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[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Zahntechniker leisten einen großen Beitrag zum Wohlbefinden eines Menschen. Wer schöne Zähne hat, ist erfolgreicher. Was zunächst nach einem Werbeslogan klingt, ist tatsächlich bewiesen. Eine Studie des Londoner King‘s College belegt, dass Menschen mit weißen, gleichmäßigen Zähnen als attraktiver, beliebter und intelligenter eingestuft werden. Und laut einer Umfrage der Unternehmensberatung Creative Dock sprechen in Deutschland zwei von drei Menschen bewusst weniger und zeigen seltener ihr Lächeln, weil sie mit ihren Zähnen unzufrieden sind.

In der nebenstehenden Auflistung finden Sie die Zahntechniker aus dem Kammerbezirk. Sind Sie noch auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder wollen in den Beruf reinschnuppern? Hier finden Sie die Gelegenheit, um nach einem Praktikum zu fragen. Um beim Bewerbungsgespräch eine gute Figur zu machen, empfehlen sich diese Tipps zur Zahnhygiene:

1. Zähneputzen
Mindestens zwei Mal am Tag, also morgens und abends, sollten Sie zur Zahnbürste greifen und zwei bis drei Minuten lang putzen. Die Zahnbürste alleine kann aber leider nicht alle Ablagerungen und Verschmutzungen beseitigen. Für die Zahnzwischenräume sollten Sie Zahnseide oder Interdentalbürsten benutzen – sie säubert nicht nur, sondern beugt auch Verfärbungen vor.

2. Elektrisch oder Handarbeit?
Die Wahl der richtigen Zahnbürste gehört zu den wichtigsten Faktoren für schöne, gesunde Zähne. Zahnärzte empfehlen meist eine elektrische Bürste, weil sie im Vergleich zur Handzahnbürste effektiver reinigt. Aber auch eine Handzahnbürste mit dichten Borsten kann zufriedenstellende Ergebnisse bringen – wenn man mit der richtigen Technik putzt. Zu den elektrischen Zahnbürsten zählen neben den Rotations- auch Schallzahnbürsten. Sie säubern die Zähne besonders gut, weil sie mit einer hohen Frequenz nicht nur Beläge, sondern auch den Zahnstein verschwinden lassen. Welche Zahnbürste ideal ist, hängt vom Zahn- und Zahnfleischtyp ab – und ist auch immer ein bisschen Geschmackssache.

3. Sellerie macht weiße Zähne
Wer seine Zähne ein bisschen aufhellen möchte, kann zu bestimmten Lebensmitteln greifen. Erdbeeren, Äpfel, Birnen und Hartkäse erzeugen durch ihre Inhaltsstoffe oder eine mechanische Schleifwirkung hellere Zähne. Sellerie wirkt beispielsweise wie eine natürliche Zahnbürste und Zahnseide zugleich. Die Fasern des Gemüses reiben Schmutz und Bakterien während des Kauens einfach ab. Sicher: diese Lebensmittel können starke Verfärbungen nicht rückgängig machen, aber sie helfen dabei, Zähne hell zu halten.

4. Der Profi kanns
Wer einen größeren Effekt erzielen möchte, geht am besten zum Profi. Eine professionelle Zahnreinigung reinigt die Zähne und vor allem die Zahnzwischenräume gründlich und beseitigt Zahnbelag und Zahnstein effektiv. Eine professionelle Zahnreinigung wird meist vom Zahnarzt vorgeschlagen, vor allem dann, wenn eine Zahnspange getragen wird, oder bei Patienten mit empfindlichem Zahnfleisch.

5. Keine Angst vorm Zahnarzt
Eine regelmäßige Kontrolle beim Zahnarzt ist auf jeden Fall vonnöten. Mindestens einmal im Jahr sollte man hin – auch, wenn der letzte Besuch keine angenehmen Assoziationen auslöst. Der Arzt untersucht auf Karies und Parodontose und berät bei Fragen zu Bleaching, Zahnfehlstellungen und der richtigen Putztechnik.

6. Aufhellen
Ein makelloses Weiß der Zähne erreicht man nur mit professioneller Hilfe – beispielsweise beim Zahnarzt oder Zahnkosmetiker. Denn, Bleaching-Produkte sind zwar mittlerweile auch in Drogeriemärkten oder im Online-Shop erhältlich – ein perfektes Ergebnis erzielt aber nur der Experte. Das Bleaching selbst funktioniert oft mit Wasserstoffperoxid. Eine andere Möglichkeit, Zähne aufzuhellen, bietet die Behandlung mit UV-Strahlung. In beiden Fällen wird mit Hilfe einer Zahnschiene ein Gel auf die Zähne aufgetragen, das entweder selbst eine bleichende Wirkung besitzt oder dessen Wirkung durch UV-Licht aktiviert wird. Das Ergebnis sind strahlend weiße Zähne. Aber Vorsicht: Wer danach weiter raucht, viel Kaffee und Rotwein trinkt, verliert den Effekt schnell wieder.

7. Aligner sorgen für gerade Zähne
Perfekt wird das Zahnbild erst dann, wenn alle Zähne in einer einheitlichen Reihe stehen. Eine feste Zahnspange ist gerade für Erwachsene aber keine Option – allein wegen der Optik. Unsichtbare Zahnschienen, sogenannte Aligner, können hingegen dabei helfen, kleinere bis mittelschwere Zahnfehlstellungen zu beheben. Doch Vorsicht bei Online-Angeboten: viele Unternehmen werben mit der vermeintlich einfachen Handhabung zu Hause. Abdrücke des Kiefers werden dann in Eigenregie im heimischen Bad durchgeführt. Mediziner warnen davor! Aber es gibt Ausnahmen: zum Beispiel bietet das Start-Up Beyli (www.beyli.eu) eine Kombination aus Online-Dialog mit einem umfangreichen Informationsangebot, stationärer Beratung in eigenen Beratungszentren sowie einer engen Zusammenarbeit mit Partnerärzten. Bei Beyli übernimmt ein Zahnarzt oder Kieferorthopäde die Diagnose, erstellt den Behandlungsplan und einen Abdruck des Gebisses. Die Patienten erhalten anschließend ein Set an Zahnschienen, die sie im wöchentlichen Rhythmus wechseln. So können sie sich nach vier bis neun Monaten über gerade Zähne und ein strahlendes Lächeln freuen.

(Quelle: Beyli GmbH)[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][vc_single_image image=“81571″ img_size=“medium“][vc_column_text]Zahntechniker im Kammerbezirk:

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Mit Blick auf den Tag des Handwerks organisierte die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg die erste Lehrberufeschau des Handwerks in Neuzelle. 230 Schülerinnen und Schüler folgten am 16. September unserer Einladung und testeten ihr Geschick in den Gewerken der anwesenden Handwerker.

Die Acht- bis Zehntklässler der Oberschule und des Gymnasiums aus dem Stift Neuzelle schweißten etwa unter Anleitung der Firma Heckmann zwei Hälften eines Herzens zusammen, bauten mit der BK Bau einen Holztisch zusammen und lernten vom Autohaus Noack den fachmännischen Reifenwechsel. André Müller, Wolfgang Müller Bauservice (wir berichteten im DHB und online über den Generationswechsel im Betrieb), brachte den Jugendlichen den Beruf des Pflasterers näher und die Klosterbrauerei Neuzelle informierte bei der Verkostung hauseigener Brausen über die Ausbildung zum Brauer und Mälzer.

Bei Christine Hamann, die zusammen mit ihrem Vater die Hamann Elektromontage GmbH führt, konnten die Schüler versuchen, den Stromlauf zu schließen und eine Lampe zum Leuchten zu bringen. „Ich finde das ganz klasse, dass das hier organisiert wurde“, sagte Bezirksschornsteinfegermeister Andy Rosengart aus Diehlo. Dass das Schornsteinfegen nicht nur bedeutet, mit einem Besen den Schacht wieder freizumachen, erklärte er den Schülern mit diverser Technik. Nachdem es bei den Schornsteinfegern „hoch hinaus“ ging, zeigten die Tiefbauer der Firma Kaufmann, was unter der Erde zu beachten ist.

Die feine Handwerkskunst der Optiker brachte die Firma Fielmann mit auf das Betriebsgelände der Agrargenossenschaft Neuzelle, auf dessen Grundstück die Lehrberufeschau des Handwerks stattfand. Bleibenden Eindruck dürften die ausgefallenen Brillengestelle gemacht haben, die die Schüler selber bearbeiten durften. Ebenfalls ein eigenes Werkstück brachten die Jugendlichen von der Metall- und Balkonbau Hansmann GmbH mit nach Hause: Dort bogen und nieteten sie Miniatur-Werkzeugkoffer aus Metall.

Wir bedanken uns bei allen Handwerkern, die die Lehrberufeschau ermöglicht haben!

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Neuer Mindestlohn im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

Im Bundesanzeiger vom 30.08.2019 (BAnz AT 30.08.2019 V1) wurde die Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk gemäß § 7 Abs.1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bekannt gemacht. Sie regelt, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohns im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vom 24.02.2019 (TV Mindestlohn) auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anwendung findet, die unter seinen am 01.09.2019 gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung überwiegend Bauleistungen im Sinne des § 101 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch erbringt. Die Verordnung trat am 01.09.2019 in Kraft und hat eine Laufzeit bis 30.04.2021.

Der Mindestlohntarifvertrag erfasst Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Nicht erfasst werden Betriebe des Baugewerbes, des Betonsteinhandwerks und Betonsteingewerbes, des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus und Betriebe und Betriebsabteilungen der Naturwerkstein-Industrie, die Naturwerkstein gewinnen und/oder überwiegend industriell be- oder verarbeiten. Nicht erfasst werden zudem Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen des Betonstein- und Terrazzoherstellerhandwerks, solange diese unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags über eine Zusatzrente im Betonstein- und Terrazzoherstellerhandwerk vom 13. Dezember 2010 (TV TZR Betonsteinhandwerk-Ost) fallen.

Der Mindestlohntarifvertrag gilt für gewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach dem sechsten Sozialgesetzbuch versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Ausgenommen sind Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schüler an Abendschulen und -kollegs sowie Schulabgänger, die innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 50 Arbeitstagen beschäftigt werden. Ebenso gilt der Tarifvertrag nicht für gewerbliches Reinigungspersonal, das ausschließlich für die Durchführung und Aufrechterhaltung von Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit beschäftigt ist.

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

Neuer Mindestlohn im Gerüstbauerhandwerk seit 1. Juli 2019

Am 28. Juni 2019 ist im Bundesanzeiger (BAnz AT 28.06.2019 V1) die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauer-Handwerk gemäß § 7 Abs. 1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bekannt gemacht worden. Die Branchenmindestlohnverordnung ist am 1. Juli 2019 in Kraft getreten. Sie endet am 31. Juli 2020. Die Vorgänger-Verordnung trat am 31. Mai 2019 außer Kraft.

Der Branchenmindestlohn im Gerüstbauer-Handwerk beträgt 11,88 Euro pro Stunde.

Die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Gerüstbauerhandwerk regelt, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohnes im Gerüstbauerhandwerk vom 25.01.2019 (TV Mindestlohn) auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer Anwendung finden, die unter seinen am 01.07.2019 gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung überwiegend Bauleistungen im Sinne des § 101 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuches erbringt. Die Verordnung gilt ebenso für Arbeitsverhältnisse zwischen einem Arbeitgeber mit Sitz im Ausland und seinen in Deutschland im Geltungsbereich der Verordnung beschäftigten Arbeitnehmern. Erfasst werden zudem Zeitarbeitnehmer, die von einem Einsatzbetrieb mit Tätigkeiten beschäftigt werden, die in den Geltungsbereich der Verordnung fallen, auch wenn der Einsatzbetrieb selbst nicht in den fachlichen Geltungsbereich fällt.

Die Verordnung findet keine Anwendung auf Gesamtheiten von Arbeitnehmern, die außerhalb der stationären Betriebsstätte eines nicht unmittelbar dem Gerüstbauer-Handwerks zugehörigen Betriebs Arbeiten des Gerüstbauer-Handwerks ausführen, deren Arbeitgeber anderweitig tarifvertraglich gebunden sind oder die bei Arbeitgebern mit Sitz im Ausland beschäftigt sind.

Vom Geltungsbereich des Mindestlohn-Tarifvertrages werden alle gewerblichen Arbeitnehmer von Betrieben des Gerüstbauer-Handwerks erfasst.

Vom Geltungsbereich des Mindestlohn-Tarifvertrages ausgenommen sind Praktikanten, Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schüler an Abendschulen und -kollegs, Schulabgänger, die innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 21 Arbeitstagen beschäftigt werden, Arbeitnehmer, die ausschließlich auf dem Lagerplatz im Betrieb oder stationär im Betrieb beschäftigt sind, sowie das Personal für Reinigungsarbeiten in Verwaltungs- und Sozialräumen des Betriebs.

Betrieb im Sinne des Tarifvertrags ist auch eine selbstständige Betriebsabteilung. Als selbstständige Betriebsabteilung gilt eine Gesamtheit von Arbeitnehmern, die außerhalb der stationären Betriebsstätte eines nicht unmittelbar dem Gerüstbauer-Handwerk zugehörigen Betriebs Arbeiten des Gerüstbauer-Handwerks ausführt. Nicht erfasst werden Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen, die als Betriebe des Baugewerbes durch den Bundesrahmentarifvertrag für das Baugewerbe erfasst werden, und solche des Maler- und Lackiererhandwerks sowie des Dachdeckerhandwerks. Der Tarifvertrag gilt darüber hinaus nicht für Betriebe, die ausschließlich Hersteller oder Händler sind.

Der Anspruch auf den Branchenmindestlohn wird spätestens zum 15. des Monats fällig, der dem Monat folgt, für den er zu zahlen ist. Dies gilt nicht für den Mindestlohnanspruch, der auf die in ein Arbeitszeitkonto eingestellten Stunden entfällt, soweit das Arbeitszeitkonto nach den in § 2 des TV Mindestlohn geregelten Bestimmungen geführt wird.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][vc_column_text]

Übersicht der tariflichen Mindestlöhne im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk

seit  01.05.2019: 11,85 Euro

ab   01.05.2020: 12,20 Euro[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Bekanntmachung Bundesanzeiger[/vc_message][vc_column_text]

Übersicht der tariflichen Mindestlöhne im Gerüstbauerhandwerk

Bundeseinheitlich

01.07.2019 – 31.07.2020: 11,88 €[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Bekanntmachung Bundesanzeiger[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Ob Print oder Online, die Stellenanzeige ist und bleibt ein bedeutendes Werbemittel zur effektiven Gewinnung von dringend benötigten Fachkräften. Laut einer Umfrage zur Fachkräftesicherung aus dem Jahr 2018 blieb bei jedem dritten Handwerksbetrieb in unserer Region die Suche nach qualifiziertem Personal, trotz intensiver Bemühungen, erfolglos. Für mehr als 10 Prozent der Befragten sind Fachkräfte aus dem Ausland hingegen eine Alternative, um dem Engpass wirkungsvoll zu begegnen. Diesen Ansatz hat die Außenwirtschaftsberatung der Handwerkskammer aufgegriffen. Sie verschafft interessierten Handwerksunternehmen  einen kompakten Überblick darüber, wie effektiv geeignete Fachkräfte und Auszubildende aus dem Ausland mit Hilfe von Online-Plattformen gesucht und gefunden werden können. Es wird aufgezeigt und dabei aktiv unterstützt die individualisierte  Stellenanzeige einfach und ohne viel Aufwand im Ausland zu platzieren. Gemeinsam mit dem Handwerker wird eine Stellenanzeige formuliert  und bei der Anzeigenaufgabe beratend und fremdsprachlich unterstützt. Es fallen lediglich Kosten für die Inserate an, die sich kostenseitig im Rahmen halten. Für ausgeschriebene Stellenangebote konnten bedeutend höhere Bewerbungszahlen erreicht werden, die in Folge zu Einstellungen von geeigneten ausländischen Fachkräften geführt haben. Von dem Beratungsangebot haben bereits eine Reihe von Handwerksbetrieben wie Dachdecker, Maurer und Betonbauer, Straßenbauer, Gerüstbauer, Elektrotechniker und Friseur profitiert.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“plonski“][vc_separator][vc_column_text]Termine der Außenwirtschaftsberatung:

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Im Bundesanzeiger vom 30.08.2019 (BAnz AT 30.08.2019 V1) wurde die Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk gemäß § 7 Abs.1 Arbeitnehmer-Entsendegesetz bekannt gemacht. Sie regelt, dass die Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung eines Mindestlohns im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk vom 24.02.2019 (TV Mindestlohn) auf alle nicht an ihn gebundenen Arbeitgeber sowie Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen Anwendung findet, die unter seinen am 01.09.2019 gültigen Geltungsbereich fallen, wenn der Betrieb oder die selbständige Betriebsabteilung überwiegend Bauleistungen im Sinne des § 101 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch erbringt. Die Verordnung trat am 01.09.2019 in Kraft und hat eine Laufzeit bis 30.04.2021.

Der Mindestlohntarifvertrag erfasst Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks. Nicht erfasst werden Betriebe des Baugewerbes, des Betonsteinhandwerks und Betonsteingewerbes, des Garten-, Landschafts- und Sportplatzbaus und Betriebe und Betriebsabteilungen der Naturwerkstein-Industrie, die Naturwerkstein gewinnen und/oder überwiegend industriell be- oder verarbeiten. Nicht erfasst werden zudem Betriebe und selbstständige Betriebsabteilungen des Betonstein- und Terrazzoherstellerhandwerks, solange diese unter den Geltungsbereich des Tarifvertrags über eine Zusatzrente im Betonstein- und Terrazzoherstellerhandwerk vom 13. Dezember 2010 (TV TZR Betonsteinhandwerk-Ost) fallen.

Der Mindestlohntarifvertrag gilt für gewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach dem sechsten Sozialgesetzbuch versicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Ausgenommen sind Schüler an allgemeinbildenden Schulen mit Ausnahme der Schüler an Abendschulen und -kollegs sowie Schulabgänger, die innerhalb von zwölf Monaten nach Beendigung ihrer Schulausbildung bis zu einer Gesamtdauer von 50 Arbeitstagen beschäftigt werden. Ebenso gilt der Tarifvertrag nicht für gewerbliches Reinigungspersonal, das ausschließlich für die Durchführung und Aufrechterhaltung von Sauberkeit, Ordnung und Sicherheit beschäftigt ist.

Für die Richtigkeit der Angaben wird keine Haftung übernommen.

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Übersicht der tariflichen Mindestlöhne

seit  01.05.2019: 11,85 Euro

ab   01.05.2020: 12,20 Euro[/vc_column_text][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-download“]Bekanntmachung Bundesanzeiger[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Auf Initiative der Maler- und Lackierer­Innung Oderland kamen im Juni 2018 mehr als 550 Schüler zur Berufsorientierung am Helenesee. Zur diesjährigen Ausgabe stieg die Zahl der Schüler auf mehr als 900 an. 16 Schülerteams paddelten im Drachenbootrennen gegeneinander während ihre Mitschüler anfeuerten und sich bei den mehr als 100 anwesenden Handwerkern über mehr als 25 Handwerksberufe informierten.

Das Format „Berufe mit Speed“ startete im Vorjahr als Testballon der Maler- und Lackiererinnung Oderland mit Unterstützung durch den Regionalen Wachstumskern und die Stadt Frankfurt (Oder) für die Berufsorientierung im Handwerk. Zahlreiche Firmen und Handwerker­innungen stellten ihr Handwerk auf der Promenade des Helenesees mit einfallsreichen Mitmachaktionen und eigens angereisten Showtrucks aus. Auf dem Wasser eröffnete der Schirmherr der Veranstaltung, der brandenburgische Staatssekretär für Bildung, Jugend und Sport, Dr. Thomas Drescher, standesgerecht mit Pistole das Rennen.[/vc_column_text][vc_column_text]Ein großes Dankeschön an alle beteiligten Unternehmen![/vc_column_text][vc_gallery type=“image_grid“ images=“81288,81289,81290,81291,81292,81293,81294,81295,81296,81297,81298,81299,81300,81301,81302,81303,81304,81305,81306,81307,81308,81309,81310,81311,81312,81313,81314,81315,81316,81317,81318,81319,81320,81321,81322,81323,81324″][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schulz-hellwig“][vc_text_separator title=“Förderer“][vc_single_image image=“81326″ img_size=“medium“][vc_single_image image=“81327″ img_size=“medium“][vc_single_image image=“81328″ img_size=“medium“][vc_single_image image=“81329″ img_size=“medium“][vc_single_image image=“81330″ img_size=“medium“][/vc_column][/vc_row]

Mehr als 300 Schüler von 8. bis 10. Klassen aus Frankfurt, Letschin, Seelow, Beeskow, Eisenhüttenstadt lernten am Mittwochvormittag 25 Handwerksberufe im ÜAZ der Bauwirtschaft kennen. Dazu zählten u.a. Maurer, Metallbauer und Maler, Dachdecker, Zimmermann und Steinsetzer, Straßen- bzw. Tiefbauer, Elektrotechniker, Fliesenleger und Tischler, Landmaschinenmechatroniker und Orgelbauer sowie Zahntechniker, Hörgeräteakustiker und Kosmetikerin – 20 Firmen aus der Oderregion gestalteten einen Berufeparcours zum Anfassen. Die Vielfalt live durch Tests und Mitmachaktionen erleben, bereitete vielen Schüler Spaß und Erkenntnisgewinn.

Die Handwerksbetriebe nutzten die für sie kostenfreie Veranstaltung auch, um die Teenager auf Praktika- und Lehrstellenangebote hinzuweisen. Die Lehrberufeschau des Handwerks gibt es seit 2016. Organisiert wird diese jährlich durch die Beschäftigungsförderung der Stadt Frankfurt, das ÜAZ und die Handwerkskammer. Die Berufsorientierung für Schüler durch Handwerksfirmen, die Berufsnachwuchs suchen, bringt behutsam und stetig Erfolg. In Ostbrandenburg konnte die Zahl der Neulehrlinge in den letzten vier Jahren seit 2015 um 250 Azubis auf nunmehr 900 Lehrlinge im 1. Lehrjahr kontinuierlich gesteigert werden. „Im Handwerk geht was für Jungs und Mädchen“, weiß der Obermeister der Schornsteinfegerinnung Stephan Rost.

Akteure waren: Schornsteinfegerinnung, der Maler & Lackiererinnung Oderland, Fliesenleger Steffen Müller, BK Bau Neuzelle, Elektro Jahn GmbH & Co. KG, Hörpartner Fürstenwalde, Schönherr & Fritsch Bau, KDH – Sanitär – Heizung – Klima aus Frankfurt, Die Kosmetik-Eule, Brandenburger Landtechnik Verband und dem K&H Landmaschinenhandel aus Jacobsdorf, Heckmann Stahl aus Eisenhüttenstadt, der Amplifon Deutschland GmbH in Frankfurt, W. Sauer Orgelbau aus Müllrose, IDOMA Zahntechnik aus Eisenhüttenstadt, Oevermann Verkehrswegebau, Strabag aus Berlin.

Impressionen von der Lehrberufeschau

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Wer als Fahrzeuglenker auf dem Weg zwischen Arbeitsort und Wohnung infolge eines Niesanfalls die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert, steht nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (Gerichtsbescheid vom 30. Juli 2018, S 12 U 327/18).

Der Sachverhalt

Der Kläger, ein selbständiger Landschaftsgärtner, war mit seinem LKW auf dem Weg von seinem Gartenlager zu seiner Wohnung unterwegs. Dabei erlitt er einen Niesanfall und griff nach seinem Taschentuch, das sich auf dem Armaturenbrett neben dem Radio befand. Er verlor die Kontrolle über sein Fahrzeug und zog sich eine Rippenfraktur zu.

Die Entscheidung

Das Sozialgericht Stuttgart (Az. S 12 U 327/18) hat entschieden, dass hier kein Arbeitsunfall vorlag.

Der Kläger habe zwar während des Unfalls grundsätzlich unter Versicherungsschutz gestanden, weil er sich auf einem mit seiner versicherten Tätigkeit nach § 2 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII zusammenhängenden unmittelbaren Weg nach und von dem Ort dieser Tätigkeit befunden habe.

Ein Arbeitsunfall liege aber nur dann vor, wenn das konkrete Handeln des Versicherten zur Fortbewegung auf dem Weg zur oder von der versicherten Tätigkeit gehöre. Das habe die Kammer hier nicht feststellen können.

Weder ein Niesanfall noch ein Griff nach Taschentüchern stelle einen auf das Zurücklegen des Weges gerichtete Verrichtung dar. Dass der Niesanfall Folge der vor Fahrtantritt verrichteten Tätigkeit im Gartenlager gewesen sei, habe mangels medizinischer Befunde nicht festgestellt werden können.

Gericht:
Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 30.07.2018 – S 12 U 327/18

SG Stuttgart, PM
Rechtsindex – Recht & Urteile[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bezeichnete auf einer Diskussionsveranstaltung in der Berufsbildungsstätte der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) das Handwerk als „deutschen Jobmotor“. Er und anwesende Handwerker waren sich einig, dass der vor Jahren noch wenig beachtete Facharbeitermangel inzwischen „eine Wachstumsbremse“ ist. Der SPD-Politiker räumte weiter ein, dass der Wert der dualen Ausbildung im letzten Jahrzehnt auch durch die Politik nicht ausreichend in den Fokus gerückt worden sei. „Seit zwei Jahren zeigen wir für die Stärkung und Förderung von Beschäftigung in kleinen und mittelständischen Betrieben klare Kante. Konzerne und Großunternehmen kommen gerade bei der Frage von Personal- und Fachkräftesicherung ganz gut ohne Hilfe klar.“ Der Arbeitsminister forderte das Handwerk auf, sich verstärkt um die fast 1,6 Millionen jungen Erwachsenen zwischen 20 und 30 zu kümmern, die keinen Lehrabschluss haben. „Für die Weiterbildung dieser Gruppe stehen viele Fördergelder der Bundesagentur für Arbeit bereit“, warb Heil. „Heben Sie diese stille Arbeitsmarktreserve!“ Noch vor qualifizierten Zuwanderern aus Drittstaaten gehöre den einheimischen Benachteiligten die Aufmerksamkeit aus Wirtschaft und Politik. Die Diskutanten aus dem Handwerk kritisierten, dass in fast allen Schuljahrgängen das Üben und Ausprägen handwerklicher Fertigkeiten und Fähigkeiten verkümmern. Niemand müsse sich wundern, dass Handarbeit nicht geachtet bzw. angestrebt würde.

 

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„Die Rente mit 63, die Mindestausbildungsvergütung und die massive finanzielle Unterstützung von ALG II- bzw. Hartz-IV-Empfängern schwächen uns“, konfrontierten Handwerker den Minister mit der Realität aus ihrem Umfeld. Insbesondere die komfortable Situation von Nichtarbeitern mit den Unterstützungsleistungen des Staates gegenüber Beschäftigen, die ihr Monatseinkommen hart erarbeiten müssten, stört viele Handwerksvertreter. Heil versicherte, dass mit dem Teilhabechancengesetz wieder, wie in den 1990er Jahren, die „produktiven Lohnkostenzuschüsse“ als Unterstützung für kleine Betriebe abrufbar sind. Im Fokus der Bundespolitik stehe die Stärkung und Förderung von KMU.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message]Teilhabechancengesetz[/vc_message][vc_message]Förderung WeGebAU[/vc_message][vc_message]Aufstiegs-BAföG[/vc_message][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_gallery type=“image_grid“ images=“81041,81043,81042,81044,81045,81039,81046,81047,81048,81049,81050,81051,81052,81053,81054,81055″][vc_column_text]Fotos: Leif Kuhnert[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Das Handwerk in Ostbrandenburg sucht fähige Handwerksmeister, die bestehende Betriebe übernehmen, ein eigenes Unternehmen gründen oder als Führungskraft in einem Handwerksbetrieb tätig werden.

Alle notwendigen Informationen zu Meisterkursen und zur Förderung der Lehrgangskosten erhalten interessierte Gesellen in den Informationsveranstaltungen der Handwerkskammer (HWK).

Die Lehrgangskosten können mit dem Aufstiegs-BAföG bis zu 64 % rückzahlungsfrei gefördert werden. Zusätzlich erhalten alle Absolventen den Meister-Bonus in Höhe von 1.500 EUR. Wer sich dann noch selbstständig macht oder einen Handwerksbetrieb übernimmt, kann darüber hinaus bis zu 12.000 EUR Meistergründungsprämie erhalten.

Link zum Aufstiegsbafög

Link zur Meistergründungsprämie

Die Termine für die kommenden Infoveranstaltungen sind:

20. August 2019, 17 bis 18.30 Uhr in Frankfurt (Oder)
16. September 2019, 15 bis 17 Uhr in Hennickendorf
30. September 2019, 15 bis 17 Uhr in Hennickendorf

Folgende Themen werden besprochen:

Anmeldung zu den Infoabenden über Telefon: 0335 5619 200 oder per E-Mail: bz@hwk-ff.de

Weiterführende Informationen auch zu Lehrgängen und Seminaren unter https://www.weiterbildung-ostbrandenburg.de/[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“zibulski“][cq_vc_employee name=“randasch“][/vc_column][/vc_row]