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[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Die CDU-Landtagsfraktion hat kürzlich ein Portal für Bürokratieabbau freigeschaltet.[/vc_column_text][vc_single_image image=“120868″ img_size=“large“][vc_column_text]Die Politik verkündet Jahr für Jahr Erfolge beim Bürokratieabbau. Doch die Belastungen für Betriebe und Belegschaften wachsen. Das liegt vor allem an komplizierten Formularen, umfassenden Dokumentationspflichten und stetig neuen Vorschriften zum Schutz von Arbeitsstätten, Verbrauchern oder Umwelt. Zunehmend mehr Zeit stecken Firmen in die Bewältigung administrativer Anforderungen. Die Ausübung des Handwerks kommt bei den Inhabern dabei zu kurz. Kleine Betriebe sind überproportional von Bürokratie betroffen. Sie haben nicht die Personalstärke, um alle Verwaltungs- und Rechtsbereiche abzudecken und benötigen dringend spürbare Entlastungen. Inzwischen gibt es ein E-Magazin „Bürokratieabbau“ auf der ZDH-Website gegen Bürokratie und Überregulierung.

In Brandenburg schaltet nun die CDU-Landtagsfraktion eine Website online, auf der Handwerker und Betriebe/Firmen/Unternehmen im Land ausufernde Bürokratie anzeigen können. Parallel besteht die Möglichkeit, Verbesserungs-/Änderungsvorschläge einzureichen und Vereinfachungen zu beschreiben.[/vc_column_text][cq_vc_cqbutton buttonlabel=“www.brandenburg-entfesseln.de“ iconposition=“left“ buttoncolor=“#ffffff“ iconbuttoncolor=“cqbtn-3″ buttonbackground=“#073070″ link=“url:www.brandenburg-entfesseln.de||target:%20_blank“][vc_column_text css=“.vc_custom_1602658123314{margin-top: 3em !important;}“]„Das Handwerk hat im Frühjahr 2020 einen ausführlichen Forderungskatalog zum Bürokratieabbau veröffentlicht. Unsere Kammer hat sich daran aktiv beteiligt. Der ZDH-Forderungskatalog richtet sich primär an den Bundesgesetzgeber, zeigt die Gestaltungsmöglichkeiten der Bundesregierung auf und adressiert Forderungen auch an die Vollzugsbehörden auf Landes-und Kommunalebene. Trotz der derzeitigen Probleme rund um die Auswirkungen des Corona-Virus darf das Thema Bürokratieabbau bei der Politik nicht aus dem Fokus geraten. Wir unterstützen die Initiative der brandenburgischen CDU und bitten unsere Kammermitglieder, aktiv Vorschläge aus dem Handwerk in das Portal einzustellen.“

Frank Ecker, Geschäftsführer Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“thieme“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-globe“]Mehr Informationen[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Eine Klausel in einer Allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB) des Arbeitsvertrags, mit welcher der Arbeitnehmer bestätigen soll, nicht bereits zuvor in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber gestanden zu haben, ist als Tatsachenbestätigung, die geeignet ist, die Beweislast zu Lasten des Arbeitnehmers und zu Gunsten des Arbeitgebers zu verändern, gemäß § 309 Nr. 12 b) BGB unwirksam. Das entschied das Landesarbeitsgericht Baden- Württemberg mit Urteil vom 11. März 2020, Az. 4 Sa 44/19.

Nach § 309 Nr.12 b BGB ist, auch soweit eine Abweichung von den gesetzlichen Vorschriften zulässig ist, eine Bestimmung in einer AGB-Klausel unwirksam, durch die der Verwender die Beweislast zum Nachteil des anderen Vertragsteils ändert, insbesondere indem er den anderen Vertragsteil bestimmte Tatsachen bestätigen lässt.

 Gleichwohl sollte der Arbeitgeber den Bewerber vor Abschluss eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrags in jedem Fall ausdrücklich nach einer eventuellen Vorbeschäftigung fragen. Das gilt vor allem dann, wenn er vom Arbeitnehmer Anhaltspunkte für eine solche Vorbeschäftigung bekommt, z.B. im Einstellungsbogen. Der Arbeitgeber kann sich nicht allein darauf verlassen, dass im Lebenslauf des Bewerbers keine Vorbeschäftigung angegeben ist.

Eine entsprechende schriftliche Bestätigung, dass der Bewerber bisher noch nicht für den Arbeitgeber tätig gewesen ist, sollte nicht im Rahmen des Arbeitsvertrags festgehalten werden. Dabei handelt es sich nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts um eine unwirksame AGB-Klausel. Überlegenswert und möglicherweise gerichtlich verwertbar wäre eher eine neben dem Arbeitsvertrag individuell verfasste, schriftliche Bestätigung über die Tatsache, dass der Arbeitnehmer bisher nicht beim Arbeitgeber tätig war.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“schliebe“][/vc_column][/vc_row]

Auch im Jahr 2020 wird der vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg im Jahr 2018 eingeführte Meisterbonus weitergeführt. Über 120 erfolgreiche Meister aus Ostbrandenburg erhielten in den vergangenen Jahren den Meisterbonus Brandenburg in Höhe von je 1.500 Euro. Er ist eine finanzielle Anerkennung für die bestandene Meisterprüfung im Land Brandenburg. Ab sofort können Anträge für den Meisterbonus Brandenburg 2020 gestellt werden! Handwerksmeister müssen dazu bestimmte Voraussetzungen erfüllen und nachweisen.Antragsberechtigt sind Meisterinnen und Meister, die nachweisen können, dass sie:

Die genauen Zuwendungsvoraussetzungen und zu erbringenden Nachweise entnehmen Sie bitte dem nebenstehenden Antragsformular und dem Merkblatt.

Wichtig:

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Nachweisen spätestens bis zum 14. Dezember 2020 bei der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg eingehen. Bei der Antragsstellung ist Ihnen Ihre Handwerkskammer gern behilflich.Antrag Meisterbonus Brandenburg 2020Vordruck Bescheinigung ArbeitgeberMerkblatt Meisterbonus Brandenburg 2020

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_single_image image=“117268″ img_size=“large“][vc_column_text]

Der Deutsche Bundestag hat ein neues Gesetz auf den Weg gebracht, dass den massenhaften Missbrauch von Abmahnungen eindämmt. Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter sind zukünftig davor geschützt, bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet in finanzielle Nöte zu geraten.

Betroffene können sich nun gegen missbräuchliche Abmahnungen einfacher wehren  und Abmahner dürfen sich das Gericht für ihr Klagen nicht mehr aussuchen. Klagen können nur am Gerichtsstand des Beklagten eingereicht werden.

Darüber hinaus wird es Betroffenen einfacher gemacht, einen Abmahnmissbrauch darzulegen. Für die entstandenen Kosten der Rechtsverteidigung kann zudem eine Erstattung geltend gemacht werden. Zusätzlich wurden finanzielle Anreize für Abmahner verringert und Vertragsstrafen bei Bagatelldelikten auf 1000 € begrenzt.

Das Gesetz tritt voraussichtlich Anfang Oktober in Kraft.

[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][cq_vc_employee name=“schliebe“][vc_message]Mehr Informationen[/vc_message][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Ein Betonbauer will nicht gegen die Mafia kämpfen, ein junger Klimatechniker nicht in der syrischen Armee. Dann kämpften beide in Deutschland – um ihre Berufsanerkennung. Die Expertin des Netzwerks für Qualifikationsanalyse, Natallia Malinouskaya-Franke, stand ihnen zur Seite. Mit Erfolg![/vc_column_text][vc_single_image image=“102661″ img_size=“medium“][vc_column_text]Shkoder. Albanien. Agim Alijas neunjährige Tochter kommt verstört nach Hause. Gerade hatten Kriminelle vor ihr einen Menschen hingerichtet. Auf offener Straße. Am helllichten Tag. Mit Maschinenpistolen. „Die Kleine war traumatisiert“, erinnert sich Agim Alija. Fast noch schlimmer aber war die Angst: was würde die albanische Mafia mit der kleinen Augenzeugin machen? „Von einem Tag auf den anderen waren wir nicht mehr sicher. Als sich der Zustand meiner Tochter verschlechterte, packten meine Frau und ich die Koffer.“ Weg hier, nur weg!

2014 landen sie in Deutschland. In Beeskow findet er Arbeit in seinem Beruf als Betonbauer. „Die Kinder gehen in die Schule, der Tochter geht es besser“, lächelt Herr Alija in der Handwerkskammer in Frankfurt (Oder). 2019 traf er hier Natallia Malinouskaya-Franke vom Netzwerk für Qualifikationsanalyse zum ersten Mal. Und wollte wissen: „Kann ich meine albanische Ausbildung anerkennen lassen?“ Seine Hoffnung: „Vielleicht werde ich dann bezahlt wie meine deutschen Kollegen.“ Nun ist die Expertin gefragt.[/vc_column_text][vc_column_text]Gleicher Lohn für gleiche Arbeit? Fehlanzeige…

Sie muss herausfinden, ob die albanische Berufsausbildung mit der der Betonbauerausbildung in Deutschland vergleichbar ist. Die Antwort aus Tirana ist entmutigend. Unterlagen zu Agim Alijas Berufsgang existieren nicht mehr. Doch Natallia Malinouskaya-Franke hat noch ein As im Ärmel. „Gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung kann das ‚Netzwerk für Qualifikationsanalyse‘ in solchen Fällen die Kenntnisse des Antragstellers maßgeschneidert testen lassen. Am Ende steht der erträumte ‚Gleichstellungsbescheid‘. Wer den hat, erhält seine Berufsanerkennung.“[/vc_column_text][vc_single_image image=“102663″ img_size=“medium“][vc_column_text]Im Kompetenzzentrum für nachhaltiges Bauen in Cottbus bekam Agim Alija eine komplizierte Aufgabe. Und beeindruckte die Prüfer. Fünf Jahre nach seiner Ankunft in Deutschland präsentierte er seinem Chef stolz die „Gleichwertigkeitsurkunde“. Und? „Er hat sich bedankt“, sagt Agim Alija diplomatisch.  Zur Einsicht gelangt, ihm gleichen Lohn für gleiche Arbeit zu zahlen, ist sein Arbeitgeber bis heute allerdings nicht.

Hassan Saids Weg nach Deutschland war beschwerlicher. „Bei uns in Syrien ist es so: Bist du mit der Ausbildung fertig, musst du zur Armee. Musst du zur Armee, musst du in den Krieg. Deshalb bin ich geflohen.“ Mit Hilfe eines korrupten Offiziers schafft Hassan es in die Türkei. Und von dort mit der 13 Meter langen Luxusyacht eines am Menschenschmuggel verdienenden türkischen Geschäftsmannes bis an die Küste vor Sizilien. „40 Menschen im Rumpf. Kaum Luft zum Atmen“, erinnert sich Hassan an die Überfahrt. Vor Syracus werden sie einfach ins Wasser gestoßen. „Zum Glück ist niemand ertrunken.“ Als er in Deutschland ankommt, hat die Familie 10 000 Euro Schulden.[/vc_column_text][vc_column_text]„Die Prüfer staunten nicht schlecht“

Hassan arbeitet: Auf dem Bau. Als Hilfsarbeiter. In Restaurants. Manchmal bekommt er 50 Euro am Tag. Manchmal gar nichts. „In Syrien habe ich eine Berufsschule für Klimatechniker absolviert. Das Arbeitsamt schickte mich deshalb eines Tages nach Erkner zur Berliner Wartungs- und Kundendienst GmbH.“ Die stellte den jungen Mann sofort ein. „Es dauerte einige Zeit bis er begriff, dass es Ablaufpläne gibt und DIN-Normen“, erinnert sich Geschäftsführer Heinrich Meyer. Auch Hassan Said stand eines Tages mit der Frage nach seiner Berufsanerkennung vor Expertin Natallia Malinouskaya-Franke. Die beantragt auch für ihn einen Test – an der Schule für Klimatechnik im sächsischen Reichenbach. „Herr Said meisterte alle Aufgaben mit Bravour“, erzählt Natallia Malinouskaya-Franke. Und sein Chef, Heinrich Meyer, bescheinigt: „Hassan hat eine tolle Entwicklung genommen.[/vc_column_text][vc_single_image image=“102664″ img_size=“medium“][vc_column_text]Jetzt will er sogar seinen Meister machen. Er hat schon gefragt, ob wir ihm das bezahlen. Klar, hab ich gesagt, wenn er sich verpflichtet nach der Meisterschule mindestens vier Jahre bei uns zu bleiben.“ Hassan Said überlegt noch. Denn: Am liebsten würde er sich selbstständig machen. Die Schulden seiner Familie übrigens, hat er längst zurückgezahlt.[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schwanitz“][cq_vc_employee name=“Malinouskaya-Franke“][vc_column_text]Logo_Zu_Besuch_im_Handwerk_onlineanwendungen[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

Am Anfang stand ein Mini-Bagger. Heute ist er der drittgrößte Arbeitgeber in seiner Region. Auch beim Fachkräftenachwuchs scheint er alles richtig zu machen. Alexander Kurylyszyn ist einer der Zukunftspreisträger des Landes Brandenburg.

„Ich startet mit einem Kleintransporter, einem Anhänger und einem Mini-Bagger. Dann folgte eine Saure-Gurken-Zeit“, erinnert sich Alexander Kurylyszyn an die Gründung seines Unternehmens vor fast 20 Jahren. Zuvor hatte der Mann aus Beeskow Bauingenieurswesen studiert, in der Firma des Vaters gejobbt, war Vater eines Sohnes geworden. Zwei Jahre dauerte die Saure-Gurken-Zeit. Dann arbeitete er sich mit seinem Minibagger langsam aus dem Auftragstief. „2007 stellte ich die ersten zwei Mitarbeiter ein. 2010 kaufte ich meinen ersten LKW.“Familienfreundliches Unternehmen

Aus der kleinen Firma für Baudienstleistungen entwickelte sich ein vielseitig arbeitendes Unternehmen. „Abbruch, Recycling, Transport, Bau“, beschreibt Alexander Kurylyszyn das Portfolio seiner Firma. Doch nicht deshalb erhielt der heute 50Jährige den Brandenburger Zukunftspreis (2019). „Die Leistung von Alexander Kurylyszyn besteht darin, dass er im schwierigen Marktumfeld einer dünn besiedelten Region ein Unternehmen entwickelt hat, das heute 157 Mitarbeiter beschäftigt, zu den familienfreundlichsten Unternehmen Brandenburgs zählt und sich darüber hinaus in vielen Bereichen sozial engagiert“, sagt der Präsident der HWK Frankfurt-Oder – Region Ostbrandenburg, Wolf-Harald Krüger. „So ein Unternehmen schafft man nicht aus dem Nichts. In den ersten Jahren gibt es nichts als Arbeit. Die Leidtragenden sind in der Regel immer die Familien, für die plötzlich kaum mehr Zeit da ist. Das war auch bei mir so“, blickt Alexander Kurylyszyn zurück.Wir haben kein Fachkräfteproblem

Bisher gibt es keine Studien darüber, unter wie vielen Fundamenten heute erfolgreicher Handwerks- und Mittelstandsbetriebe die Trümmer zerbrochener Beziehungen liegen. „Als meine erste Ehe scheiterte, stand ich plötzlich mit zwei Kindern da. Es war ein Point of no return. Ich dachte plötzlich, aber viel zu spät darüber nach, wie notwendig es ist, das Arbeit und Familie wirklich vereinbar sein müssen.“

Seit 2010 engagiert sich Alexander Kurylyszyn im Beeskower Bündnis für Familie, sponsert Familien- und Kinderfeste, unterstützt Sportvereine. Vor allem aber engagiert er sich für die berufliche Bildung von Kindern und Jugendlichen. „Es macht mich wütend, wenn ich sehe, wie viele Jugendliche nach der Schule keinen Ausbildungsplatz bekommen. Deswegen engagiere ich mich auch auf Ausbildungsmessen, bin für Schulen und Sportvereine, auch bei Praktika immer ansprechbar. Zurzeit habe ich neun Lehrlinge in der Ausbildung.“ Solches Engagement zahlt sich am Ende auch für das Unternehmen aus. „Wir können uns wirklich nicht über Fachkräftemangel beklagen. Und insbesondere im Fachbereich Straßenbau haben wir stets genügend Bewerber.“Logo_Zu_Besuch_im_Handwerk_onlineanwendungen

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Die beigefügten Ausführungen der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) unter dem Titel „Arbeitsrechtliche Folgen einer Pandemie“ geben einen Überblick über arbeitsvertragliche Folgen, wenn Arbeitnehmer wegen des Coronavirus nicht beschäftigt werden und über die Auswirkungen auf Entsendungen von Arbeitnehmern in das Ausland. Zudem wird dargestellt, welche Vorbereitungshandlungen getroffen werden können, um innerbetriebliche Folgen möglichst einzugrenzen und auch datenschutzrechtliche Aspekte werden erörtert. (rechte Spalte)[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schliebe“][vc_column_text]Arbeitsrechtliche-Folgen-einer-Pandemie[/vc_column_text][vc_column_text]Leitfaden_Arbeitsrechtliche_Folgen_einer_Pandemie__13.Maerz_2020_[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Selbständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind (i.d.R. über die Handwerker-Rentenversicherung) und durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten, können auf Antrag ihre Beitragszahlung bis 31. Oktober 2020 aussetzen. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung hin.

Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos an ihren Rentenversicherungsträger wenden und eine Aussetzung der laufenden Beitragszahlung beantragen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/Corona_Blog/200327_Selbststaendige.html[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“2/3″][vc_column_text]Hotline zur Erstinformation für Neukunden der Jobcenter: 0800 4 5555 23

Lebensunterhalt, u.a. für Unternehmer: Grundfragen zur Grundsicherung; „Erstinformation für Neukunden der Jobcenter“ (u.a. für „Solo-Selbstständige“/ Einzelkaufleute, deren Geschäftstätigkeit zum Erliegen gekommen ist)

 

jobsNOW !

Darüber hinaus besteht gerade jetzt das Erfordernis, Beschäftigungssuchende und freie Stellen schnell zusammen zu bringen.

Die Agenturen für Arbeit in Berlin und Brandenburg möchten Sie hier mit einem vereinfachten Verfahren unterstützen

 

Arbeitgeberservice für jobsNOW-Hotline:

Agenturen für Arbeit Eberswalde, Frankfurt/Oder, Neuruppin:  0800 4 5555 20

Alle Stellen, die Arbeitgeber über jobsNOW besetzen möchten, werden in unserer JOBBÖRSE mit dem Suchbegriff JOBSNOW gekennzeichnet. Mit der Filterfunktion können Sie diese Stellen einfach aufrufen.

 

Personen mit Interesse an zweitweiser Beschäftigung / jobsNOW-Hotline

Agentur für Arbeit Eberswalde: 03334 37 2002

Agentur für Arbeit Frankfurt (Oder): 0335 570 2200

 

Wir wenden uns an alle Beschäftigungsinteressierten (nicht nur Arbeitslose, sondern auch Personen in Bezug von Kurzarbeitergeld, Vertriebsmitarbeiter, Selbständige, Schüler, Studenten, Taxifahrer, Minijobber etc.) und bieten Jobs in derzeit sehr bedarfstragenden Bereichen. Wir wollen Arbeitsuchende und Arbeitgeber in Berlin und Brandenburg ganz unkompliziert und schnell zusammen bringen.

 

Was machen wir im Rahmen von jobsNOW konkret?

Alle Beschäftigungssuchenden, die sich über die jobsNOW-Hotline melden, erhalten sofort die Telefonnummer des mitarbeitersuchenden Unternehmens. Damit ist eine sofortige Kontaktaufnahme möglich.

 

Hotline für polnische Arbeitnehmer für grundlegende Auskünfte in polnischer Sprache: Telefon-Hotline 0335 570 4733

Fragen zu finanziellen Leistungen, insbesondere zu Kurzarbeitergeld und zur Arbeitslosenversicherung[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/3″][/vc_column][/vc_row]

[vc_row][vc_column width=“3/4″][vc_column_text]Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) einem Tätigkeitsverbot (§§ 31 und 42 IfSG) oder einer Absonderung (§ 30 IfSG) unterliegt oder unterworfen wird bzw. wurde und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann Entschädigung nach den Regelungen der §§ 56 ff. IfSG beantragen. Voraussetzung ist ein die Person betreffender Bescheid des zuständigen Gesundheitsamtes des Landes Brandenburg zum persönlichen Tätigkeitsverbot oder einer behördlich angeordneten Absonderung sowie ein daraus resultierender Verdienstausfall. Hinweise und den Online-Antrag finden Sie unter folgendem Link: https://ifsg-online.de/antrag-taetigkeitsverbot.html

Aber auch erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern können nach dem Infektionsschutzgesetz vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt am 27. März 2020 (BGBl. I S. 587) geändert worden ist, entschädigungsberechtigt sein. Denn werden Einrichtungen zur Betreuung von Kindern oder Schulen auf Grund des § 56 Abs.1a IfSG vorübergehend geschlossen oder deren Betreten untersagt, sind erwerbstätige Sorgeberechtigte von Kindern, welche die Kinder in diesem Zeitraum selbst betreuen müssen, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen können und dadurch einen Verdienstausfall erleiden, entschädigungsberechtigt nach § 56 Abs.1 a IfSG. Voraussetzung ist, dass die zu betreuenden Kinder, das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet oder eine Behinderung haben und deshalb auf Hilfe angewiesen sind. Die Entschädigung wird in Höhe von 67 {6ddbc7a699aa0af9a4beb85577e15a70e942b673ef935e43750160385e359d3e} des entstandenen Verdienstausfalls für längstens 10 Wochen gewährt, für Alleinerziehende für längstens 20 Wochen. Für einen vollen Monat wird höchstens ein Betrag von 2016 € gewährt.

Ein Anspruch besteht nicht, soweit eine Schließung ohnehin wegen der Schul- oder Betriebsferien erfolgen würde.

Anträge auf Verdienstausfallentschädigung nach § 56 IfSG müssen innerhalb von 12 Monaten nach Einstellung der verbotenen Tätigkeit, dem Ende der Absonderung oder nach dem Ende der Schließung bzw. Untersagung des Betretens der Einrichtung gestellt werden. Für die Wahrung der Antragsfrist kommt es darauf an, dass die Antragsunterlagen beim zuständigen Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) – Abteilung Gesundheit – entweder postalisch (Wünsdorfer Platz 3, 15806 Zossen OT Wünsdorf) oder per E-Mail (entschaedigung@lavg.brandenburg.de) eingegangen sind; Telefon: 0331 8683-801, Telefax: 0331 8683-809.

Das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) ist nur für die Geltendmachung von Verdienstausfallentschädigungen durch behördliche Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig. Bitte verwenden Sie für Ihren Antrag eines der beigefügten Formulare für Arbeitnehmer oder Selbständige sowie das Formular zum Nachweis von fehlenden Betreuungsmöglichkeiten Ihrer Kinder. Sie könne den Antrag auch online unter folgendem Link stellen: https://ifsg-online.de/antrag-schliessung-schulen-und-betreuungseinrichtungen.html

Weitere Hinweise erhalten Sie beim Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit unter https://lavg.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.661750.de[/vc_column_text][/vc_column][vc_column width=“1/4″][cq_vc_employee name=“schliebe“][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-file-pdf-o“]Antragsformular §56 1 IfSG Arbeitgeber[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-file-pdf-o“]Antragsformular §56 1a IfSG Arbeitgeber[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-file-pdf-o“]Antragsformular §56 1 IfSG Selbstständige[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-file-pdf-o“]Antragsformular §56 1a IfSG Selbstständige[/vc_message][vc_message icon_fontawesome=“fa fa-file-pdf-o“]Nachweis Betreuungsmöglichkeiten[/vc_message][/vc_column][/vc_row]