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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Um aktuelle Informationen zum Fahrzeugbestand und dessen Modernisierung bzw. Umstellung auf klimafreundlichere Antriebskonzepte sowie einen Überblick über Belastungen durch die derzeitigen verkehrspolitischen Rahmenbedingungen aus Sicht der Handwerksbetriebe zu erhalten, hat der ZDH im Zuge der Konjunkturberichterstattung für das erste Quartal 2020 gemeinsam mit 26 Handwerkskammern eine Umfrage zum Thema „Fahrzeuge und Mobilität im Handwerk“ durchgeführt. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg beteiligte sich aktiv an dieser Sonderumfrage.
Die Umfrage beinhaltete  insgesamt 9 Fragen:

Verkehrspolitische Themen haben in den letzten Jahren massiv an Bedeutung für das Handwerk gewonnen. Die langjährige Debatte über Diesel und Luftreinhaltung geht aktuell zunehmend in eine grundsätzliche Diskussion über neue Verkehrskonzepte in Städten und Gemeinden über. Das Handwerk muss sich hier frühzeitig einbringen, da eine Mobilität durch mögliche Streckensperrungen, Verbrennerverbote oder autofreie Bereiche massiv gefährdet ist.

Mit dieser Umfrage wurden aktuelle Informationen zum Fahrzeugbestand, der Nutzung klimafreundlicher Antriebskonzepte sowie zu Belastungen durch die derzeitigen verkehrspolitischen Rahmenbedingungen gewonnen:

Den Bericht zur Auswertung der Sonderumfrage auf Bundesebene sowie eine kurze regionale Zusammenfassung  stellen wir Ihnen als Download gern auf diesen Seiten gern zur Verfügung.

Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen recht herzlich.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Auswertung HWK FF

ZDH-Auswertung[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_single_image image=“113920″ img_size=“medium“ onclick=“img_link_large“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Lage und Rahmenbedingungen des betrieblichen Standorts sind für Handwerksbetriebe ein zentraler wirtschaftlicher Erfolgsfaktor. Entscheidet der Standort doch bspw. über die Nähe zu potenziellen Kunden und Geschäftspartnern, die Anbindung an das Straßennetz oder die Verfügbarkeit schneller Internetverbindungen. Insbesondere in den Ballungsräumen wird das Flächenangebot zudem knapper – auch aufgrund konkurrierender Nutzungen. Die Folgen können eine Verdrängung der Betriebe an die Stadtränder oder Einschränkungen bei der Erweiterung des Geschäftsbetriebs aufgrund fehlender zusätzlicher Gewerbeflächen am Standort sein. In den ländlichen Räumen erschwert hingegen häufig die mangelnde infrastrukturelle Erschließung die Weiterentwicklung des Geschäftsbetriebs.

Um die Betroffenheit der Handwerksbetriebe von diesen Entwicklungen bewerten zu können, hat der ZDH im Zuge der Konjunkturberichterstattung für das erste Quartal 2019 gemeinsam mit 26 Handwerkskammerneine Umfrage zum Thema „Betriebsstandorte im Handwerk“ durchgeführt. Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg beteiligte sich aktiv an dieser Sonderumfrage.

 

Die Umfrage beinhaltete  insgesamt 7 Fragen:

Die Umfrageergebnisse verdeutlichen, dass attraktive Gewerbeflächen insbesondere in den Ballungsgebieten knapper werden. Zudem gibt es Verdrängungstendenzen durch andere Gewerbetreibende oder Wohnbebauung und es fehlt an Erweiterungsmöglichkeiten um zu wachsen:

Der Bericht zur Auswertung der Sonderumfrage auf Bundesebene sowie eine kurze regionale Zusammenfassung  stellen wir Ihnen als Download auf diesen Seiten gern zur Verfügung.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Auswertung HWK FF

Auswertung ZDH[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_gallery interval=“3″ images=“81121,81122,81123,81124,81125,81126,81127″ img_size=“large“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Frauen sind als Unternehmensnachfolgerinnen nach wie vor unterrepräsentiert. Unter dem Motto „Nachfolge ist weiblich!“ möchten die Akteurinnen und Akteure des Aktionstages daher die Unternehmensnachfolge durch Frauen deutschlandweit bekannt machen und voranbringen.
Der Nationale Aktionstag zur Unternehmensnachfolge durch Frauen findet jedes Jahr am 21. Juni statt.

In allen Regionen Deutschlands steht nachfolgeinteressierten Frauen an diesem Tag ein vielfältiges Veranstaltungsprogramm zur Verfügung: von Beratungsgesprächen, (Telefon-)Sprechtagen, Meet-Ups, Workshops und Seminaren für potenzielle Nachfolgerinnen und Expertinnen und Experten, Ausstellungen und Podiumsdiskussionen mit erfolgreichen Nachfolgerinnen bis hin zu Pressegesprächen und Medienkooperationen u.v.m.. Darüber hinaus steht ein überregionales bga-Expertinnen-/Expertentelefon zur Verfügung.

Die Federführung für die Nationalen Aktionstage liegt beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und beim Bundesministerium Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Akteurinnen und Akteure des Nationalen Aktionstages sind die Mitglieder der Task Force sowie zahlreiche Expertinnen/Experten aus dem Bereich Unternehmensnachfolge. Dazu gehören das Institut für Freie Berufe, der DEHOGA, die Kammern und kommunalen Wirtschaftsförderungen, die Kontaktstellen Frau und Beruf, Technologiezentren, bga-Regionalverantwortliche sowie Banken und Unternehmensberatungen. Seit dem 1. Nationalen Aktionstag 2008 haben über 700 Veranstaltungen und Aktionen stattgefunden, die die vielfältigen Chancen, die eine stärkere Einbeziehung von Frauen in der Unternehmensnachfolge mit sich bringen, zeigen.

Der Nationale Aktionstag spricht insbesondere drei Zielgruppen an:

 

Quelle: https://www.existenzgruenderinnen.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_single_image image=“78831″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Kfz-Steuerbescheide des Zoll verändern steuerliche Einstufung von Handwerksfahrzeugen von Lkw zu Pkw. Hinweis auf Einspruchsmöglichkeit.

Seit Ende Dezember 2018 häufen sich Fälle, in denen Fahrzeuge von Handwerksbetrieben, die zulassungsrechtlich als „Lkw“ gelten und bislang auch steuerrechtlich wie ein Nutzfahrzeuge behandelt wurden, durch die Zollbehörden in Hinblick auf die Kraftfahrzeugsteuer als „Pkw“ eingestuft werden. Mit der Neueinstufung verbunden sind teils jährliche Zusatzlasten von mehreren Hundert Euro pro Fahrzeug.

Hintergrund dieser Entwicklung ist das Bestreben der Zollbehörden, insbesondere so-genannte (meist privat genutzte) „Pick Ups“ neu zu bewerten. Dies erfolgt mit Verweis auf die Regelung in § 18 Abs. 12 Kraftfahrzeugsteuergesetz, wonach von der zulassungsrechtlichen Einordnung als Lkw im Steuerrecht abzuweichen ist, wenn die Prägung des Fahrzeugs durch Personenbeförderung überwiegt und die Einstufung als Pkw zu einer höheren Steuerbelastung führt. Ein Fahrzeug der Fahrzeugklasse N1 (leichtes Nutzfahrzeug) dient nach der Verwaltungsauffassung dann überwiegend der Personenbeförderung, wenn es über drei bis acht Sitzplätze – ausgenommen Fahrersitz – verfügt und die zur Personenbeförderung dienende Bodenfläche mehr als die Hälfte der gesamten Nutzfläche des Fahrzeugs beträgt.

Auch die Rechtsprechung hat diesbezüglich schon länger argumentiert, dass nicht zu-letzt aus ökologischen Gründen eine Besteuerung solcher Fahrzeuge mit der höheren Pkw-Steuer vorzunehmen sei.

Dieses Bestreben wirkt sich jedoch zunehmend auch auf klassische Nutzfahrzeuge im Handwerk aus, insbesondere aktuell auf Pritschenwagen mit Doppelkabinen. Schon früher gab es – je nach Handhabung durch die Länder – vereinzelt solche Fälle, bei denen der Nachweis erbracht werden sollte, dass die Fläche der Personenkabinen nicht dominiert.

Seit 2014 ist der Bund für die Kraftfahrzeugsteuer zuständig. Seit Ende 2018 werden von den Zollbehörden die von den Zulassungsbehörden automatisiert gemeldeten Daten über die Anzahl der Sitzplätze zur Umsetzung des § 18 Abs. 12 KraftStG genutzt und auf dieser Basis Neueinstufungen vorgenommen und geänderte Kfz-Steuerbescheide verschickt. In diesem automatisierten Verfahren wird jedoch das Verhältnis der Flächen, wie oben dargestellt, außer Acht gelassen, da dies nur im Wege der Einzelfallprüfung möglich ist.

Der ZDH rät deshalb in diesen Fällen dazu, gegen den geänderten Kfz-Steuerbescheid Einspruch bei der Zollbehörde einzulegen und sowohl die Anzahl der Sitzplätze als auch die Flächenaufteilung des eigenen Fahrzeugs zu überprüfen. Die Einspruchsfrist beträgt vier Wochen nach Erhalt des Bescheides. Das Einspruchsverfahren vor der Zollbehörde ist kostenfrei. Gegebenenfalls kann der Einspruch zurückgenommen werden.

Der ZDH (Abt. Wirtschaft, Energie, Umwelt und Abt. Steuerpolitik) sammelt aktuelle entsprechende Fälle und wird in Kürze mit dem BMF in Kontakt treten, um hier eine handwerksgerechte Lösung zu erreichen.

 

Quelle: ZDH im Januar 2019[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat zwei Richtlinien zur SCR-Katalysator-Nachrüstung von Handwerker-  und Lieferfahrzeugen veröffentlicht.

Zu unterscheiden sind die Richtlinie für leichte Handwerker- und Lieferfahrzeuge vorwiegend Klasse N1, teils auch N2 mit 2,8 bis 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht und die Richtlinie für schwere Handwerker- und Lieferfahrzeugen Klasse N2, teils auch N1 mit 3,5 bis 7,5 Tonnen.

Förderberechtigte sind Betriebe, deren Firmensitz in einer der aktuell 65 Städte, die 2017 im Jahresmittel die Grenzwerte (40 μg/m³) für Stickstoffdioxid überschritten haben, liegt, bzw. Betriebe, die in einem der angrenzenden Landkreise ansässig sind, können die Förderung in Anspruch nehmen. (Die Städte sind im Anhang der Förderrichtlinien aufgelistet.) Ebenfalls förderberechtigt sind Unternehmen aus anderen Regionen mit einem Auftragsvolumen von mehr als 25 Prozent in einer von Grenzwertüberschreitung betroffenen Stadt.

Die Förderquote ist abhängig von der Unternehmensgröße und beträgt höchstens 60 Prozent der Umrüstungskosten für kleine (40 Prozent für große und 50 Prozent für mittlere) Unternehmen. Für leichte Nutzfahrzeuge (2,8 – 3,5 t) sind dabei maximal Zuschüsse von höchstens 3.800 Euro pro Fahrzeug bei Anträgen bis zum 1. Mai 2019 und höchstens 3.000 Euro pro Fahrzeug bis zum 1. Juni 2019 möglich. Die maximale Fördersumme für die Umrüstung schwerer Nutzfahrzeuge wird auf 5.000 Euro pro Fahrzeug bis zum 1. Mai und 4.000 Euro pro Fahrzeug bis 1. Juni beschränkt.

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:

 

Quelle: ZDH im Januar 2019[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) bietet mit dem neuen Förderprogramm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit“ zukünftig ein einfacheres Fördermodell für Unternehmen. Das Förderprogramm ist am 1. Januar 2019 in Kraft getreten. Unternehmen aller Branchen und Größen sowie Stadtwerke und Energiedienstleister können Förderanträge stellen.

Gefördert wird die  Nutzung hocheffizienter Querschnittstechnologien, die Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien und der Erwerb und die Installation von Mess-, Steuer-, Sensorik- und Regelungstechnik sowie Energiemanagement-Software. Zudem werden unternehmensindividuelle Maßnahmen, die zur energiebezogenen Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen beitragen, gefördert. Neu ist auch, dass Unternehmen Förderung für mehrere Effizienzmaßnahmen gebündelt in einem Förderantrag stellen können.

Weitere Informationen zum neuen Programm sind auf der Internetseite von „Deutschland macht´s effizient“ zu finden.

Quelle: ZDH im Januar 2019[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Zuschussförderung zur Barrierereduzierung

Bereits ab August 2018 können private Eigentümer und Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung bis 6.250 Euro je Wohnung im KfW-Zuschussportal beantragen.

Mit Inkrafttreten des Bundeshaushaltsgesetzes 2018 stellt das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) für die Barrierereduzierung Mittel in Höhe von 75 Mio. EUR zur Verfügung. Zuschussanträge für Maßnahmen zum Einbruchschutz können weiterhin gestellt werden.
Kredite können ebenfalls weiter über die Finanzierungspartner beantragt werden.

Fragen beantwortet das KfW-Infocenter Wohnwirtschaft von Montag bis Freitag (08:00 – 18:00 Uhr) unter der kostenfreien Rufnummer: 0800 539 9002.

Weitere Informationen zu KfW-Produkt „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss 455-B“ finden Sie hier.

 

Quelle: ZDH im Dezember 2018[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Am 1.1.2019 startet das neue Investitionsprogramm – „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (IEPEE)“ in der Wirtschaft. Maßnahmen können nunmehr auch per Zuschuss gefördert werden.

 

Die Bundesregierung hat sich mit der im Jahr 2017 veröffentlichten Förderstrategie vorgenommen, die Förderprogramme im Energieeffizienz und Wärmebereich zu vereinheitlichen und teilweise neu zu gestalten.

Das bisherige Abwärmeprogramm, das Förderprogramm hocheffiziente Querschnitts-technologien, Teile des Marktanreizprogramms (MAP), das Programm Klimaschonende Produktionsprozesse und STEP up! gehen nunmehr in einem neuen Investitionspro-gramm – „Energieeffizienz und Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (IEPEE) in der Wirtschaft“ auf.

Es startet am 1.1.2019. Ab diesem Zeitpunkt können in den entsprechenden Vorgängerprogrammen keine Anträge mehr gestellt werden.

Das Investitionsprogramm wird aus verschiedenen Modulen bestehen:

Der Anregung des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, neben Zinsverbilligungen auch Zuschüsse als Förderinstrumente zu nutzen, wurde gefolgt: Künftig können die Maßnahmen auch durch eine reine BAFA-Zuschussförderung finanziert werden.

Zudem wird es im technologieoffenen Modul darüber hinaus für anspruchsvolle Investitionen in Energieeffizienz und in EE-Prozesswärme ein Wettbewerbsprogramm mit höherer Förderquote geben, ähnlich dem bisherigen Step Up!-Programm. Die Förderung solcher innovativen Maßnahmen kann weiterhin über den Verein Deutscher Ingenieure (VDI), der Projektträger ist, beantragt werden.

Insbesondere im Rahmen des technologieoffenen Moduls muss als Fördervoraussetzung ein Einsparkonzept erstellt werden. Die Erstellung eines solchen Konzeptes kann im Rahmen der BAFA-„Energieberatung im Mittelstand“ gefördert werden.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte zu Ihrer Vorabinformation den beigefügten Richtlinien-Entwürfen, die sich derzeit im administrativen Verfahren befinden und nach Zustimmung zeitnah im Bundesanzeiger veröffentlicht werden.

 

Quelle: ZDH im Dezember 2018[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Richtlinie EnEff

Förderrichtlinie zum Wettbewerb EnEff[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Digitalisierung betrifft nicht mehr nur klassische IT -Unternehmen, sondern Unternehmen quer durch sämtliche Branchen und Sektoren. Trotzdem gilt es mehr denn je, die sich mit dem digitalen Wandel bietenden Chancen nicht zu verpassen.  IT-Sicherheit, Datenschutz und Datensicherheit werden immer wichtiger!

Anknüpfend an sechs erfolgreich durchgeführte IT-Sicherheitstage wurde am 13. September 2018 an der Technischen Hochschule Wildau den 7. IT-Sicherheitstag Mittelstand 2018 durchgeführt. Diese Fachkonferenz wurde gemeinsam mit weiteren Partnern aus Berlin und Brandenburg organisiert und richtete sich an kleine und mittelständische Unternehmen aus dem Handwerk, der Industrie, dem Handel und an die öffentliche Verwaltung.

Nach Auswertung der Mitschnitte und Abstimmung mit den Organisatoren aus Brandenburg und Berlin wurde 5-minütige Zusammenfassung unter dem YouTube Kanal IT-Sicherheitstag Berlin Brandenburg eingestellt.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“klohs“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Das neue Verpackungsgesetz löst ab dem 1. Januar 2019 die Verpackungsverordnung ab. Es betrifft alle Handwerksbetriebe die Waren verpacken und an Dritte weitergeben. Neu ist, dass alle systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei einem dualen System angemeldet werden müssen und der Hersteller (der Verpacker) bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert sein muss. Hierbei gibt es jedoch eine Ausnahme, die Serviceverpackung, wobei die Systembeteiligungspflicht auf den Verkäufer der Verpackungen übertragen werden kann.

Die Registrierung erfolgt über www.verpackungsregister.org. Die Registrierungs- und Systembeteiligungspflicht  erfolgt ab der ersten Verpackung. Es gibt keine Schwellenmengen. Bei Nichteinhaltung der Pflichten erfolgt ein Vertriebsverbot, welches mit Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro geahndet wird.

Weitere wichtige Informationen finden Sie unter www.zdh.de/verpackungsgesetz. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie registrierungspflichtig sind, kontaktieren Sie uns, wir helfen gerne weiter.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]eMagazin[/vc_message][/vc_column][/vc_row]