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbaren Wärme-Technologien gefördert werden. Antragsberechtigt sind auch kleinere und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Neben einer Kreditlinie über die KfW gibt es alternativ eine Zuschussförderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle. Das Förderprogramm unterteilt sich in vier Module:

Modul 1: „Querschnittstechnologien, Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien“
Modul 2: „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software“
Modul 3: „Energiebezogene Optimierung von Analgen und Prozessen“
Modul 4: „Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen“

Näher Informationen zu den Förderinhalten erhalten Sie im nebenstehenden Download.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message]KfW-Information

KfW-Information Anlage[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Am 11.12.2018 findet in der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg eine Informationsveranstaltung für Handwerksunternehmen statt.

Auch in Zeiten voller Auftragsbücher sollte man aktuelle Entwicklungen im juristischen Bereich und aktuelle Förderinstrumente im Blick haben.

Die nächste Informationsveranstaltung wird  interessierten Unternehmerinnen und Unternehmern einen Überblick über ausgewählte Förderangebote vermitteln. Besonders unsere Landesförderbank ILB hat aktuell zu den Themen Investitionen, Digitalisierung, Energieeffizienz, Fachkräftesicherung und Qualifizierung eine Vielzahl von interessanten Fördermöglichkeiten im Angebot. Außerdem wird zu rechtlichen Neuerungen im Mängelgewährleistungs- und Bauvertragsrecht, zum Verbraucherwiderrufsrecht sowie bezüglich der Informationspflicht zur Verbraucherstreitschlichtung informiert.

Nutzen Sie die Möglichkeit, sich zu informieren und mit den Referenten der ILB und Ihrer Handwerkskammer ins Gespräch zu kommen.

Die Veranstaltung  findet am 11.12.2018 von 15.00 Uhr bis ca. 17.00 Uhr in den Konferenzräumen des HWK-Bildungszentrums, Spiekerstraße 11 in 15230 Frankfurt (Oder), statt.

Informationen und Anmeldung unter nebenstehendem Kontakt.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“rüdiger schulz“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Demografische und gesellschaftliche Entwicklungen, wie bspw. die zunehmende Studierneigung der Schulabgänger, erschweren zunehmend die Suche der Handwerksbetriebe nach Auszubildenden und Fachkräften. Hinzu kommt die aktuell sehr gute Konjunktur in Deutschland, die zu einer anhaltend hohen Nachfrage nach Fachkräften durch die Wirtschaft führt.

Viele Handwerksbetriebe haben bereits vielfältige Maßnahmen umgesetzt, um ihre Attraktivität als Arbeitgeber für Auszubildende und Fachkräfte zu erhöhen. Um einen Überblick über diese Maßnahmen und deren Erfolg zu gewinnen, hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks gemeinsam mit vielen Handwerkskammern diese Umfrage durchführt.

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg beteiligte sich im Herbst 2018 aktiv an dieser Sonderumfrage.  Die Ergebnisse auf Kammerebene stellen wir Ihnen gern auf diesen Seiten zur Verfügung. Die Umfrageergebnisse bilden eine wichtige Grundlage zur Erstellung von Handlungsempfehlungen für die Handwerksbetriebe beim Werben um Auszubildende und Fachkräfte.

Die Umfrage beinhaltete  insgesamt 5 Fragen:

 

Die Umfrageergebnisse verdeutlichen, dass die Engpässe bei der Fachkräfteverfügbarkeit inzwischen viele Handwerksbetriebe vor große Herausforderungen bei der Personalsuche stellen. Die Betriebe unternehmen vielfältige Anstrengungen, um sich als attraktiver Arbeitgeber zu positionieren, sind damit allerdings nicht immer erfolgreich:

Den Bericht zur Auswertung der Sonderumfrage auf Bundesebene sowie eine kurze regionale Zusammenfassung  stellen wir Ihnen als Download auf diesen Seiten zur Verfügung.

Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen recht herzlich.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Auswertung

ZDH-Auswertung[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_gallery interval=“3″ images=“78471,78472,78473,78474″ img_size=“large“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Seminar „Leistungserbringung deutscher Unternehmen in Polen. Praktische Tipps zu Unternehmensgründung, Steuern und Rechnungslegung“

Polen bietet deutschen Unternehmen interessante Absatz- und Zulieferpotenziale. Das Land zeichnet sich durch ein stabiles Wirtschaftswachstum, eine breit gefächerte Industrie und die günstige geografische Lage aus. Vor allem für Brandenburger Unternehmen zahlt sich die Grenznähe aus. Dazu kommt der wachsende Absatzmarkt für Leistungen unter der Marke „Made in Germany“ – deutsche Qualität wird in Polen sehr geschätzt.

Wie Sie Ihre Chance im Nachbarland wahrnehmen können, hängt nicht nur von Ihrem Angebot ab, sondern auch davon, wie Sie sich auf dem polnischen Markt bewegen können. Sie erhalten einen Auftrag in Polen – aber damit beginnen die Fragen:

Antworten auf diese und viele anderen Fragestellungen möchten wir Ihnen in unserem Seminar

am 07. November 2018 in der Zeit von 9.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
im STIC Strausberg, Garzauer Chaussee 1, 15344 Strausberg

näher bringen. Als Referenten konnten wir Roland Fedorczyk, Leiter Bereich Recht und Steuern bei der AHK Warschau, Roy Heynlein, GETSIX Poznan, Steuerberatung / Buchhaltung / Consulting und RA Christoph Garschynski von der Rechtsanwaltskanzlei BSJP Brockhuis Jurczak Prusak Sp gewinnen. Partner der Veranstaltung sind das Service- und BeratungsCentrum Strausberg und die Handwerkskammer Frankfurt (Oder).

Nähere Information zum Inhalt des Seminares und zu den Referenten finden Sie hier: Seminarprogramm

 

Bitte melden Sie sich online unter: http://ihk-obb.de/polen bis zum 30. Oktober 2018 an.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“plonski“][/vc_column][/vc_row]