TEST

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Online-Seminar der Auftragsberatungsstelle Brandenburg e.V.

Viele Handwerksbetriebe sind aktuell weiter von drastisch steigenden Preisen und Lieferengpässen bei verschiedenen Bau- und Rohstoffen betroffen. Sind Preiserhöhungen auch kein neues Thema für das Handwerk, so ist doch die derzeitige Lage im Hinblick auf Umfang und Geschwindigkeit der Preissteigerungen beispiellos. Viele Unternehmen reagieren und versuchen bereits in den Verträgen mit ihren Kunden sogenannte „Preisgleitklauseln“ vorzusehen, welche die nachträgliche Preisanpassung bei geänderten Materialpreisen ermöglichen.[/vc_column_text][vc_single_image image=“139344″ img_size=“large“][vc_column_text]In einem Online-Seminar der Auftragsberatungsstelle Brandenburg am 24.11.2022, 10.00 – 12.30 Uhr, werden die Anwendung von Preisgleitklauseln und deren Auswirkungen dargestellt. Das Seminar richtet sich sowohl an Unternehmen als auch an Vergabestellen. Im Rahmen des Seminars, bei dem für Mitgliedsbetriebe der brandenburgischen Handwerkskammern ein reduziertes Teilnahmeentgelt in Höhe von 39,00 Euro (netto) gilt, ist die Diskussion und der Austausch zum Thema ausdrücklich erwünscht.

Anmeldung unter: https://www.abst-brandenburg.de/veranstaltungen/online-seminar-die-loesung-aller-probleme-lieferengpaesse-und-preisgleitung/[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Suche nach Auszubildenden gestaltet sich in vielen Handwerken durch die demografische Entwicklung, den Trend zu höheren Schulabschlüssen und die deutlich gestiegene Studierneigung junger Menschen zunehmend schwieriger. Dabei fehlen dem Handwerk bereits aktuell mehrere hunderttausend Fachkräfte. Eine Lücke, die sich in den nächsten Jahren noch einmal zu vergrößern droht – nicht zuletzt durch die aktuelle Energie- und Klimawendepolitik.

Um aktuelle Informationen über die Ausbildungsaktivitäten der Handwerksbetriebe, ihre Bemühungen zur Besetzung offener Ausbildungsplätze oder auch die Verbesserung der Rahmenbedingungen für die betriebliche Ausbildung junger Handwerkerinnen und Handwerker zu gewinnen, führt der Zentralverband des Deutschen Handwerks gemeinsam mit vielen Handwerkskammern eine Umfrage zur „Ausbildungssituation im Handwerk“ durch.

Mit der Umfrage sollen u. a. Daten zur Besetzung angebotener Ausbildungsplätze, über
Gründe für den Verzicht auf Beschäftigung Auszubildender und die Aktivitäten der Betriebe zur Besetzung von Ausbildungsplätzen gewonnen werden.

Bitte nehmen Sie sich kurz Zeit, um die folgenden Fragen zu beantworten. Sie helfen uns damit, die Interessen des Handwerks gegenüber Politik und Verwaltung zu vertreten und die Stärke des Handwerks auch in Zukunft zu wahren.

Die Umfrage beinhaltet  insgesamt 6 (komplexe) Fragen.

Den im Download befindlichen Fragebogen senden Sie bitte bis spätestens 31. Oktober 2022  per Post an uns zurück. Sofern Sie den Übertragungsweg per Fax bevorzugen, können Sie den Fragebogen gern an folgende Fax-Nr. senden: 0335 5619-123.

Alternativ können Sie ab dem 13. September 2022 unter folgenden online-Link https://zdh-umfragen.de/ausbildung den Online-Umfragebogen ausfüllen.
Unternehmer, die diese Variante wählen, müssen bei Aufrufen der Seite einmalig eine Mailadresse angeben, an die dann ein Passwort gesendet wird. Die Mailadresse dient nur der Übermittlung des Passwortes und wird nicht gespeichert. Wenn der Unternehmer für den Fragebogen freigeschaltet ist, wird dieser vollständig am Bildschirm ausgefüllt, ein Ausdrucken und Versenden per Post/Fax ist weder möglich noch nötig.

Die Umfrage läuft bis zum 31. Oktober 2022. 

Selbstverständlich behandeln wir Ihre Angaben anonym. Alle Angaben werden gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen streng vertraulich behandelt und nur in Gesamtergebnissen veröffentlicht.

Für Rückfragen steht Ihnen unsere Mitarbeiterin Frau Jördis Kaczmarek (Telefon 0335 5619-120) zur Verfügung.

Für Ihre Mitarbeit danken wir Ihnen recht herzlich.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fas fa-download“]Fragebogen FF[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Um aktuelle Informationen über die Energiekostenbelastung in den Betrieben und die Realisierung von Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs zu gewinnen, haben wir Sie gebeten, im Frühjahr 2022 an der bundesweiten Umfrage “Energieeffizienz im Handwerk” teilzunehmen, die der Zentralverband des Deutschen Handwerks  gemeinsam mit vielen Handwerkskammern  durchgeführt hat.

Mit dieser Umfrage sollten u. a. Daten zur Veränderung des Anteils der Energiekosten an den betrieblichen Umsätzen, umgesetzte und geplante Maßnahmen zur Energieverbrauchssenkung und aus betrieblicher Sicht bestehende Hürden im Zusammenhang mit der Umsetzung von Energieeffizienz verbessernden Maßnahmen gewonnen werden. Der Fragebogen umfasste insgesamt 4 (komplexe) Fragen.

Den Bericht zur Auswertung der Sonderumfrage auf Bundesebene stellen wir Ihnen hiermit gern zur Verfügung.

Bei der Bewertung der Ergebnisse ist zu berücksichtigen, dass diese sich auf den Betrachtungszeitraum vor dem Beginn des Ukraine-Kriegs beziehen und dessen Effekte auf Energiekosten und Energieversorgungssicherheit hier nicht enthalten sind.

Die Umfrageergebnisse zeigen, dass gerade aufgrund der zuletzt sprunghaft gestiegenen und absehbar auf einem hohen Niveau verbleibenden Energiepreise einer möglichst energieeffizienten Produktion und  Auftragserbringung eine immer wichtigere Rolle zukommt, um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu sichern. Um diesen  Transformationsprozess zu unterstützen, braucht es verlässliche Rahmenbedingungen mit auch für kleine und mittlere Betriebe passenden Förderprogrammen:

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Bericht, den wir Ihnen als Download auf diesen Seiten gern zur Verfügung stellen.

Quelle: ZDH im August 2022

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][vc_message icon_fontawesome=“fas fa-download“]Auswertung ZDH[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Anfang April 2022 informierten sich ca. 300 Schülerinnen und Schüler der 8. bis 10. Klassen aus Angermünde zu einer Lehre im Handwerk. Beim Angermünder Bildungswerk e. V. stellten Handwerksbetriebe aus der Region ihre Gewerke vor und kamen so in direkten Kontakt mit potentiellen Lehrlingen.[/vc_column_text][vc_media_grid element_width=“3″ grid_id=“vc_gid:1666294631799-2db95fb7-34e0-3″ include=“137733,137734,137735,137736,137737,137738,137739,137740,137741,137742,137743,137744,137745,137746,137747,137748,137749,137750,137751,137752,137753,137754,137755,137756,137757,137758,137759,137760,137761,137762,137763,137764,137765,137766,137767″][vc_column_text]

Fotos: Leif Kuhnert // HWK-FF:DE

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Weitere Termine für Lehrberufeschauen des Handwerks in der Region[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_single_image image=“120823″ img_size=“large“][vc_column_text]Eine Klausel in einer Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) des Arbeitsvertrags, mit welcher der Arbeitnehmer bestätigen soll, nicht bereits zuvor in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber gestanden zu haben, ist als Tatsachenbestätigung, die geeignet ist, die Beweislast zu Lasten des Arbeitnehmers und zu Gunsten des Arbeitgebers zu verändern, gemäß § 309 Nr. 12 b) BGB unwirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht Baden- Württemberg mit Urteil vom 11. März 2020, Az. 4 Sa 44/19.

Nach § 309 Nr.12 b BGB ist, auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, eine Bestimmung in einer AGB-Klausel unwirksam, durch die der Verwender die Beweislast zum Nachteil des anderen Vertragsteils ändert, insbesondere indem er den anderen Vertragsteil bestimmte Tatsachen bestätigen lässt.

Gleichwohl sollte der Arbeitgeber den Bewerber vor Abschluss eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrags in jedem Fall ausdrücklich nach einer eventuellen Vorbeschäftigung fragen. Das gilt vor allem dann, wenn er vom Arbeitnehmer Anhaltspunkte für eine solche Vorbeschäftigung bekommt, z.B. im Einstellungsbogen. Der Arbeitgeber kann sich nicht allein darauf verlassen, dass im Lebenslauf des Bewerbers keine Vorbeschäftigung angegeben ist.

Eine entsprechende schriftliche Bestätigung, dass der Bewerber bisher noch nicht für den Arbeitgeber tätig gewesen ist, sollte nicht im Rahmen des Arbeitsvertrags festgehalten werden. Dabei handelt es sich nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts um eine unwirksame AGB-Klausel. Überlegenswert und möglicherweise gerichtlich verwertbar wäre eher eine neben dem Arbeitsvertrag individuell verfasste, schriftliche Bestätigung über die Tatsache, dass der Arbeitnehmer bisher nicht beim Arbeitgeber tätig war.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“schliebe“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Betriebe, die Kälte- und Kühlanlagen betreiben, müssen mit deutlich gestiegenen Servicekosten rechnen und sehen sich auch mit der Situation konfrontiert, dass ihre Anlage wegen Kältemittelmangel nur verzögert gewartet werden kann oder sie gar in ein neue Anlage investieren müssen. Dies ist der seit Januar 2015 geltenden F-Gase-Verordnung geschuldet. Die F-Gase-Verordnung enthält einen Fahrplan zur schrittweisen Verringerung klimaschädlicher Kältemittel.

Ab 2020 dürfen keine neuen Kältemittel mit einem GWP-Wert (Global Warming Potenzial) von 2500 und mehr in den Verkehr gebracht werden, lediglich recycelte Kältemittel dürfen bis 2029 verwendet werden. Dies führt schon jetzt dazu, dass gängige Kältemittel nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stehen und die Preise exorbitant gestiegen sind. Betriebe, die aktuell Investitionen in Kühl- und Kälteanlagen vornehmen, sollten die Entwicklungen auf Grund der F-Gase-Verordnung unbedingt im Blick haben und keine Anlagen mehr planen, die mit Kältemitteln mit vergleichsweise hohem Treibhauspotential betrieben werden.

Eine neue, energieeffiziente Anlage bzw. eine Sanierung der alten Anlage kann des Weiteren hohe Stromkosten vermeiden. Unternehmen, die ihre Kälteanlagen sanieren oder austauschen wollen, können seit 2016 auf staatliche Unterstützung setzen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert neue Kälte- und Klimaanlagen mit bis zu 150.000 Euro, maximal 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, abhängig von Kälteleistung und Speicherkapazität der Anlage. Auch für bereits bestehende Anlagen können im Sanierungsfall Fördermittel beantragt werden.

Detaillierte Informationen finden Sie unter: http://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html  sowie https://www.zdh.de/fachbereiche/wirtschaft-energie-umwelt/umweltpolitik-nachhaltigkeit/f-gase-problematik/

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“ballschmieter“][cq_vc_employee name=“kaczmarek“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Lehrlingszahlen, die auf ein Drittel zusammengeschmolzen sind und wachsende Ansprüche an den Kenntnisstand im Umgang mit teurer Technik – Brandenburgs Handwerksbetriebe sehen schwierigen Zeiten entgegen. Anfang Juli forderte der Brandenburgische Handwerkskammertag in der Potsdamer Staatskanzlei, die Meisterausbildung der akademischen insofern gleichzustellen, als sie genau so kostenlos sein sollte wie ein Studium.

„Während ein Student für sein Studium nichts zu bezahlen braucht, ist die Meisterausbildung mit hohen Kosten verbunden“, sagte der Präsident des Handwerkskammertages Robert Wüst nach einem Spitzengespräch mit Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD). Hier erwarte das Handwerk die Unterstützung der Politik, um eine Gleichstellung zu erreichen.

Spitzengespräch_Meister

Robert Wüst, Präsdident des deutschen Handwerkskammertages, Beate Fernengel, Präsidentin der IHK Potsdam, Dr. Dietmar Woidke, Ministerpräsident des Landes Brandenburg

 

In den kommenden zehn Jahren würden rund 9.000 Handwerksunternehmen einen Nachfolger benötigen, weil der bisherige Chef in den Ruhestand geht. Dafür brauche es motivierten, gut ausgebildeten und qualifizierten jungen Nachwuchs. Um diesen für eine Nachfolge zu begeistern und das Gründergeschehen auch für die Unternehmensnachfolge weiter voranzutreiben, sei die wirtschaftspolitische Unterstützung für Nachfolgerinnen und Nachfolger unerlässlich, wolle man den bestehenden Betrieben den Fortbestand ermöglichen, so der Präsident des Handwerkskammertages des Landes Brandenburg.

Die vor einigen Jahren eingeführte Meistergründungsprämie sei eine wichtige Hilfe, bestätigte Wüst. Doch reiche das nicht aus. Benötigt würden „schnell greifende Instrumente“.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“Michael Thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Einreiseverordnung – CoronaEinreiseV)

Amtliche Veröffentlichung vom 30. Juli 2021[/vc_column_text][vc_single_image image=“125055″ img_size=“medium“][vc_column_text]Das Robert Koch Institut (RKI) informiert:

Achtung: Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. August 2021 um 0:00 Uhr die geänderte Coronavirus-Einreiseverordnung in Kraft tritt:

Ab diesem Zeitpunkt gilt aufgrund der zunehmenden weltweiten Verbreitung von leicht übertragbaren SARS-CoV-2-Varianten (insb. der Delta-Variante) eine generelle Nachweispflicht. Die bedeutet, dass Personen ab 12 Jahren grundsätzlich bei Einreise über ein negatives Testergebnis, einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis verfügen müssen. Die generelle Nachweispflicht gilt unabhängig von der Art des Verkehrsmittels und unabhängig davon, ob ein Voraufenthalt in einem Hochrisiko- bzw. Virusvariantengebiet stattgefunden hat. Daneben sind bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland nach einem Aufenthalt in einem ausländischen Hochrisikogebiet (bisher Hochinzidenzgebiet) oder Virusvariantengebiet spezielle Anmelde-, Nachweis- und Quarantänepflicht zu beachten. Bei Einreise aus Virusvariantengebieten gilt – vorbehaltlich sehr eng begrenzter Ausnahmen – ein Beförderungsverbot für den Personenverkehr per Zug, Bus, Schiff und Flug direkt aus diesen Ländern.

Risikogebiete werden ab dem 1. August 2021 nur noch in zwei Kategorien ausgewiesen: Hochrisikogebiete (bisher Hochinzidenzgebiete) und weiterhin Virusvariantengebiete. Die Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete entfällt. Das Entfallen der Kategorie der „einfachen“ Risikogebiete bedeutet nicht, dass bei Aufenthalten in diesen Gebieten kein relevantes erhöhtes Infektionsrisiko mehr besteht. Die Gefahr einer Infektion besteht derzeit weltweit.

Aufgrund des dynamischen Infektionsgeschehens kann es erforderlich sein, dass sehr kurzfristig neue Virusvariantengebiete und Hochrisikogebiete ausgewiesen werden.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“plonski“][cq_vc_employee name=“melchert“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Musterbescheinigung für Grenzgänger

Bescheinigung polnisch (Übersetzung)

Bescheinigung deutsch[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Liebe Handwerkerinnen und Handwerker,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Hochwasserkatastrophe in Deutschland hat viele Menschenleben gekostet, Mitbürgerinnen und Mitbürgern unendlich großes Leid gebracht und Menschen in existenzielle Not gestürzt.

Schwer getroffen sind auch viele Handwerkerinnen und Handwerker, Betriebe mit ihren Beschäftigten und Auszubildenden mit dem Verlust oder schweren Schäden an Werkstätten, Maschinen, Material, Fuhrpark oder Geschäftsräumen. Dabei werden jetzt mehr denn je anpackende Hände und Unterstützung gebraucht.

Die Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ist beeindruckend und macht Mut. Auch die Bereitschaft und Solidarität von Handwerkerinnen und Handwerker im ganzen Land, die ihren Kolleginnen und Kollegen helfen wollen. Manche haben sich auf den Weg gemacht in die betroffenen Regionen, um vor Ort anzupacken.

Viele wollen ihren Beitrag leisten und spenden. Die Handwerkskammer zu Köln hat stellvertretend für die Handwerkskammern in allen betroffenen Regionen ein Spendenkonto eingerichtet, um die in Not geratenen Handwerksbetrieben gezielt zu unterstützen.

Spendenkonto: Sparkasse KölnBonn

Empfänger: Handwerkskammer zu Köln

IBAN: DE63 3705 0198 1902 5913 28 BIC: COLSDE33XXX

Stichwort: Hochwasserhilfe „Handwerk hilft“

Zusammen mit den Handwerksorganisationen in den anderen betroffenen Regionen wird sich die Handwerkskammer zu Köln um eine Verteilung der Mittel kümmern. Für die steuerliche Anrechenbarkeit einer solchen Spende ist der Überweisungsbeleg ausreichend.

Wir danken allen Spenderinnen und Spendern für ihre großzügige Unterstützung. Unsere tiefe Anteilnahme gilt den betroffenen Kolleginnen und Kollegen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hans Peter Wollseifer                 gez. Holger Schwannecke
ZDH-Präsident                                      ZDH-Generalsekretär[/vc_column_text][vc_column_text]ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer fordert in der „FAZ“ schnelle und unbürokratische Hilfe für die von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Regionen.[/vc_column_text][vc_single_image image=“124985″ img_size=“medium“][vc_column_text]Über die aktuellen Erfordernisse, um den Menschen in den von der Hochwasserkatastrophe betroffenen Regionen zu helfen und dort zügig und unbürokratisch die öffentlichen, lebensrelevanten, aber auch wirtschaftlichen Strukturen wiederherzustellen, spricht ZDH-Präsident Hans Peter Wollseifer mit Jan Hauser von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Wir setzen uns aktuell auf verschiedenen Ebenen intensiv dafür ein, für diese Betriebe und ihre Beschäftigten rasche und wirksame Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Sie brauchen eine schnelle Perspektive, die ihnen Mut macht“, so der Handwerkspräsident.

„Es muss jetzt alles dafür getan werden, den Menschen in den betroffenen Regionen zu helfen und dort zügig und unbürokratisch die öffentlichen und lebensrelevanten Strukturen wiederherzustellen. Auch die wirtschaftlichen Strukturen vor Ort haben nachhaltig Schaden genommen. So hat die Flutkatastrophe die weitere Existenz zahlreicher Handwerksbetriebe über Nacht vernichtet oder dauerhaft in Frage gestellt. Wir setzen uns aktuell auf verschiedenen Ebenen intensiv dafür ein, für diese Betriebe und ihre Beschäftigten rasche und wirksame Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Sie brauchen eine schnelle Perspektive, die ihnen Mut macht. Ermutigend sind die Hilfszusagen und das tatkräftige Engagement aus weiten Bereichen des Handwerks. So stehen etwa zahlreiche Baubetriebe aus benachbarten und entfernteren Regionen mit tatkräftiger Unterstützung bereit, die erforderlichen Sanierungs- und Wiederaufbauarbeiten anzugehen.

Als Hürde dafür erweisen sich allerdings die aktuellen, massiven Beschaffungs- und Preisprobleme bei Baumaterialien. Für einen zügigen Wiederaufbau wird daher umso dringlicher, dass insbesondere vor Ort auf kommunaler Ebene jetzt flexible Lösungen dafür gefunden werden müssen. Die aktuellen Preisrisiken bei Baumaterialien dürfen jedenfalls nicht einseitig bei unterstützenden Baubetrieben verbleiben.

In dieser Ausnahmesituation höherer Gewalt sollten zudem auch die Möglichkeiten der sogenannten Dringlichkeitsvergaben als Verfahrensweg zum Einsatz gebracht und ausgeschöpft werden. Um akute Notfälle zu beheben, sollten dafür etwa Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb zeitnah umgesetzt werden.

Dessen ungeachtet müssen für den Wiederaufbau zerstörter wirtschaftlicher und öffentlicher Infrastrukturen die Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsverfahren dringend verschlankt und beschleunigt werden. Das ist nicht nur im Hinblick auf die akute Flutkatastrophe nötig, sondern ist auch mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit der deutschen Wirtschaft und auf die Standortsicherung unerlässlich.“

Quelle: zdh.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die Handwerkskammer steuert seit Sommerstart regelmäßig die Arbeits- oder Lebensorte von Silbermeistern im Kammerbezirk an.
[/vc_column_text][vc_single_image image=“124792″ img_size=“large“][vc_column_text]Die Jubilare erhalten feierlich und bei bester Unterhaltung ihren Silbermeisterbrief – mit Foto, Plauderei und Prost. Allen unseren herzlichen Glückwunsch zum 25-jährigen Meisterjubiläum. HWK-Hauptgeschäftsführer Frank Ecker überreichte die Schmuckurkunde bis 30. Juni an:

Zimmerermeister Peter Fechner aus Müllrose

Radio- und Fernsehtechnikermeister (RFT) Ulf-Friedrich Kussatz aus Frankfurt (Oder)

Friseurmeisterin Alcice Stolpe aus Reitwein

Tischlermeister Martin Roland aus Friedersdorf (bei Seelow)

Bäckermeister Claas Baumgärtel aus Sachsendorf

Friseurmeisterin Sylvia Schumann aus Lindenberg (Tauche) bei Beeskow

Zentralheizungs- und Lüftungsbauermeister Sven Ballnow aus Tauche

Kfz-Mechanikermeister Andreas Hermsdörfer aus Storkow

Hörakustikermeister Olaf Settnisch aus Storkow.

Weitere Touren folgen.[/vc_column_text][vc_row_inner css=“.vc_custom_1625043312599{padding-top: 1em !important;padding-right: 1em !important;padding-bottom: 1em !important;padding-left: 1em !important;background-color: #d1e3f6 !important;border-radius: 3px !important;}“][vc_column_inner][vc_media_grid grid_id=“vc_gid:1625043146289-dae3575b-3389-3″ include=“124795,124793,124787″][vc_column_text]

Zur Fotogalerie

[/vc_column_text][/vc_column_inner][/vc_row_inner][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]