TEST

Die Regierung hat bei der Überbrückungshilfe III, die noch nicht beantragt werden kann, nachgebessert: Über­brückungs­hil­fe ver­ein­facht und ver­bes­sert

Auch Friseurunternehmen können diese Förderung nutzen. Betriebe, die im Vergleich zum Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent erlitten haben und keinen Zugang zur November-/Dezemberhilfe hatten, sind antragsberechtigt. Die Überbrückungshilfe III ersetzt anteilig bis zu 90% Fixkosten  https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Schlaglichter/Corona-Schutzschild/2021-01-19-ueberbrueckungshilfe-verbessert.html

Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 und ist gestaffelt:

Um das Verfahren möglichst unbürokratisch und einfach auszugestalten, gibt es einen Musterkatalog fixer Kosten, die berücksichtigt werden können: insbesondere Mieten und Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben sowie Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen, Zinsaufwendungen, Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von 50 Prozent, der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, etc.

Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert. Schließlich können bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten gefördert werden sowie Marketing- und Werbekosten.Corona-Dezemberhilfe

Mit der außerordentlichen Wirtschaftshilfe können diejenigen Betroffenen, die nach den November-Schließungen auch im Dezember weiterhin von Schließungen direkt oder indirekt betroffen sind auch im Dezember Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 als Beitrag zum Ausgleich der erlittenen Schäden erhalten. Auch bei der außerordentlichen Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember gibt es die Möglichkeit für Abschlagszahlungen. Erste Abschlagszahlungen werden voraussichtlich Anfang Januar fließen. Abschlagszahlungen werden bis zu einer Höhe von maximal 50.000 Euro gewährt; Soloselbständige können im eigenen Namen Anträge bis maximal 5.000 Euro stellen. Die Antragstellung durch Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer erfolgt wiederum über die bundesweit einheitliche Plattform:  www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.Die außerordentliche Wirtschaftshilfe für den Monat Dezember nochmal im Überblick

Die Antragsfristen der aktuellen Corona-Hilfen wurden angepasst:

Die Überbrückungshilfe II kann nun bis 31.03.2021 beantragt werden.

Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich am Rückgang des Umsatzes im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 und ist gestaffelt:

Um das Verfahren möglichst unbürokratisch und einfach auszugestalten, gibt es einen Musterkatalog fixer Kosten, die berücksichtigt werden können: insbesondere Mieten und Pachten, Grundsteuern, Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben sowie Mietkosten für Fahrzeuge und Maschinen, Zinsaufwendungen, Abschreibungen auf Wirtschaftsgüter bis zu einer Höhe von 50 Prozent, der Finanzierungskostenanteil von Leasingraten, Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, etc.

Personalaufwendungen, die nicht von Kurzarbeitergeld erfasst sind, werden pauschal mit 20 Prozent der Fixkosten gefördert. Schließlich können bauliche Maßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten gefördert werden sowie Marketing- und Werbekosten.

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Für Betriebe, die aufgrund der Corona-bedingten Einschränkungen und Schließungen im Dezember 2020 von Arbeitsausfall betroffen sind, hat die Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder) auf ihrer Website einige aktuelle Hinweise veröffentlicht. Diese erläutern die Abrechnungsmodalitäten von Kurzarbeitergeld und in welchen Fällen eine (erneute) Anzeige auf Kurzarbeit notwendig ist.

Unterschieden werden die folgenden drei Fälle:

– Betriebe, die durchgängig in Kurzarbeit sind und diese erhöhen müssen

– Betriebe, die die Kurzarbeit im September oder später beendet haben und im Dezember erneut in Anspruch nehmen müssen sowie

– Betriebe, die noch nicht bzw. letztmalig bis 31. August 2020 in Kurzarbeit waren und im Dezember Kurzarbeit in Anspruch nehmen müssen.

Für alle Fälle ist grundsätzlich zu beachten, dass arbeitsrechtliche Vereinbarungen zur Einführung der Kurzarbeit (z.B. einzelvertragliche Regelungen, Betriebsvereinbarungen) neu abgeschlossen bzw. verlängert werden müssen, wenn diese zeitlich befristet waren und den Dezember nicht umfassten.

Ausführliche Informationen unter der Webadresse

https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/frankfurt-oder/kurzarbeit

Anzeigen und Anträge zum Kurzarbeitergeld können online über die Kurzarbeit-App oder über den Upload Service der Bundesagentur für Arbeit hochgeladen werden:

www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit

Bei Fragen ist der Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder) montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr erreichbar unter 0800 4 5555 20.

Sofern Arbeitgeber die erforderlichen Unterlagen nicht über die KuG-App oder den UPLOAD Service übermitteln können, wird um Übersendung an folgende Adresse gebeten: Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder), 15220 Frankfurt (Oder)[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Agentur für Arbeit Eberswalde berät Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Kurzarbeit und zum Kurzarbeitergeld

Für Unternehmen und Einrichtungen, die vom neuen Lockdown ab dem 16. Dezember betroffen sind, kann Kurzarbeit mit der Zahlung des Kurzarbeitergeldes eine Möglichkeit der Überbrückung in dieser schwierigen Zeit sein. Die Regelungen für die Anzeige von Kurzarbeit und für den Antrag auf Kurzarbeitergeld gelten unverändert.

Wichtig ist in jedem Fall, dass arbeitsrechtliche Vereinbarungen zur Einführung der Kurzarbeit – einzelvertragliche Regelungen oder Betriebsvereinbarungen – neu abgeschlossen oder verlängert werden, wenn diese zeitlich befristet waren und den Dezember nicht umfassten.

„Wir unterstützen die regionalen Betriebe während der aktuellen Wirtschaftskrise. Dazu gehört die schnellstmögliche Zahlung des Kurzarbeitergeldes an die Arbeitgeber genauso wie die individuelle Beratung zu allen Fragen rund um das sehr komplexe Thema Kurzarbeit“, so Constanze Hildebrandt, Geschäftsführerin Operativ der Arbeitsagentur Eberswalde. „Wir wissen um die Sorgen und Nöte der vom Lockdown betroffenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und sind deshalb selbstverständlich für die Menschen, die gerade jetzt unsere Hilfe benötigen, telefonisch, online oder auch persönlich da. Wir empfehlen Arbeitgebern, uns schnellstmöglich zu kontaktieren, gerade was die Anzeige der Kurzarbeit betrifft.“

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können sich über die regionalen Hotlines der Arbeitsagentur Eberswalde unter den Rufnummern 03334 37 2002 und 03334 37 1001 informieren und beraten lassen.

Außerdem steht die kostenfreie Arbeitgeber-Hotline 0800 4 5555 20 (Mo-Fr 8-18 Uhr) zur Verfügung und Anfragen sind über diese E-Mail-Adresse Eberswalde.anfragen@arbeitsagentur.de möglich.

Weitere Informationen auch zur Kurzarbeit-App und zum Upload-Service der Bundesagentur für Arbeit unter www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ sowie unter www.arbeitsagentur.de/vor-ort/rd-bb/kug-unternehmen[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Dienstleistende von Fußpflege, die nicht rein kosmetischen Zwecken dient, haben gemäß § 9 Eindämmungsverordnung auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen in ihren Betrieben Folgendes sicherzustellen:

  1. die Einhaltung des Abstandsgebots zwischen allen Personen außerhalb der Dienstleistungserbringung,
  2. die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen,
  3. das verpflichtende Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch alle Personen,
  4. das Erfassen von Personendaten der Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger in einem Kontaktnachweis nach § 1 Absatz 3 zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung,
  5. einen regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft, insbesondere durch Stoßlüftung über Fenster oder durch den Betrieb raumlufttechnischer Anlagen mit hohem Außenluftanteil; bei einem aus technischen oder technologischen Gründen nicht vermeidbaren Umluftbetrieb raumlufttechnischer Anlagen sollen diese über eine geeignete Filtration zur Abscheidung luftgetragener Viren verfügen.

 

Ein Kontaktnachweis gemäß § 1 Abs.3 muss folgende Anforderungen erfüllen:

In dem Kontaktnachweis sind der Vor-und Familienname, die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse sowie Datum und Zeitraum der Anwesenheit der betreffenden Person (Leistungsempfängerin oder Leistungsempfänger, Besucherin oder Besucher, Gäste) aufzunehmen. Die betreffende Person hat ihre Personendaten vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben. Die oder der Verantwortliche hat die Angaben auf Plausibilität zu kontrollieren sowie sicherzustellen, dass eine Kenntnisnahme der erfassten Daten durch Unbefugte ausgeschlossen ist. Sie oder er darf den Kontaktnachweis ausschließlich zum Zwecke der Auskunftserteilung gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt nach infektionsschutzrechtlichen Vorschriften nutzen. Der Kontaktnachweis ist für die Dauer von vier Wochen unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften aufzubewahren oder zu speichern und auf Verlangen an das zuständige Gesundheitsamt herauszugeben. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist ist der Kontaktnachweis zu vernichten oder zu löschen.

Zwischen den Kunden muss ausreichend Zeit zum Lüften der genutzten Räume sein. Zudem ist die Zeit zwischen den Kunden so zu planen, dass sich Kunden möglichst nicht begegnen. Aufgrund der sehr hohen Infektionszahlen gilt es, Kontakte zu anderen außerhalb des eigenen Haushaltes auf das absolute Minimum zu beschränken. Folglich ist das individuelle Hygienekonzept entsprechend anzupassen.

Die „Fußpflege“ gilt im Sinne der Eindämmungsverordnung als „körpernahe Dienstleistung“ nach § 9 der Eindämmungsverordnung , bei der durch den Dienstleister der Mindestabstand von 1,50 Meter zu der Kundin bzw. dem Kunden nicht eingehalten werden kann. Solche „körpernahen Dienstleistungen“ sind nach § 9 Absatz 1 aktuell grundsätzlich untersagt.

Jedoch gilt dieses Verbot nach § 9 Absatz 2 der Eindämmungsverordnung nicht für „Fußpflege, die nicht rein kosmetischen Zwecken dient“. Das bedeutet, dass Fußpflegeleistungen, die nur dem Wohlbefinden und der guten Optik dienen als rein kosmetische Dienstleistung weiterhin untersagt sind.

Die Kosmetiker-Innung des Kammerbezirkes Frankfurt (Oder) definiert als – auch aktuell gestattete – notwendige Fußpflegeleistungen,

Die Durchführung dieser Tätigkeiten bleibt über die Ausnahmeregelung des § 9 Absatz 2 der Verordnung – auch ohne ärztliche Verordnung – weiterhin zulässig.

Hinweis: Mit Blick auf die sehr hohen Infektionszahlen wird verstärkt vor Ort kontrolliert, ob die Vorgaben der Eindämmungsverordnung eingehalten werden. Verstöße stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Dies Bußgeldtatbestände mit dem entsprechenden Bußgeld sind bezogen auf § 9 wie folgt:

  1. Erbringung oder Inanspruchnahme einer körpernahen Dienstleistung, ohne dass eine Ausnahme nach § 9 Absatz 2 vorliegt, = Bußgeld von 250 – 10 000 Euro,
  2. Nichtumsetzung eines Hygienkonzeptes, Bußgeld von 100 – 5 000 Euro,
  3. Unterlassen der Einhaltung der Maßnahmen; Bußgeld von 250 – 10 000 Euro,
  4. Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, ohne dass eine Ausnahme nach § 2 Absatz 2 Satz 1 oder § 9 Absatz 4 vorliegt, Bußgeld von 50 – 250 Euro.

 [/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schliebe“][cq_vc_employee name=“götze“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

30 JAHRE DEUTSCHE EINHEIT: DER EINIGUNGSVERTRAG WURDE AM 31. AUGUST 1990 GESCHLOSSEN ER VERÄNDERTE MILLIONEN LEBENSLÄUFE, SICHERTE DEN OSTDEUTSCHEN PERSPEKTIVEN UND VERLANGTE VON IHNEN ENORME ANPASSUNGSLEISTUNGEN. OHNE HANDWERKSBETRIEBE UND LEUTE MIT MUT FÜR DEN WEG IN DIE SELBSTSTÄNDIGKEIT WÄRE DIE VEREINIGUNG KEINE ERFOLGSGESCHICHTE GEWORDEN.

[/vc_column_text][vc_single_image image=“121797″ img_size=“large“][vc_column_text]

Einst leitete er den Anlagenbau eines lufttechnischen Berliner Betriebes. Noch in den Wendewirren gründete er die Berliner Wartungs- und Kundendienst GmbH. Heute besitzt Heinrich Meyer 15 große und kleine Patente und feiert in diesem Jahr das 30jährige Bestehen seines erfolgreichen Unternehmens.

DHB: Wo hat Sie die Wende vor 30 Jahren erwischt?

Heinrich Meyer: In einem Betrieb, der schon vor dem Mauerfall „drüben“ arbeitete. Unsere Monteure wurden in Drilliche Westberliner Firmen gesteckt, ihre F6-Zigaretten gegen HB ausgetauscht. Dann reparierten sie Lüftungskanäle auf der anderen Seite. Es hat sich wohl gelohnt, diese Art der Arbeitnehmerüberlassung zu praktizieren – für beide Seiten.

DHB: Wenn Sie das Wort „Wende“ heute hören, an was denken Sie da?

Heinrich Meyer: An chaotische Verhältnisse. Fragwürdige Privatisierungen und Treuhand-Mitarbeiter. Aber auch an Aufbruchsstimmung. Neuanfang. Und zuverlässige Partner, die ihn für mich möglich machten.

DHB: Woher der Mut, sich noch vor der Einheit selbstständig zu machen?

Heinrich Meyer: Selbstbewusstsein. Und eine Frau, die aus einer Handwerkerfamilie kam und hartnäckig insistierte. Ich kannte unsere alten Partner in Westberlin. Mit einem gründete ich eines der ersten Ost-West-Joint Venture in Berlin. Wir hatten Dank unsere „Westaufträge“ schon zu DDR-Zeiten die modernsten Geräte und wussten, wie „drüben“ gearbeitet wird. Was sollte schiefgehen?

DHB: Wie haben Sie Ihre ersten Aufträge aquiriert?

Heinrich Meyer: Mit meinem grünen Trabi. Den ließ ich immer um die Ecke stehen, bevor ich in feinem Zwirn Klinken putzen ging. Hat funktioniert.

DHB: Erzählen Sie mir nicht, dass alles glatt lief?

Heinrich Meyer: Weil ich schon im Mai 1990 gründete, der Einigungsvertrag noch nicht unterschrieben war, bekam ich keinerlei Fördermittel, wie viele spätere Gründer. Die Vorurteile uns „Ossis“ gegenüber waren zum Teil nicht nachvollziehbar.

„Sie kommen aus dem Osten? Sie können doch keine Lüftungsanlagen bauen!“

DHB: Sprechen Sie jetzt von der Treuhand?

Heinrich Meyer: Auch. Als ich mit meinem Westberliner Gesellschafter 1991 auf dem alten IFA-Gelände in Ludwigsfelde eine Halle kaufen wollten, mussten wir zur Treuhand. Da saß ein junger Mann, lehnte sich zurück und eröffnete uns frei heraus: Wissen Sie, bis dieses Haus hier geschlossen wird, bin ich saniert. Wir fragten zurück: Reden Sie gerade wirklich von Bakschisch? Er sagte: So würde ich es nicht nennen. Wir standen auf und gingen. Die Halle haben wir natürlich nicht bekommen.

DHB: Erinnern Sie sich an Ihre ersten Aufträge?

Heinrich Meyer: Einer war die Reparatur einer Lüftungsanlage eines Berliner Nobelrestaurants. Wir brauchten Material und bekamen auf unsere Anforderung keine Antwort. Die hatten unsere Bestellung einfach ignoriert. Erst als ich anrief und den Namen unseres Westberliner Gesellschafters nannte, bekamen wir die Ware. Sofort – und mit hohen Rabatten. Wie viel solcher Geschichten wollen sie noch hören?

DHB: Das heißt, man stellte Ihre Qualifikation in Frage?

Heinrich Meyer: Ich habe in Köthen Anlagenbau studiert. Es war eine der wenigen technischen  Hochschulen der DDR, die auf ihrem Gebiet auch international anerkannt war. So, dass dort auch Studenten aus Westeuropa ihren Abschluss machten. Wir hatten schon vor dem Mauerfall 10 Jahre lang Klima- und Lüftungsanlagen im Osten und Westen gebaut. Und dann sagt dir ein Manager einer großen Westberliner Firma plötzlich. Sie kommen aus dem Osten! Sie können doch keine Lüftungsanlagen bauen!

DHB: Hatten Sie das Startkapital eigentlich auf der hohen Kante?

Heinrich Meyer: Wissen Sie was ich als Abteilungsleiter verdiente? Etwas über 800 DDR-Mark. Nein, für meinen Firmenanteil musste ich bei Verwandten Schuldscheine unterschreiben. Die waren zum Glück Dank guter Auftragslage bald beglichen.

DHB: Wie reagierten Westberliner Firmen auf die neue Konkurrenz aus dem Osten?

Heinrich Meyer: Unterschiedlich. Einmal wurden wir von einer Westberliner SHK-Firma vor dem Landgericht verklagt, wegen unseres Firmennamens. Unlauterer Wettbewerbsvorteil, so der Vorwurf. Angedroht war zusätzlich ein Bußgeld in fünfstelligem Bereich. Ich war fix und fertig, denn das Registergericht hatte den Namen ja genehmigt. Ich ging mit einer schweren Grippe zum Prozess und habe gewonnen.

[/vc_column_text][vc_single_image image=“121796″ img_size=“large“][vc_column_text]

DHB: Sprechen Sie jetzt von der Treuhand?

Heinrich Meyer: Auch. Als ich mit meinem Westberliner Gesellschafter 1991 auf dem alten IFA-Gelände in Ludwigsfelde eine Halle kaufen wollten, mussten wir zur Treuhand. Da saß ein junger Mann, lehnte sich zurück und eröffnete uns frei heraus: Wissen Sie, bis dieses Haus hier geschlossen wird, bin ich saniert. Wir fragten zurück: Reden Sie gerade wirklich von Bakschisch? Er sagte: So würde ich es nicht nennen. Wir standen auf und gingen. Die Halle haben wir natürlich nicht bekommen.

DHB: Erinnern Sie sich an Ihre ersten Aufträge?

Heinrich Meyer: Einer war die Reparatur einer Lüftungsanlage eines Berliner Nobelrestaurants. Wir brauchten Material und bekamen auf unsere Anforderung keine Antwort. Die hatten unsere Bestellung einfach ignoriert. Erst als ich anrief und den Namen unseres Westberliner Gesellschafters nannte, bekamen wir die Ware. Sofort – und mit hohen Rabatten. Wie viel solcher Geschichten wollen sie noch hören?

DHB: Das heißt, man stellte Ihre Qualifikation in Frage?

Heinrich Meyer: Ich habe in Köthen Anlagenbau studiert. Es war eine der wenigen technischen  Hochschulen der DDR, die auf ihrem Gebiet auch international anerkannt war. So, dass dort auch Studenten aus Westeuropa ihren Abschluss machten. Wir hatten schon vor dem Mauerfall 10 Jahre lang Klima- und Lüftungsanlagen im Osten und Westen gebaut. Und dann sagt dir ein Manager einer großen Westberliner Firma plötzlich. Sie kommen aus dem Osten! Sie können doch keine Lüftungsanlagen bauen!

DHB: Hatten Sie das Startkapital eigentlich auf der hohen Kante?

Heinrich Meyer: Wissen Sie was ich als Abteilungsleiter verdiente? Etwas über 800 DDR-Mark. Nein, für meinen Firmenanteil musste ich bei Verwandten Schuldscheine unterschreiben. Die waren zum Glück Dank guter Auftragslage bald beglichen.

DHB: Wie reagierten Westberliner Firmen auf die neue Konkurrenz aus dem Osten?

Heinrich Meyer: Unterschiedlich. Einmal wurden wir von einer Westberliner SHK-Firma vor dem Landgericht verklagt, wegen unseres Firmennamens. Unlauterer Wettbewerbsvorteil, so der Vorwurf. Angedroht war zusätzlich ein Bußgeld in fünfstelligem Bereich. Ich war fix und fertig, denn das Registergericht hatte den Namen ja genehmigt. Ich ging mit einer schweren Grippe zum Prozess und habe gewonnen.

„Der heutige Arbeitskräftemangel ist genauso ungesund für die Wirtschaft wie die Massenarbeitslosigkeit der 1990er Jahre“

DHB: Sie haben sich also nicht über den Tisch ziehen lassen…

Heinrich Meyer: Das ich nicht lache. Auch ich habe anfangs einem Berater unserer damaligen Hausbank vertraut. Der stellte mir das Geld für eine notwendige Investition sofort zur Verfügung.  Er behauptete, der Kredit sei abgesichert, was sich später als falsch herausstellte. Im Ergebnis musste ich Haus und Hof verpfänden.

DHB: Was macht das mit einem?

Heinrich Meyer: Es gerbt Dir das Fell. Aber es dauert. Wildwestmanieren waren an der Tagesordnung. Rechnungen wurden nicht bezahlt. Wer da nicht standfest war, konnte schnell untergehen. Ich war mehr als einmal in emotionalen Ausnahmesituationen.

DHB: 1995 haben Sie ihren neuen Firmensitz in Erkner gebaut?

Heinrich Meyer: Da war ich schon schuldenfrei. Alle Gewinne wurden sofort reinvestiert. Es gab Auftraggeber, die kamen unangekündigt und ließen sich unsere Monteurautos zeigen oder schauten sich die Firma an. Wäre das alles alt und unaufgeräumt gewesen, hätte es keinen Auftrag gegeben. Damals hatten wir schon 30 Mitarbeiter.

DHB: … und waren bundesweit unterwegs.

Heinrich Meyer: Das kann sich heute auch kaum noch eine Handwerksfirma leisten, seit die Anfahrtszeit zu den Baustellen als Arbeitszeit gilt. Früher galten auf dem Bau zwei Stunden Anfahrtszeit als normal. Heute finden Sie keine Mitarbeiter mehr, die bereit sind, lange Arbeitswege in Kauf zu nehmen. Die Kultur der sogenannten „work-life-balance“ hat die Arbeitswelt extrem verändert.

DHB: Sie klingen, als wären Sie darüber nicht sehr glücklich?

Heinrich Meyer: Ich wünsche mir keinesfalls die Situation der Massenarbeitslosigkeit der 1990er Jahre zurück. Aber der heutige Arbeitskräftemangel ist ebenso ungesund für die Wirtschaft. Heute ist ein Konkurrenzkampf um Arbeitskräfte entbrannt, dass selbst unzuverlässige Mitarbeiter Forderungen stellen können, die an der Realität voreigehen.

DHB: Hinter Ihnen an der Wand hängen 15 Urkunden…

Heinrich Meyer: Das sind Patente, die ich in den letzten 12 Jahren bekommen habe.

DHB: Welches ist Ihnen das Wichtigste?

Heinrich Meyer: Eines Tages erzählte mir ein Manager eines Autokonzerns, das viele Hersteller extreme Probleme mit korrodierten Entlüftungsanlagen in ihren Lackierstraßen hätten. Als ich mir das angesehen habe, fiel ich aus allen Wolken. Das sah aus einer anderen Zeit. Ich befasste mich mit dem Problem und fand eine Lösung. Darauf habe ich heute weltweite Patente. Und bin wirklich stolz darauf.

„Die Zulassung zu bestimmten Studienberufen sollte an den vorherigen Abschluss einer Berufsausbildung gekoppelt werden“

DHB: Wie ist die Ausbildungssituation in Ihrem Betrieb?

Heinrich Meyer: Schwierig. Wie für die meisten Unternehmen zurzeit. Bei vielen Bewerbern fehlt es an grundlegenden Kenntnissen in Mathematik und Physik. Um Montageberichte zu lesen, brauchte ich oft einen Graphologen. Das ist einfacher geworden, seitdem wir Tabletts benutzen.

DHB: Was muss sich ändern?

Heinrich Meyer: Das Bildungssystem. Zum Abitur dürfen nur noch Schüler zugelassen werden, die bundeseinheitlich gleich hohe Mindestanforderungen erfüllen. Da darf es keinen Rabatt geben. Wir sollten wieder mehr Wert auf eine breitere Allgemeinbildung, eine gute Real- oder Hauptschulausbildung legen. Es sollte keine Möglichkeit geben, Fächer, die man nicht mag, abzuwählen. Der Praxisbezug muss verbessert werden.

DHB: Wie stellen Sie sich das vor?

Heinrich Meyer: In der DDR arbeiteten Schüler ab der 6. Klasse regelmäßig in Betrieben. Das ist heute illusorisch. Aber warum wird eigentlich nicht in die Schaffung weiterer überbetrieblicher Ausbildungszentren investiert. Sie könnten die meist ineffektiven Schülerpraktika ersetzen und stattdessen eine praxisorientierte Schülerausbildung anbieten, die zum Pflichtunterricht gehört. Hier würden sie die vielfältigen Berufsbilder und damit verbundenen Tätigkeiten und Maschinen kennenlernen. Aber auch die Freude, die es macht, etwas mit eigenen Händen zu schaffen.

DHB: Das würde viel Geld kosten, weil jeder Landkreis in Deutschland mehrere solche Zentren bräuchte?

Heinrich Meyer: Es wäre aber eine sinnvolle Investition in die Zukunft. Denn mit Hilfe solcher Ausbildungszentren könnten Schüler berufsorientierter als heute auf die Gymnasien gehen. Man könnte auch diskutieren, ob es nicht sinnvoll ist, Zulassungen zu bestimmten Berufen an eine vorherige Berufs- oder duale Ausbildung zu koppeln. Ein Medizinstudium ist ja auch an einen numerus clausus gekoppelt.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“schwanitz“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-map-marker“]

Berliner Wartungs- und
Kundendienst GmbH
Zum Wasserwerk 4

15537 Erkner

[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-globe“]

www.bwk-klimatechnik.de

[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-phone“]

03362 58610

[/vc_message][vc_column_text]Logo: Zu Besuch im Handwerk[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]

Stichtag: Zum 31. Dezember lief die Übergangsfrist für Altgeräte ab. Ziel: Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid sollen weiter gesenkt werden. Betroffen waren bundesweit zwei Millionen Kamin- und Kachelöfen. Dennoch hat Ofen- und Lüftungsbaumeister Marko Medejczyk immer noch gut zu tun.

[/vc_column_text][vc_single_image image=“121803″ img_size=“large“][vc_column_text]

DHB: Guten Morgen, Herr Medejczyk, riechen sie was?

Marko Medejczyk: Die Luft draußen ist feucht. Es riecht nach Erde. Und kaltem Kaminholzfeuerrauch.  Früher hätte sie nach verbrannter Braunkohle gerochen.

DHB: Wann verschwand dieser Geruch?

Marko Medejczyk: Bei uns wurde exzessiv mit Braunkohle geheizt, weil die Sowjetunion lange vor 1989 die Preise für Öl- und Gas erhöht hatte und die DDR im Prinzip Pleite war. Im Westen gab es schon seit 1974 ein Immissionsschutzgesetz. Das galt mit der Wende auch für den Osten. Man stieg also auf Öl- und Gasheizungen um. Schon Mitte der 1990er Jahre roch die Luft plötzlich nicht mehr nach verbrannten Briketts.

DHB: Was bedeutete das für das Ofenbauer-Handwerk?

Marko Medejczyk: Mein Vater war Ofensetzer, hatte nach der Wende seinen Ofenbau-Meister und sich selbstständig gemacht. Doch der Anfang war unheimlich schwer. Es schien, als hätte er auf ein aussterbendes Handwerk gesetzt. Weshalb er nicht wollte, dass ich in seine Fußstapfen trete.

DHB: Sie wurden Elektromonteur mit Abitur…

Marko Medejzcyk: Stimmt. Ich begann meine Lehrausbildung 1988. Einen Teil absolvierte ich im Zementwerk Rüdersdorf. 1989 kam die Wende, da hatten wir oft anderes im Kopf als die Ausbildung. Aber ich hab’s durchgezogen und war 1991 fertig, ging danach erst einmal zur Bundeswehr, diente damals noch auf dem Flugplatz in Marxwalde.

DHB: Danach aber sattelten doch in jenes Handwerk um, das vom Aussterben bedroht war. Warum?

Marko Medejczyk: Elektro war nicht wirklich mein Ding. Und ich wollte meinen Vater unterstützen und irgendwann die Firma übernehmen. Das hieß natürlich nochmal die Schulbank drücken. Schon damals gab es nur noch fünf Berufsschulen in ganz Deutschland, die das Ofenbauer-Handwerk unterrichteten. Ich lernte es in Schwerin, durfte zum Glück aber gleich im zweiten Lehrjahr einsteigen, weil ich schon eine Lehre abgeschlossen hatte.

DHB: Sie starteten also, ohne sicher sein zu können, dass ihr Beruf eine Zukunft hat?

Marko Medejczyk: Ja, das war so. Damals arbeiteten wir tatsächlich eher als Fliesenleger denn als Ofenbauer. Aber bereits Mitte der 1990er Jahre änderte sich das. Ich spürte, dass der Wohlstand auch bei uns zunahm. Die, die bereits auf Gas oder Ölheizungen umgerüstet hatten, wollten jetzt so etwas wie Wohlfühlatmosphäre. Die ersten ließen sich in die alten Kachelöfen neue Heizeinsätze für Holzfeuerung einbauen, andere schafften sich Kaminöfen an. Plötzlich hatten wir wieder gut zu tun.

DHB: Und jetzt erfüllen die damals neuen Geräte die Werte des inzwischen verschärften Immissionsschutzgesetzes nicht mehr?

Marko Medejczyk: So ist es. Bis zum 31. Dezember mussten alle zwischen 1985 und 1994 errichteten Einzelraumfeuerungen stillgelegt, umgerüstet bzw. ausgetauscht werden. Viele Kunden hatten das bereits getan. Betrieben werden dürfen nur noch Feuerstätten, die Grenzwerte von 0,15 Gramm Staub und vier Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Brennstoff nicht überschreiten.

DHB: Was ist preiswerter: umrüsten oder austauschen?

Marko Medejczyk:  Im Prinzip war die Technik zur Vermeidung von umweltschädlichen Emmissionen, also die Freisetzung von in Festbrennstoffen gebundenem Schwefel oder Kohlenmonoxid schon 2015 weitgehend ausgereizt. Nachrüstbare Aktiv- bzw. Passivfilter sind oft teurer als Neugeräte. Was sie an Schadstoffen binden, muss zudem gesondert entsorgt werden. Daher rate ich bei Kachelofenluftheizungsanlagen in der Regel zum Wechsel auf einen geprüften Heizeinsatz und bei mobilen Kaminöfen eher zu einem Neugerät.

[/vc_column_text][vc_single_image image=“121804″ img_size=“large“][vc_column_text]

DHB: Gibt es einen Unterschied zwischen einer Kachelofenluftheizungsanlage und einem Kachelofen?

Marko Medejczyk: Viele der in der DDR betriebenen Kachelöfen sind in Wirklichkeit Kachelofenluftheizungsanlagen. In ihnen ist der einzige, in der DDR hergestellte Heizeinsatz vom Typ Ortrand 3020 eingebaut. Die in dem Heizeinsatz erzeugte Wärme wird durch sogenannte „keramische Züge“ im Ofen geleitet und erwärmt dessen Steine. Ein alter Kachelofen hingegen ist ausschließlich aus Schamottsteinen gemauert und hat keinen Heizeinsatz aus Metall.

DHB: Lässt sich ein solcher Ofen umrüsten?

Marko Medejczyk:  Nicht wirklich. Im Prinzip müssten Sie abgetragen und komplett neu aufgebaut werden. Das macht nicht wirklich Sinn, es sei denn, man möchte unbedingt einen Ofen mit den alten Originalkacheln haben, etwa wenn man einen Ofen mit sehr schönen Meissner Kacheln hat. Aber auch dann wäre das ein komplett neuer Ofen, nur mit den alten Kacheln. Dementsprechend hoch sind dann auch die Kosten.

DHB: Was ist eigentlich mit offenen Kaminen?

Marko Medejczyk: Die sind von der Regelung ausgenommen. Kommt es durch deren Nutzung aber zur Geruchsbelästigungen, kann der Schornsteinfeger die Nutzung auf eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahr einschränken.

DHB: Werden Öfen eigentlich heute noch immer mit Schamottsteinen gemauert?

Marko Medejczyk: Die Schamottsteine haben sich bewährt, gelten aber als „Ofenbauerschinder“, weil sie sehr schwer sind. Heute setzen Ofenbauer auch den sogenannten Vermikulit-Steine ein. Sie sind leichter und reißt seltener – anders als Schamotte.

DHB: Heute heißt ihr Beruf Ofen- und Luftheizungsbauer. Wie viel hat er noch mit dem Bild der körperlich schweren und auch schmutzigen Arbeit aus der Ofensetzerzeit ihres Vaters zu tun?

Marko Medejczyk: Das Berufsbild hat sich sehr gewandelt. Muskeln braucht es aber immer noch. Viele Hausbesitzer lassen sich wieder aufwändig gestaltete Öfen etwa mit Ofenbänken, Verzierungen und anderen gestalterischen Elementen wie mit kunstvoll geschmiedeten sogenannten Röhrtüren verschlossene Warmhaltefächer bauen. Unser Beruf reicht heute stark ins künstlerisch-gestalterische hinein.

DHB: Ist ein Ofen eigentlich noch ein Ofen oder ein Hightechgerät?

Marko Medejzcyk: Er ist eine Heizung, die im Raum eine wesentlich größere Behaglichkeit ausstrahlt als eine „profane“ Zentral- oder unsichtbare Fußbodenheizung. Hinter diesem Wohlfühleffekt aber steckt heute durchaus Hightech. So mancher Kunde wundert sich, dass er beim Anheizen nicht die untere Klappe auflassen muss. Heute kann die Luftansaugung z.B. durch moderne Schornsteine erfolgen, nicht zwingend durch die Raumluft wie es früher die Regel war.

DHB: Arbeitet ein Ofenbauer von heute mit einem Computer?

Marko Medejczyk (lacht): Jedenfalls nicht nur um Rechnungen zu schreiben. Mein Vater hat alle Entwürfe noch von Hand gezeichnet. Ich habe meine Entwürfe aber von Beginn an mit einem CAD-Programm am Computer gemacht und visualisiert. Einige KollegInnen arbeiten bereits mit 3-D-Brillen, damit die Kunden schon vorher sehen können, wie der Ofen in ihrem Raum wirkt. Da will man als Ofenbauer kein Risiko eingehen. Denn so ein neuer Ofen kann schon mal so viel kosten wie ein neuer Kleinwagen.

DHB: Wieviel Higtech ist im Ofen noch möglich?

Marko Medejczyk: Ich persönlich glaube, dass die Technik zum Einsparen von Emmissionen weitgehend ausgereizt ist. Wenn es jetzt noch technische Weiterentwicklungen gibt, dann möglicherweise durch Brandsteuerungen, um die Fehler des Feuer machenden Menschen zu minimieren.

DHB: Wie wird sich der Beruf des Ofen- und Luftheizungsbauers weiterentwickeln?

Marko Medejczyk: Unsere Innung hat noch 33 Mitglieder. Und es gibt kein Treffen, auf dem die Zukunft unserer Zunft nicht das alles überragende Thema ist.  Es ist völlig klar. Die sogenannte De-Karbonisierung wird dazu führen, dass es eines Tages sicher untersagt wird, Feststoffe zu verbrennen. Aus der Kohle steigen wir gerade aus. Um unseren Holzvorrat zu decken, müssen wir heute schon Holz einführen, das oft genug aus Raubbau stammt. Der Klimawandel wird dazu führen, dass Holz so langsam nachwächst, dass es sich verbietet, es zu verfeuern. Das Ende unseres Berufes als Ofenbauer ist absehbar.

DHB: Wann wird es soweit sein?

Marko Medejczyk: Ich bin kein Hellseher. Schon jetzt gehören wir zur Sparte Klima-Heizung-Sanitär. Und tatsächlich kommt es zu immer mehr Überschneidungen. In Hochhäusern und Wohnanlagen, Lofts und Penthäusern, Hotels und Pensionen werden heute Geräte eingebaut, die Öfen oder Kamine täuschend echt imitieren. Gasflammen hinter Glas, Feuer, das aus Kunstholzscheiten emporlodert. Um solche Geräte einzubauen müssen sie Rohrleitungen verlegen, einen Gasschein machen, muss Steuerungselektronik verbaut werden. Hier arbeiten wir bereits oft mit unseren KollegInnen aus den SHK-Firmen zusammen.  Interview: Mirko Schwanitz

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“schwanitz“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-map-marker“]

Ofenbau Marko Medejczyk
Lindenstr. 37

15848 Beeskow / OT Oegeln

[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-globe“]ofen-kaminbau-beeskow.de[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-phone“]

03366 266 34

[/vc_message][vc_column_text]Logo: Zu Besuch im Handwerk[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“5/6″][vc_column_text]Informationen für unsere Mitgliedsbetriebe: Wir sind bestrebt, Ihnen aktuelle Inhalte zu liefern. Sollten darüber hinaus Fragen sein, können Sie sich gern an die Mitarbeiter der Gewerbeförderung/Betriebsberatung oder der Abteilung Recht wenden.[/vc_column_text][vc_text_separator title=“1. Oktober 2022″][vc_column_text]Ab dem 1. Oktober 2022 tritt eine neue Corona Arbeitsschutzverordnung in Kraft. Sie ist gültig bis zum 7. April 2023.

Weitere Informationen finden Sie HIER[/vc_column_text][vc_text_separator title=“9. August 2022″][vc_column_text]Krankschreibung wieder per Telefon möglich

https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/1064/[/vc_column_text][vc_text_separator title=“30. Mai 2022″][vc_column_text]Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) wurde nicht verlängert. Somit entfallen für Arbeitgeber ab dem 26.05.2022 die Pflichten:

[/vc_column_text][vc_text_separator title=“4. April 2022″][vc_column_text]Überbrückungshilfe IV verlängert

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat den Förderzeitraum der Überbrückungshilfe IV bis zum 30. Juni 2022 verlängert. Anträge von Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen, Soloselbstständigen und Freiberuflern auf die Förderung werden bis 15. Juni 2022 akzeptiert. Die Überbrückungshilfe IV kann nur über prüfende Dritte beantragt werden.

Weitere Informationen

BGW aktualisiert Arbeitsschutzstandards für Kosmetik- und Friseurhandwerk

Für das Friseur- und Kosmetikhandwerk entfällt seit 3. April die Maskenpflicht. Allerdings gilt das nur für Kundinnen und Kunden. Beschäftigte in den Salons müssen weiterhin einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen, so bald der Abstand zu anderen Personen weniger als 1,5 Meter beträgt. Tragen Kunden keine Maske, muss es sogar eine FFP-2-Maske sein. Das schreibt der aktualisierte SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege vor.[/vc_column_text][vc_text_separator title=“30. März 2022″][vc_column_text]Ab 3. April fallen fast alle Corona-Maßnahmen weg

Das brandenburgische Kabinett hat mit der SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basisverordnung coronabedingte Einschränkungen des öffentlichen Lebens deutlich reduziert. Sie gilt vom 3. April 2022 bis einschließlich 30. April 2022.

Was gilt in Brandenburg ab dem 3. April?

FFP-2-Maskenpflicht besteht in

Testpflicht besteht für

Maskenpflicht entfällt

Weitere Informationen

Bis zum 25. Mai 2022 gilt weiterhin die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV). Für Arbeitgeber heißt das:

[/vc_column_text][vc_text_separator title=“21. März 2022″][vc_column_text]3G-Regel in Betrieben des Handwerks grundsätzlich weggefallen

Das Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000, das zuletzt am 18. März 2022 geändert worden ist, schreibt keine 3G-Regel am Arbeitsplatz mehr vor.

In Brandenburg gilt bis zum 2. April 2022 die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 17. März 2022. Danach müssen Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, bei denen dienstleistungsbedingt das Abstandsgebot nicht eingehalten werden kann, auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts durch geeignete organisatorische Maßnahmen Folgendes sicherstellen:

  1. die Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Personen,
  2. in geschlossenen Räumen den regelmäßigen Austausch der Raumluft durch Frischluft,
  3. die Einhaltung des Abstandsgebots außerhalb der Leistungserbringung,
  4. das verpflichtende Tragen mindestens einer OP-Maske durch alle Personen; die Tragepflicht gilt nicht, wenn die besondere Eigenart der Dienstleistung das Tragen einer Maske nicht zulässt.

Die SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-IfSMV) vom 17. März 2022 (https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_ifsmv) löst die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung ab.[/vc_column_text][vc_text_separator title=“22. Februar 2022″][vc_column_text]Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Das Brandenburger Kabinett hat am 22.02.2022 die Dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 23.02.2022 in Kraft und gilt bis einschließlich 19. März.

Für die Körpernahen Dienstleistungen gilt demnach ab dem 23.02.2022 die 3G-Regel (bisher 2G). Damit haben Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt zum Beispiel zum Friseursalon oder ins Kosmetikstudio.

Kinder unter 14 Jahren müssen bei 3G keinen Testnachweis vorzeigen. Bei älteren Schülerinnen und Schülern reicht der Nachweis über eine regelmäßige Testung im Rahmen des Schulbesuchs aus (Selbsttest).

Für Handwerksbetriebe mit angeschlossenen Einzelhandel gelten die Regeln unverändert fort: Kundinnen und Kunden müssen keinen Test- oder Immunisierungsnachweis vorlegen, dafür aber das Abstandsgebot einhalten und in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen.

Die FFP2-Maskenpflicht für Kundinnen und Kunden gilt für den gesamten Einzel- und Großhandel und damit auch für alle Geschäfte der Grundversorgung wie zum Beispiel Lebensmittelgeschäfte oder Bäckereien.

Ab dem 20. März sollen nach dem Bund-Länder-Beschluss alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wie zum Beispiel die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen oder das Abstandsgebot im öffentlichen Raum sollen weiter gelten.

Weitere Informationen[/vc_column_text][vc_text_separator title=“9. Februar 2022″][vc_column_text]Änderungen der Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Die Landesregierung hat am 8. Februar 2022 die Änderungen der Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die geänderte Corona-Verordnung tritt am 9. Februar 2022 in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 23. Februar 2022.
Für Handwerksbetriebe mit angeschlossenen Einzelhandel entfällt die 2G-Regelung. Anstelle der Zugangsbeschränkung auf Geimpfte und Genesene gilt eine FFP2-Maskenpflicht für alle Kunden in den Geschäften. Für das Verkaufspersonal ist das Tragen einer medizinischen Maske vorgeschrieben. Bei den körpernahen Dienstleistungen (Friseur, Kosmetik etc.) bleibt die 2G Regelung bestehen, es entfällt lediglich die Anwesenheitsdokumentation.[/vc_column_text][vc_text_separator title=“31. Januar 2022″][vc_column_text]Corona-Quarantäne während Urlaub – Ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung keine Nachgewährung von Urlaub

Weitere Informationen finden Sie HIER[/vc_column_text][vc_text_separator title=“25. Januar 2022″][vc_column_text]Aktuelle Regelungen zu Quarantäne, Genesenenstatus und Entschädigungszahlungen nach § 56 IfSG

Durch die am 15. Januar 2022 in Kraft getretene Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenausnahmeverordnung und der Coronaviruseinreiseverordnung sind die Vorgaben des Paul-Ehrlich-Institus (PEI) und des RKI zu Quarantänezeiten und Genesenennachweisen zum Maßstab für deren Gültigkeit geworden. Dies hat Auswirkungen für die betriebliche Praxis im Hinblick auf Entschädigungszahlungen nach § 56 IfSG und 3G am Arbeitsplatz.

Weitere Informationen finden Sie HIER[/vc_column_text][vc_text_separator title=“14. Januar 2022″][vc_column_text]Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg (Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung – 2. SARS-CoV-2-EindV)

Die Verordnung finden Sie HIER[/vc_column_text][vc_text_separator title=“7. Januar 2021″][vc_column_text]Impfpflicht auch für Handwerker die in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen tätig werden

Weitere Informationen finden Sie HIER[/vc_column_text][vc_text_separator title=“5. Januar 2022″][vc_column_text]Corona-Wirtschaftshilfen wurden verlängert

Überbrückungshilfe IV und Neustarthilfe 2022 – die Hilfen für Unternehmen werden bis zum 31.03.2022 fortgeführt.

Weitere Informationen finden Sie HIER[/vc_column_text][vc_text_separator title=“23. Dezember 2021″][vc_column_text]Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung

2021-12-22_Coronavirus-EinreiseV[/vc_column_text][vc_text_separator title=“15. Dezember 2021″][vc_column_text]Änderungen ab dem 15. Dezember 2021

Die Landesregierung hat am 14. Dezember 2021 Änderungen der Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Die geänderte Corona-Verordnung tritt am 15. Dezember 2021 in Kraft und gilt zunächst bis zum Ablauf des 11. Januar 2022.

Im Wesentlichen werden die aktuellen Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie beibehalten. Dazu zählen das Abstandsgebot im öffentlichen Raum und die Maskenpflicht an Schulen. Die 2G-Regel gilt weiterhin unter anderem im Einzelhandel, in Gaststätten und Hotels, für Kulturveranstaltungen wie Kino und Theater oder bei körpernahen Dienstleistungen. Auch die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte in Hotspot-Regionen gilt unverändert fort, u.a. Sieben-Tage-Inzidenz für drei Tage ununterbrochen über Schwellenwert von 750.

Die Kontaktbeschränkungen werden im privaten und öffentlichen Raum verschärft. Clubs und Diskotheken müssen landesweit schließen. Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 zeitgleich anwesenden Gästen sind untersagt. An Hochschulen kann die 2G-Regel und bei Veranstaltungen die 2G-Plus-Regel gelten. Für Versammlungen (Demonstrationen) gilt eine Personenobergrenze im Freien von 1.000 gleichzeitig Teilnehmenden.

An Silvester und am Neujahrstag sollen Ansammlungen von Personen und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen auf publikumsträchtigen Wegen, Straßen und Plätzen verboten werden. Details regeln die Landkreise und kreisfreien Städte per Allgemeinverfügungen. Für das Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester ist eine entsprechende Regelung des Bundes vorgesehen.

Bei der 2G-Zutrittsgewährung gibt es eine neue Altersgrenze: Statt wie bisher Kinder unter 12 Jahren haben ab dem 15. Dezember alle Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr ohne Testnachweis Zutritt zu 2G-Bereichen, auch wenn sie noch nicht geimpft sind.

 

Alle Informationen dazu finden Sie HIER[/vc_column_text][vc_text_separator title=“23. November 2021″][vc_column_text]Brandenburg verschärft Corona-Maßnahmen – 2G-Regel wird ausgeweitet – Verschärfte Kontaktbeschränkungen

Alle Informationen dazu finden Sie HIER[/vc_column_text][vc_column_text]Die wichtigsten Regelungen zu den Beschlüssen im Zusammenhang mit der Coronaentwicklung

Hier finden Sie die wichtigsten Regelungen zusammengefasst[/vc_column_text][vc_text_separator title=“22. November 2021″][vc_column_text]FAQs zu 3G am Arbeitsplatz

Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben die Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze beschlossen. Die neuen Regelungen beinhalten arbeitsrechtliche und arbeitsschutzrechtliche Maßnahmen sowie Unterstützungsleistungen. Hier finden Sie Fragen und Antworten zum Gesetz.[/vc_column_text][vc_text_separator title=“12. November 2021″][vc_column_text]Das Brandenburger Kabinett hat am 11.11.2021 eine neue SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Sie tritt am 15. November 2021 in Kraft und löst die bisher geltende Umgangsverordnung ab. Sie gilt zunächst für drei Wochen bis einschließlich 5. Dezember 2021.

Für die Friseur und Kosmetikbranche ist die 3G-Regelung (Zutritt nur für Geimpfte, Genesene und Getestete sowie Kinder unter 6 Jahren) für körpernahe Dienstleistungen verpflichtend, davon ausgenommen sind medizinische, therapeutische oder pflegerische Leistungen. Hinweis: Die Kommunen und kreisfreien Städte haben verstärkte Kontrollen angekündigt.

Wer zum Beispiel aus pflegerischen Gründen eine Fußpflege benötigt, muss dafür keinen negativen Testnachweis vorzeigen. Auch ein ärztliches Attest ist nicht erforderlich. Nur wenn es eine rein kosmetische Leistung ist, gilt 3G. (siehe Seite 5 der Anlage zur Pressemitteilung der Staatskanzlei) https://www.brandenburg.de/media_fast/1167/211111{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}20Anlage{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}20zur{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}20Pressemitteilung{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}20der{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}20Staatskanzlei{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}20Einda{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}CC{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}88mmungsVO{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}281{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}29.pdf

 

Für den Arbeitsschutz gilt § 8 der Eindämmungsverordnung insbesondere in Verbindung mit SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Danach hat der Arbeitgeber zur Minderung des betrieblichen SARS-CoV-2-Infektionsrisikos den Beschäftigten, soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal pro Kalenderwoche kostenfrei einen Test in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 anzubieten, der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen ist.[/vc_column_text][vc_text_separator title=“1. November 2021″][vc_column_text]Entschädigungsleistungen gem. § 56 IfSG für Personen ohne Impfschutz gegen COVID-19

Weitere Informationen finden Sie HIER[/vc_column_text][vc_text_separator title=“18. Oktober 2021″][vc_column_text]Von der Corona-Pandemie betroffene Soloselbständige können Direktanträge auf die bis zum Jahresende verlängerte Neustarthilfe Plus für den Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 stellen. Sie können damit zusätzlich bis zu 4.500 Euro Unterstützung für diesen Zeitraum erhalten.

Weitere Informationen finden Sie HIER.[/vc_column_text][vc_text_separator title=“5. Oktober 2021″][vc_column_text]Dritte Verordnung über den Umgang mit dem SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 in Brandenburg (Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung – 3. SARS-CoV-2-UmgV)
vom 15. September 2021, geändert durch Verordnung vom 5. Oktober 2021, tritt mit Ablauf des 9. November 2021 außer Kraft.[/vc_column_text][vc_text_separator title=“17. September 2021″][vc_column_text]Anträge auf Neustarthilfe Plus sowie Überbrückungshilfe III Plus können jetzt gestellt werden

Weitere Informationen und Ansprechpartner in der Handwerkskammer finden Sie HIER[/vc_column_text][vc_column_text]Krankschreibung per Telefon bis 31. Dezember 2021 verlängert

Weitere Informationen finden Sie HIER[/vc_column_text][vc_text_separator title=“14. September 2021″][vc_column_text]Neue Corona-Verordnung für das Land Brandenburg: Das Kabinett hat heute die Dritte SARS-CoV-2-Umgangsverordnung beschlossen. Sie tritt am Donnerstag (16. September 2021) in Kraft und gilt bis einschließlich 13. Oktober 2021.

Weitere Informationen finden Sie HIER[/vc_column_text][vc_text_separator title=“25. August 2021″][vc_column_text]Aktualisierte Corona-Umgangsverordnung beschlossen

Nur geringfügige  Änderungen.

Weitere Informationen finden Sie HIER[/vc_column_text][vc_text_separator title=“1. August 2021″][vc_column_text]Neue Corona-Umgangsverordnung tritt in Kraft

Die vom brandenburgischen Kabinett beschlossene neue Umgangsverordnung tritt am 1. August in Kraft und am 28. August außer Kraft.

Weitere Informationen finden Sie HIER[/vc_column_text][vc_column_text]Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV) tritt am 1. August 2021 in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie HIER[/vc_column_text][vc_text_separator title=“14. Juli 2021″][vc_column_text]Verlängerung der Umgangsverordnung für Brandenburg

Das Kabinett hat im Umlaufverfahren die geltende Verordnung zum Umgang mit der Corona-Pandemie ohne Änderungen bis zum 31. Juli verlängert. Sie wäre sonst am 13. Juli ausgelaufen.[/vc_column_text][vc_separator][vc_btn title=“Weitere Beiträge finden Sie im Archiv“ style=“classic“ shape=“square“ link=“url:https{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}3A{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}2F{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}2Fwww.hwk-ff.de{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}2Fblog{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}2Farchiv-infoportal-zu-fragen-im-zusammenhang-mit-dem-corona-virus{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}2F|title:Infoportal{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}20zu{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}20Fragen{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}20im{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}20Zusammenhang{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}20mit{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}20dem{6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e}20Corona-Virus|“][/vc_column][vc_column width=“1/6″][vc_column_text]BMAS-SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung

ab 1. Oktober 2022[/vc_column_text][vc_column_text]SARS-CoV-2-Infektionsschutz-Basismaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-IfSBMV
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_ifsbmv
vom 30. März 2022[/vc_column_text][vc_column_text]SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – SARS-CoV-2-IfSMV
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/sars_cov_2_ifsmv
vom 17. März 2022[/vc_column_text][vc_column_text]Arbeitsschutzstandards
DGUV[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_separator][vc_empty_space][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column width=“3/4″][/vc_column][vc_column width=“1/4″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Da von den Fördermöglichkeiten des Bundesprogrammes „Ausbildungsplätze sichern“ (Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus) nur sehr wenige Handwerksunternehmen profitieren konnten, wurde eine Anpassung der Richtlinie vorgenommen. Damit werden die Fördervoraussetzungen für die Ausbildungsprämien für die Betriebe erleichtert.  Im Weiteren wurden die Übernahmeprämien und Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung bis Mitte 2021 verlängert.[/vc_column_text][vc_column_text]Was wurde angepasst:

Bitte beachten Sie die weiteren Hinweise:

Die Änderungen treten zum 10. Dezember 2020 in Kraft. Anbei der Link zu den Förderrichtlinien:

https://www.bmbf.de/de/mehr-unterstuetzung-fuer-ausbildungsbetriebe-in-der-corona-pandemie-13357.html

Die Umsetzung der Förderrichtlinie erfolgt durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Dabei ist die Agentur für Arbeit zuständig, in deren Bezirk der Ausbildungsbetrieb liegt.

Die Unterlagen zur Beantragung der Prämie bei der Arbeitsagentur finden Sie hier[/vc_column_text][vc_single_image image=“121926″ img_size=“medium“][vc_column_text]Wir als Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg sind zuständig für die Bestätigung der notwendigen Bescheinigung – Antrag auf „Ausbildungsprämie“ und „Ausbildungsprämie plus“ nach dem Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“.

Daher reichen Sie die jeweilige Bestätigung vorausgefüllt per Mail an stefanie.pense@hwk-ff.de bei uns ein. Im Ausnahmefall kann dies auch an die Postanschrift: Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg, Abteilung Berufsbildung, Bahnhofstraße 12, 15230 Frankfurt (Oder), erfolgen.

Wir nehmen dann die Bestätigung vor und senden diese Bescheinigung an Sie zurück. Zusammen mit dem jeweiligen Antrag reichen Sie die Bescheinigung bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein. Bitte beachten Sie, dass die Agenturen für Arbeit Anträge nur bearbeiten können, wenn sie mit vollständigen Unterlagen eingehen.

Für weitere Rückfragen der Arbeitgeber ist die Hotline des Arbeitgeber-Service unter folgender Nummer erreichbar:
0800 4 555520 (gebührenfrei).

Bei Fragen zur Förderrichtlinie wenden Sie sich gern an unsere Mitarbeiterinnen im Projekt „Passgenaue Besetzung“:
Frau Juliane Korth, Frau Agnieszka Sajduk

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Ausbildung haben, wenden Sie sich bitte an die Ausbildungsberater.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“bergemann“][cq_vc_employee name=“zimmermann“][cq_vc_employee name=“gunnar schulz“][cq_vc_employee name=“korth“][cq_vc_employee name=“Sajduk“][cq_vc_employee name=“pense“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Pressemitteilung BMBF[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Cottbus/Frankfurt (Oder)/Potsdam. Der Infrastrukturausschuss des brandenburgischen Landtages hat heute abschließend über Änderungen der Bauordnung beraten. Nach dem heutigen Beschluss sollen Handwerksmeister nun für freistehende Gebäude bis 100 Quadratmeter bauvorlageberechtigt sein. Die Berechtigung zur Erstellung bautechnischer Nachweise soll wieder entfallen.

Robert Wüst, Präsident Handwerkskammertag Land Brandenburg, zeigt sich enttäuscht: „Man kann die geplanten Gesetzesänderungen nicht einmal als „Bauvorlageberechtigung light“ bezeichnen. Im Gegenteil: Die geplanten Änderungen bleiben weit hinter den berechtigten Erwartungen des Handwerks zurück. Gebäude bis zu 100 Quadratmeter Grundfläche bedeuten bei zweigeschossigen Gebäuden gerade einmal 50 Quadratmeter pro Etage. Solche Gebäude sind in Brandenburg nicht nachgefragt und praktisch bedeutungslos. Kostengünstigem Bauen für Privat und Gewerbe wird damit eine Absage erteilt.“

Wüst verwies darauf, dass inzwischen zehn Bundesländer mit der Aufnahme der `Kleinen Bauvorlageberechtigung´ in ihren Bauordnungen zeigen, wie ernst es ihnen ist, Bauverfahren zu vereinfachen, zu beschleunigen und bürokratische Hürden abzubauen. Jüngst hat Sachsen-Anhalt die Bauvorlageberechtigung für Handwerksmeister bei Gebäuden mit einer Fläche von 400 Quadratmetern eingeführt.

„Brandenburg bleibt mit seinem Gesetzesentwurf hinter den Erfordernissen weit zurück. Es ist nicht einzusehen, dass Handwerksmeister in Berlin für Wohngebäude bis zu 250 Quadratmeter die Unterlagen konzipieren und einreichen können, und nebenan in Brandenburg wird ihnen das verwehrt. Hinsichtlich der Anerkennung der Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung zeigt das Land, dass es noch lange nicht die aufgestellten Grundsätze ernst nimmt. Das klare Statement, die Qualität des Meisterbriefes sichtbar zu unterstreichen, ist leider ausgeblieben. Das muss jetzt im parlamentarischen Verfahren nachgeholt und der Umfang der möglichen Bauvorhaben erweitert werden.“, so Wüst.

 

Über den Handwerkskammertag Brandenburg

Der Handwerkskammertag Brandenburg ist ein Zusammenschluss der Handwerkskammern Cottbus, Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg und Potsdam. Er vertritt die Interessen von rund 40.000 Handwerksbetrieben und ihren mehr als 160.000 Beschäftigten, die jährlich einen Umsatz von knapp 14 Milliarden Euro erwirtschaften.

Der Handwerkskammertag setzt sich für die wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen der Handwerksbranche im Land Brandenburg ein und bündelt die Kräfte und Gemeinsamkeiten des Handwerks.

www.hwk-cottbus.de              www.hwk-ff.de            www.hwk-potsdam.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Pressemitteilung Handwerkskammertag Land Brandenbug[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]BIM, 3D-Betondruck, Virtual Reality – die Bauwirtschaft ist auf dem Weg in die digitale Zukunft. Doch wie können sich Architekten, Bauunternehmer und Handwerker über Innovationen informieren, wenn quasi alle Messen coronabedingt abgesagt werden müssen? Die Digitale Bauwoche bietet Startups genau die Plattform, um Anwender zu informieren. In effizienten 7-Minuten-Präsentationen zeigen über 60 Startups an fünf Tagen nacheinander, wie sie die Bauwirtschaft auf dem Weg in die Digitalisierung unterstützen können. Für den Zuschauer bedeutet dies einen optimalen Überblick über die Produkte und Services – ganz bequem aus dem Büro, von unterwegs oder von zuhause.[/vc_column_text][vc_single_image image=“121897″ img_size=“medium“][vc_column_text]Die Bauwirtschaft gehört zu den am wenigsten digitalisierten Wirtschaftsbranchen. Das liegt unter anderem daran, dass in der Vergangenheit aufgrund der sehr positiven Baukonjunktur keine Notwendigkeit zur Effizienzsteigerung bestand. Selbst die Corona-Krise hat auf die allgemeine baukonjunkturelle Situation nur einen geringeren negativen Einfluss. Doch mittlerweile findet trotzdem in der Bauwirtschaft ein Umdenken statt. Dabei sind die größten Treiber der anhaltende Fachkräftemangel und der durch Corona bedingte Anstieg des digitalen Verständnisses.

ConTech-Startups nutzen Effizienzdefizite und bieten innovative Lösungen

Immer mehr Startups aus dem Bereich ConTech, also ConstructionTech oder Construction Technology, erkennen dieses Potential und helfen oft als branchenfremde Quereinsteiger innovative Ideen und neue Gedanken in der Bauwirtschaft zu platzieren.
Dabei fehlen ihnen vielfach die Marktzugänge. Doch ohne Kunden nützen die besten Ideen nichts. Daher hat sich der Innovationstreiber Beyondbricks darauf spezialisiert, Anwender und Startups zusammenzubringen. Da die von Beyondbricks veranstaltete Startup-Messe TECH IN CONSTRUCTION in diesem Jahr coronabedingt ausfallen musste, haben die Berliner Netzwerker kurzerhand ein neues Format auf die Beine gestellt. Unterstützt wird die Veranstaltung durch Chervon, sowie dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und dem Bundesverband Digitales Bauwesen (BDBau). “Der Online-Pitch-Event ‘Digitale Bauwoche’ ermöglicht den Startups, ihre Leistungen einer großen Anzahl an Anwendern zu präsentieren”, erläutert Beyondbricks-Mitgründer Roland Riethmüller. Eine simple 1:1-Übertragung des Messeformats ins Digitale kam für die Veranstalter nicht in Frage. Während auf der TECH IN CONSTRUCTION bewusst auf Präsentationen vor großem Publikum verzichtet wurde, bietet sich das im Digitalen geradezu an. Bei der Präsenzveranstaltung sollte schließlich nichts vom persönlichen Gespräch ablenken. Doch über das Internet können die Präsentationen während der digitalen Bauwoche vom 14. bis 18. Dezember 2020 gut an die Zuschauer ausgestrahlt werden. Die interessierten Architekten, Handwerker und Bauunternehmer können sich so ganz bequem ohne Reisekosten von Zuhause, aus dem Büro oder von unterwegs über die neuesten Innovationen in der Bauwirtschaft informieren.

Über 60 Startups aus dem ConstructionTech präsentieren für jeweils 7 Minuten

Durch eine Vielzahl kurzer 7-Minuten-Präsentationen erhalten die Anwender auf diesem Wege eine gute Übersicht über die Innovationen am Bau. Insgesamt über 60 Startups aus dem Bereich ConstructionTech zeigen auf der Digitalen Bauwoche ihre Lösungen und Innovationen für die Bauwirtschaft. In den schon von der TECH IN CONSTRUCTION bekannten Bereichen BIM, Prozess, Support, Smart und Energie werden täglich bis zu 20 Startups im Viertelstunden-Takt zu Wort kommen. Im Nachgang können die Zuschauer mit den Speakern Kontakt aufnehmen oder Beratungsgespräche vereinbaren.

Mit dem Elevator-Pitch erhalten die Anwender einen schneller Überblick über die Innovationen

Das Normal-Ticket berechtigt zum Live-Abruf der Präsentationen. Mit dem VIP-Ticket können darüber hinaus alle Vorträge auch zeitunabhängig angesehen werden. Außerdem erhalten die VIP-Teilnehmer Zugriff auf einen sogenannten Elevator-Pitch, in dem sich jedes Startup zusätzlich in 30 Sekunden ganz kurz vorstellt.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_column_text]LOGO-digitale-bauwoche-black[/vc_column_text][vc_column_text]Online-Pitch-Event für Innovationen in der Baubranche
Zielgruppe: Architekten, Bauingenieure, Handwerker, Bauunternehmer
14. – 18. Dezember 2020

Unterstützt durch den Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) und den Bundesverband Digitales Bauwesen (BDBau)
https://www.digitale-bauwoche.de[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]