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Bewerbung für das Speed Dating bis zum 6. September möglich
Wer überzeugt, erhält umfassende Begleitung durch Business Angels

Auf den 31. Deutschen Gründer- und Unternehmertagen (deGUT) können Start-ups am 10. Oktober, dem zweiten Messetag, ihr Geschäftskonzept Business Angels und dem Messepublikum vorstellen. Genau acht Minuten haben die Gründerinnen und Gründer Zeit, um mit ihrer Geschäftsidee zu überzeugen. Die besten Konzepte erhalten ein Coaching zur Weiterentwicklung der Idee bzw. des Unternehmens.

Noch bis zum 6. September können sich junge Unternehmen unter www.degut.de für die Aktion bewerben. Aus allen Bewerbungen wählt der BACB fünf Start-ups aus, die sich auf der deGUT am zweiten Messetag präsentieren. Die überzeugendsten drei Auftritte beziehungsweise Start-ups gewinnen eine professionelle Begleitung durch Business Angels.
Das Format wird in Kooperation mit dem Business Angels Club Berlin-Brandenburg e. V. (BACB) veranstaltet. Dirk Maass, Projektleiter der deGUT des Landes Berlin, über die fruchtbare Zusammenarbeit: „Das SpeedDating am Stand der Business Angels ist ein fester Bestandteil der Messe geworden. Die Pitches der ausgewählten Teams sind nicht nur für die Business Angels, sondern auch für das Publikum immer wieder inspirierend. Die Kontakte und Erfahrungen der Business Angels werden die Teams auch in diesem Jahr wieder entscheidend voranbringen. Wir freuen uns, die erfolgreiche Kooperation mit dem BACB fortzuführen.“
„Das SpeedDating auf der deGUT ist eine gute Präsentationsform, in der die fünf von Business Angels ausgewählten Start-ups ihre Geschäftsideen kurz und bündig erläutern“ so Hwie Kwee, Vorstandsmitglied des BACB und im Vorstand insbesondere für die internationale Ausrichtung des Clubs zuständig. „Die anwesenden Business Angels und das Publikum können direkt auf die präsentierten Ideen reagieren, und die unterschiedlichen Ansichten und Erfahrungen geben oft unmittelbar ganz neue Impulse für eine Modifizierung der Geschäftsidee! Wir unterstützen die Projekte durch unsere Kompetenzen und Erfahrungen, durch die man letztendlich auch sinnvolle Joint Ventures entstehen lassen kann“, so Hwie Kwee weiter.

„Wir haben vor unserer Finanzierungsrunde versucht, mit möglichst vielen potentiellen Supportern ins Gespräch zu kommen, so haben wir vom SpeedDating am Messestand der Business Angels Berlin erfahren und dort unsere Geschäftsidee präsentiert“ sagt Max Kerstin, Geschäftsführer der room.me aus Berlin und San Francisco. „Hier haben wir Business Angel Martina Zweiniger kennen- und in unserer intensiven Zusammenarbeit schätzen gelernt. Wir sind stolz darauf, sie in unserem Team zu haben, denn sie ist eine echte Stütze, um unsere Unternehmenskultur und Strategie weiterzubringen.“ Martina Zweiniger dazu: „Als ich den Pitch von room.me im SpeedDating 2014 erlebt habe, war ich von den Gründern Max und Wilko beeindruckt. Sie brennen für ihr Unternehmen und ihr Produkt und sie arbeiten hart daran. Mit großer Freude habe ich dem Team mein Vertrauen ausgesprochen und auch in das Unternehmen investiert.“

Die Jobino UG besuchte den Messestand der Angels und sprach dort mit Business Angel Andreas Wolkau. Geschäftsführer Fabian Henze über seine Erfahrungen: „Auf der deGUT 2014 lernten wir den BACB kennen. Seitdem dienen uns die Business Angels des Clubs als Sparringspartner und bieten uns Unterstützung in verschiedensten Bereichen. Ihr Input in Sachen Finanzen, Marketing, Vertrieb und Präsentationsoptimierung bringt uns stark voran und hilft dabei, uns selbst und unser Produkt stetig zu verbessern. Auch die Einbeziehung von Netzwerkkontakten wissen wir sehr zu schätzen. Und das alles kostenlos und ohne Unternehmensanteile abgeben zu müssen.“

Über die deGUT:
Die 31. Deutschen Gründer- und Unternehmertage (deGUT) finden am 9. und 10. Oktober 2015 statt. Es werden mehr als 6.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu dieser wichtigen Messe rund um Existenzgründung und Unternehmertum auf dem ehemaligen Berliner Flughafen Tempelhof erwartet. Ca. 130 Aussteller und das kostenlose Seminar- und Workshop-Programm bieten den Messebesucherinnen und -besuchern an zwei Tagen fundiertes Wissen und Beratung sowie intensive Kontakte zu Gleichgesinnten, Förderern und Mentoren. Veranstaltet wird die deGUT von der Investitionsbank Berlin (IBB) und der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB). Gefördert wird die Messe von der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung des Landes Berlin und dem Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg aus Mitteln der Länder und des Europäischen Sozialfonds. Schirmherr ist der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel.

Pressekontakt:
Carmen Vallero, deGUT-Pressebüro, Friedrich-Ebert-Straße 91, 14467 Potsdam
Tel.: 0331/231 890-20 E-Mail: presse@degut.de, www.degut.de

 

 

Vor einem Jahr trat das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in Kraft.
Dazu erklärt der Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH), Holger Schwannecke:

„Das Handwerk zieht eine positive Ein-Jahres-Bilanz: Die Zahlungsmoral privater Kunden ist gestiegen. Laut Creditreform erhalten 88,8 Prozent aller Handwerksbetriebe ihr Geld innerhalb von 30 Tagen (2014: 87,2 Prozent). Die Betriebe melden daher eine verbesserte Liquidität. Das stärkt ihre Planungssicherheit. Der Beschluss des Bundestages, schlechter Zahlungsmoral einen Riegel vorzuschieben und strengere Regelungen für säumige Schuldner einzuführen, bringt Erfolg. Die Absicht der Europäischen Kommission, die Zahlungsverzugs-Richtlinie zu überarbeiten, ist deshalb aus deutscher Sicht nicht erforderlich.“

 

Ein Versicherter kann in begründeten Fällen von seiner gesetzlichen Krankenversicherung Auskunft darüber verlangen, ob sein Arbeitgeber für ihn die Sozialversicherungsbeiträge ordnungsgemäß entrichtet hat. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall erfuhr eine Frau aus dem Landkreis Limburg-Weilburg von früheren Arbeitskollegen, dass ihre ehemalige Arbeitgeberin Beiträge zu den Sozialversicherungen nicht gezahlt haben solle. Sie wollte deshalb von ihrer Krankenkasse – der zuständigen Einzugsstelle – wissen, ob dies auch in ihrem Fall so sei. Die Krankenkasse verweigerte jedoch die Auskunft. Es handele sich um Sozialdaten der Arbeitgeberin, die ohne deren Einwilligung nicht an Versicherte übermittelt werden dürften.
Versicherte haben Auskunftsanspruch über Beitragszahlungen des Arbeitgebers
Die Richter des Hessischen Landessozialgerichts gaben der Frau Recht. Versicherte hätten einen gesetzlichen Anspruch  auf Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Sozialdaten. Dies konkretisiere das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Die Krankenkasse müsse daher einen bei ihr versicherten Arbeitnehmer darüber informieren, ob dessen Arbeitgeber für ihn Beiträge zur Sozialversicherung entrichtet habe. Bei diesen Informationen handele es sich um sogenannte Sozialdaten auch des Versicherten.
Der Arbeitgeber sei zwar allein verpflichtet, die Beiträge zu zahlen. Der Arbeitnehmeranteil an den Beiträgen werde jedoch aus dem Vermögen des Arbeitnehmers erbracht. Schützenswerte Geheimhaltungsinteressen des Arbeitgebers, die einer Auskunftserteilung entgegenstünden, lägen zudem nicht vor.